Mit Listenhund nach NRW ziehen, ohne Probleme?

3 Antworten

Hier findest Du alle Infos.

http://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

http://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372688

http://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372689

Kann man dagegen klagen weil die Hunde nun halt schon da sind? 

Klagen sicher, aber nicht gewinnen.

Der Americn Stafford (Amstaff) zählt zu den gefährliche Hunden und es somit einiges zu beachten.

Schaue Dir erstmal an,ob die Neue Wohngemeinde eine Satzung hierzu hat.Es könnte ein Wesenstest verlangt werden.es ist möglich ,das ein totales Verbot Deines Tieres,weil auf der Liste stehend und gefährlich ;vorgesehen ist. Gegen diese Satzungen und Entscheidungen könnetst Du das Verwaltungsgericht anrufen.Das ist Theorie,weil die Gemeinde den Instanzenweg geht und es vor Ablauf von einigen Jahren keine bindende Entscheidung geben kann.Das Kostenrisiko wäre hier immens hoch.Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat,könntest Du also auch nicht vorläufig den Hund halten.

Wenn ein Amstaff in der Satzung nicht auftaucht,muß zwingend erwähnt sein,darfst Du den Hund halten.

Ob es noch Landesgesetz hierzu gibt,in den meisten Bundesländern ist es reine Gemeindeangelegenheit fragst Du bitte auf dem Bürgerbüro der Neuen Gemeinde in NRW.

Sie muss sich vorher erkundigen was auf sie und die Hunde zukommt.

Hier kann man einiges nachlesen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

Es handelt sich doch um einen Amstaff, also einen American Staffordshire Terrier? Der taucht hier komischerweise gar nicht auf: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372695

Mit den Amstaffs allgemein und das noch in NRW kenne ich mich aber auch nicht gut aus...!

Wenn die Hunde Kategorie 1 entsprechen, dann muss sie "nur" mehr Steuern zahlen und muss solange der Hund nicht auffällig wird sich nicht um weiteres kümmern. Mit einem freiwilligen Wesenstest kann man dann auf normale Hundesteuer herabgestuft werden.

Bei Kategorie 2 bin ich mir nicht so sicher: Da wäre der Wesenstest glaub ich Pflicht und eventuell noch ein psychologisches Gutachten...

Das alles kann aber wiederum von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Warum rufst du nicht einfach bei eurer Kreisverwaltung an und schilderst euer Vorhaben. Mir haben die damals auch mit meinem Hund sehr geholfen und konnten genau sagen was auf mich zukommt!