Liege ich im Recht (Vorfahrt)?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja, du liegst im Recht weil... 100%
Nein, du liegst nicht im Recht weil... 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, du liegst im Recht weil...

Gleich zwei Paragraphen der StVO sprechen für dich:

§ 9 Abs. 5 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

§ 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Der andere hatte also in zweifacher Hinsicht die Pflicht, eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen und sich notfalls einweisen zu lassen.

Ja, du liegst im Recht weil...

Aus Sicht des Gesetzes hat sich der Autofahrer beim Rückwärtsfahren und beim Ausfahren aus der Ausfahrt zu vergewissern dass nichts kommt.. Ganz einfach eigentlich.

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Fragesteller
 03.06.2023, 18:22

Dankeschön *Erleichterung*

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Ja, du liegst im Recht weil...

Wer rückwärts fahren will, muss sich vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist. War hier nicht der Fall, also hat er 100% Schuld.

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Fragesteller
 03.06.2023, 18:19

Dankeschön für die Bestätigung👍

Hatte gerade echt Bange, dass er mich anzeigen könnte (bin noch in der Probezeit)

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