Liege ich im Recht (Vorfahrt)?
Hey, 👋
Ich war gerade eben in einer Dreißiger-Zone unterwegs, biege mit ca. 15 km/h um die Kurve und beschleunige auf ca. 30 km/h. Auf der rechten Seite der Straße befinden sich Garagen, davor steht ein Auto wessen Front zu den Garagen zeigt und still zu stehen scheint.
Plötzlich legt der Fahrer den Rückwärtsgang ein und zieht vor mir raus. Ich ,wollte eigentlich hupen, weiche dann aus und fahre (mit ein wenig Schock) eine Straße weiter und biege rechts ein.
Nach einer Weile kommt besagter Fahrer auf mich zu, was mir einfielen hier so rum zu rasen und das ich wohl nicht alle Tassen im Schrank hätte. Ich entgegnete daraufhin das ich die Geschwindigkeit keineswegs überschritten hätte und ich hier auch nie "rum rasen" würde. Er sagte daraufhin das ich die Kurve Kurve geschnitten hätte und, dass wenn sein Rückfahrsensor nicht gepiept hätte, er mich umgekarrt hätte.
Ich weiß, dass die Sicht eines Auto eingeschränkter ist, als die eines Motorradfahrers.
Liege ich im Recht (Sorry für den langen Text)?
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
3 Antworten
Gleich zwei Paragraphen der StVO sprechen für dich:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Der andere hatte also in zweifacher Hinsicht die Pflicht, eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen und sich notfalls einweisen zu lassen.
Aus Sicht des Gesetzes hat sich der Autofahrer beim Rückwärtsfahren und beim Ausfahren aus der Ausfahrt zu vergewissern dass nichts kommt.. Ganz einfach eigentlich.
Wer rückwärts fahren will, muss sich vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist. War hier nicht der Fall, also hat er 100% Schuld.
Anzeigen könnte er dich. Würde ihm aber nix einbringen und dir nix schaden
Dankeschön für die Bestätigung👍
Hatte gerade echt Bange, dass er mich anzeigen könnte (bin noch in der Probezeit)