Küche in der Mietwohnung?
Hallo, ich habe eine Frage zur aktuellen Küche in der Wohnung, die schon bei meinem Einzug vorhanden war, aber nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Wenn zum Beispiel der Geschirrspüler defekt ist oder Probleme bereitet, wer ist dann verantwortlich? Und falls ich selbst einen neuen Geschirrspüler kaufen sollte, wie wird das nach meinem Auszug gehandhabt?
5 Antworten
Wenn du die Einbauküche nicht vom Vormieter übernommen/abgekauft hast, ist sie Bestandteil der Wohnung. Und dann ist der Vermieter für die Instandhaltung der Geräte zuständig.
Du musst doch wissen, ob du dem Vormieter irgendetwas dafür bezahlt hast. Oder ob es ein Schriftstück gibt, nach dem du die Küche übernimmst.
Wenn nicht, ist sie Bestandteil der Mietsache.
Muss auch nicht zwingend im Mietvertrag stehen. Gemietet wie gesehen!
Sei schlau, kauf einen neuen, stell den alten in den Keller und bei Auszug nimmst Du deinen mit und den kaputten stellst Du wieder rein. Du kannst natürlich deinen Vermieter vorher fragen, ob der existierende zur Wohnung gehört und ob er ihn ersetzt.
Wenn zum Beispiel der Geschirrspüler defekt ist oder Probleme bereitet,
Wenn rein theoretisch der Fall eintreten würde!
Was steht denn im Übergabeprotokoll? Ohne Erwähnung gilt der Zustand wie besichtigt und übergeben. Das heißt, die Einbauküche gehört zur Mietsache. Das heißt, Reparaturen (mit Ausnahme Kleinreparaturen) und Austausch der E-Geräte oder Mobiliar liegen in der Verantwortung des Vermieters
Nirgendswo wurde eine Küche erwähnt. Weder im Mietvertrag, weder irgendwo.
Wenn Du die Küche weder dem Vormieter noch dem Vermieter abgekauft hast, dann gehört die EBK zur Mietsache. Wenn etwas anderes gelten sollte, hätte der Vermieter das klarstellen müssen.
Hast Du schon mit dem Vermieter gesprochen?
Hast du sie von dem Vormieter abgekauft? - Dann du!
War sie drin und n Abfluss ist verstopft, ruft man auch selbst den Kemptner. Sonst ist das nur n Weg sich unbeliebt zu machen
Wenn es nicht Teil der Mietsache ist, muss der Vermieter auch nicht für die Reparatur sorgen. Wenn du selber was kaufst gehört es dir und du nimmst es beim Auszug mit.
Nicht Teil der Mietsache und somit nicht das Bier des Vermieters.
Keine Ahnung, nirgendwo steht was von der Küche.