Könnte sich die Machtergreifung aus verfassungstechnischer Sicht wiederholen?

5 Antworten

Wir haben das vor langer Zeit mal im Geschichts- und Gemeinschaftskundeunterricht untersucht und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Geschichte sich so nicht wiederholen könnte, u.a. wegen der etwas durchdachteren Machtverteilung und Gesetzgebung.

Der wesentliche Aspekt der Machtübertragung der nationalistisch-konservativen an die Nationalsozialisten war nicht die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Dies hätte noch funktionieren können, denn Hitler hatte eine Mehrheit im Reichstag hinter sich.

Die Schwächen der Weimarer Verfassung zeigten sich in anderen Bereichen. So ist eine Festsetzung der Abgeordneten wie die NSDAP bei den Kommunistinnen und Kommunisten durchgeführt hat durch

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_46.html

verboten. Weiter dürften die Geschäftsordnungstricks, wie sie die NSDAP mit Zustimmung der Liberalen und Konservativen vor der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz von 1933 angewendet hat heute nicht mehr möglich sein. Dagegen ist mein Vertrauen darauf, dass Liberale und Konservative heute nicht mehr mit Rechtsradikalen zusammen arbeiten werden eher gering.

Nein, das würde ich normalsweise nicht glauben, wenn wir in den 1968 leben würden. Da haben Studenten zusammen mit Arbeitern für die Demokratie gekämpft.

Welche unserer Jungendlichen würde dafür heute eintreten frage ich mich. Kämen sie überhaupt morgens aus dem Bett ?

Ich weiss aber GsD aus meinem Bekanntenkreis, dass es auch andere Jugendliche gibt. Also vielleicht ja, es gäbe genug Widerstand. .

Nein, weil das Notstandsgesetz bereits abgeschafft wurde.

Nein.

Der verfassungsrechtliche Rahmen gibt eine Wiederholung der Machtübertragung an Hitler nicht her. Du hast die Gründe dafür ja schon selber benannt.