Deinen Antrag kannst du durchaus deinen Betreuer übergeben. Oft bekommt man schneller einen Ausweis und spart sich dann den Papierkram. Es immerhin da die Pflicht des Betreuers teilweise deine Angelegenheiten zu regeln.

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Im Rahmen seiner Vermögenssorge spricht man davon, dass Betreuer mittels Einwilligungsvorbehalt deine Finanzen im Blick behalten muss. Das Geld, das dann ausgehändigt wird, kann im persönlichen Gespräch festgestellt werden. Wenn kein Vorbehalt besteht, kann der Betroffene selbst über das Geld verfügen. Der Betreuer ist berechtigt, den Jahresabschluss dem Richter vorzulegen.

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Deine Reise muss durch das Gericht genehmigt werden. Es besteht die Grundlage, dass sich ein Betreuer über deinem gesundheitlichen Befinden informieren muss.

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Solange kein Einwilligungsvorbehalt schriftlich dokumentiert wurde, darf ein Betreuer nicht über deine Geldmittel oder Anschaffungen bestimmen. Dazu kommt, dass ein Betreuer deutlich bei Gericht vermerken muss bzw. in seiner Jahresabrechnung, welche Geschäfte im betreuungsrechtlichen Sinne unternommen wurden.

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Je nachdem, welche Art von Betreuung als Beschluss gefasst wurde, sofern es da sich um einen Berufsbetreuer handelt – muss er oftmals 30 - 60 Klienten betreuen. Nach meiner Einschätzung nach verfliegt oftmals die Zeit und manchmal reagieren, gesetzliche Betreuer bloß, wenn das Gericht dazu auffordert. Um deine Spannungen, die deiner Betreuung nach zu verstehen sind, musst du dich ans Gericht wenden und falls nichts mehr funktioniert bzw. einen Wechsel vorbringen. Damit du weitere Angebote der Unterstützung erhältst.

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Dein Anwalt kann dir dabei auch nicht viel helfen. Es kann sein, dass die Ursachen, deiner Erkrankung fortlaufen überprüft werden müssen. Wenn ein Arzt bzw. mittels gesetzlichen Betreuer eine Unterbringung anstrebt, kann man nicht viel erreichen. Oftmals wird man die Zeit dann auch untergebracht, sollte nach dem Gesetz Eigen bzw. Fremdgefährdung vorliegen. Dein Anwalt kann sich natürlich mittels Schriftsatz bei Gericht vortragen, dass die Betreuung unwirklich ist, aber da muss auch mit dem Sachverständigen beschaut werden, warum eine Betreuung in Frage kommt.

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Es kommt dabei immer auf die Aufgabenkreise an, die dein Betreuer bekommt. So pauschal kann man das nicht beantworten, weil man keinen Beschluss oder das Gutachten des Sachverständigen zur Hand hat. Du musst du dich notfalls an normalerweise zuständigen Betreuer oder das Gericht wenden.

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Du musst dich mit deinem Betreuer besprechen. Wenn deine Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ausgesprochen wurde, musst du noch zur erneuten Anhörung. Das Gericht entscheidet, ob du wieder bei deinen Eltern leben kannst. Dein Betreuer muss zwangsweise einen Antrag stellen bei Gericht, ob dies erlaubt werden kann.

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Willst du deinen Betreuer wechseln, kannst du dich formlos ans Gericht wenden. Der Richter liest sich das Schriftstück durch und lädt dann zur Anhörung. Sollte sich aber kein anderer Betreuer finden, dann musst du dich mit ihm absprechen, was genau seine Intentionen hinter deinen ärztlichen Besuchen ist.

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Schriftstücke die von Gericht kommen, bekommt dein Bruder gleichfalls Betreuer. Da muss man sehen, ob man seine Rechtsmittel benutzt oder eben nicht. Aber falls da dabei ein Beschluss ist, ist der Betreuer schon lange informiert.

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Das Gericht bestimmt, nach Gutachten des Sachverständigen, welche Aufgabenkreise im Rahmen der Betreuung in Betracht kommen. So da pauschal kann man das nicht beantworten, weil jeder Mensch unterschiedlich ist und anders Hilfe gebrauchen kann.

Falls du mehr wissen willst, welche Aufgabenkreise ein Betreuer bekommen kann, solltest du dir den Link unterhalb mal durchlesen.

Welche Aufgabenkreise sind möglich bzw. kommen in Betracht?

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Du solltest eventuell bei Gericht ein Betreuerwechsel anregen. Damit auf deine Interessen eingegangen werden.

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Natürlich, jeder kann eine Betreuung anregen. Das Gericht prüft, ob eine Bestellung eines Berufsbetreuers notwendig ist. Sollte kein Verdacht des Gerichts vorliegen, sodann kommt es zur Einstellung des Verfahrens.

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Bei Gericht verläuft die Bestellung des Betreuers immer unterschiedlich. Der Richter verlangt die Gutachten. Dann muss der Gutachter sehen, wie es um das Leben von dem Betroffenen steht. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass bloß, weil eine sogenannte 'geistige Behinderung' hat, dass einem der Staat bzw. Gericht böses will.

Während meiner damaligen Ausbildung sammelte ich deutliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Betreuungsrechts zwar auch Vormundschaftsgerichts. In einigen Fällen, so meiner langen Erfahrung nach, haben eine ‚geistige Behinderung‘ oft auch mit dem Zusammenhang einer Schilddrüsenüberfunktion bzw. Funktionsstörung der Schilddrüse.

Oft, weil ich auch ärztliche Aspekte nicht verwerflich fand, sprach innerhalb meiner damaligen Großkanzlei auch andere Erkrankungen an. Um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, ob es zum Beschluss mit Bestellung eines Betreuers kommen muss. Somit kann man dann das Gutachten auch anzweifeln, wenn es sich dabei um eine Funktionsstörung der Schilddrüse vorliegt. Dann muss im Zweifel sogar ein neuer Gutachter bestellt werden, sodass der Betroffene nach seiner Behandlung bzw. Zwangsbehandlung seine Rechte bekommt. Heute nach dem Recht, ist ein Betroffener immer noch geschäftsfähig.

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50:50🤔

Viele im Einzelhandel sind oftmals schwer gestresst. Ich selbst bin oft mit den jungen Kassierern im Einzelhandel ins Gespräch gekommen. Da kann man erkennen, dass da noch keine schlechten Erfahrungen gemacht wurden. Man sollte auch einen guten Chef haben, wodurch eine entspannte Atmosphäre deutlich erkennbar ist.

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Im Rahmen einer Freundschaft kann ich mir nicht vorstellen, dass ich denjenigen irgendwann nackt sehen würde.

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