Können Eltern einen zwingen, in der Schule zu bleiben?
Hey! Ich habe relativ schlechte Schulnoten und gehe davon aus, dass ich dieses Schuljahr nicht schaffen werde (11. Klasse Gymnasium). Ich würde gerne, sollte ich da Sj wirklich nicht schaffen, gerne die Schule verlassen. Meine Eltern wollen mich dann aber zwingen, eine Klasse zurück zu gehen und es noch einmal zu versuchen. Das Ding ist, dass ich die Klasse dann trotzdem nicht schaffen würde, somit aber nie wieder mein ABI nachmachen könnte, da ich zwei mal sitzen geblieben wäre. Dürfen meine Eltern das, oder nicht? Danke im Voraus für alle Antworten :D
18 Antworten
Deine Eltern zwingen dich nicht, sondern sie kommen ihrer Führsorgepflicht nach, da du schulpflichtig bist.
Ergo zwingt dich der Staat dazu in die Schule zu gehen (notfalls auch mit zur Hilfenahme der Polizei), deine Eltern sorgen nur dafür, dass du diesem Gesetz folge leistest.
Herzlichst
Klar können sie.
Welches Gesetz sollte es ihnen verbieten? Ode bist Du über 18?
Nein, natürlich nicht. Ich meine sie könnten dich sicher theoretisch einfach nicht abmelden, aber das macht die Schule schon für die, wenn du einfach nicht hingehst.
Obwohl die meisten Antworten haben soweit Recht, das in fast allen Bundesländern Berufsschulpflicht bis 18 ist, also irgendeine Ausbildung must du statt dessen machen.
Handel mit deinen Eltern doch folgenden Kompromiss aus: du gehst weiter zur Schule in der neuen 11. Klasse. Du versuchst auch, dich zu motivieren. Das kann auch in Verbindung mit der neuen Stufe Wunder wirken.
Dafür lassen dich deine Eltern ohne Murren kurz vor Ende des nächsten Schuljahres wechseln bzw. gehen. Dann hast du formal kein 2. Sitzenbleiberzeugnis und kannst, wenn du willst, eine Lehre beginnen.
Da du erst 16 bist, ja. Schulpflicht geht bis 18, deine Vollzeitschulpflicht hast du absolviert, aber dir fehlt noch die Berufsschulpflicht, um bis zum 18. Lebensjahr deine Schulpflicht zu beenden. Was ist denn dein Plan B? Bewerbungen schon geschrieben für Ausbildung? Oder hast sogar schon einen Ausbildungsplatz? Falls nicht, dann darum bemühen, ohne solchen Plan B schlechte Karten.
Tatsächlich haben zudem deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich: Sie bestimmen, wo du wann zu sein hast. Auch von der Seite dürfen sie das.
Wie wäre es, wenn du mal liest?
(...) der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, also der, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden (...)
Beispiele für Angelegenheiten des täglichen Lebens:
Schulalltag
Umgang mit Freunden
Anmeldung zu Vereinen
Ernährung
Fernsehkonsum
Kleidung
die gewöhnliche medizinische Versorgung, aber auch Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, wenn der andere Elternteil nicht erreicht werden kann
Steht im Juraforum
Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens = was halt so passiert, wo jemand wann ist.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagt nicht, dass Eltern bestimmen dürfen, wann man wo zu sein hat. Einfach mal nachlesen.