Klimakleber?

1 Antwort

Die meisten Urteile lauten auf Nötigung und Sachbeschädigung.

Schadensersatz ist selbstverständlich zu leisten.

Ungehorsam ist erlaubt. Straftaten nicht.

Kleben ist keine Versammlung. Hier steht ja nicht die Versammlung von Gleichgesinnten, sondern die Blockade Anderer im Vordergrund.

Sternenkraft 
Fragesteller
 06.07.2023, 13:24

Wo steht das mit dem ungehorsam und wie hängt das mit sonstigen Gesetzen zusammen?

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Interesierter  06.07.2023, 13:27
@Sternenkraft

Das steht nirgends explizit.

Ungehorsam ist auch nicht genau definiert. Üblicherweise ist damit das Nichteinhalten von üblichen Verhaltensnormen gemeint.

Das Begehen von Straftaten ist jedoch kein Ungehorsam mehr, sondern eben strafbar.

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