Kindsvater will nicht das Sohn Schwein isst?

12 Antworten

Hallo,

da du das alleinige Sorgerecht hast liegt es doch bei dir wie du das Kind erziehst.
In der Regel sollten Kinder aber auch Fleisch in der Nahrung erhalten fürs Wachstum und die Entwicklung, soweit ich weiss. Muss natürlich kein Schwein sein, kann auch Huhn sein etc.

Aufklärung ist das beste Mittel um deinem Sohn die Welt zu eröffnen. Wein trinken und Wasser prädigen ist natürlich kein guter Umgang für ein Kind.

Da du das alleinige Sorgerecht hast, hat er sich hier nicht einzumischen. Im Grunde musst du nicht mal damit argumentieren, dass er vor Kindern die Kontrolle verlieren kann. Er trägt fast nichts zur Erziehung des Kindes bei und sollte nicht so dreist sein, die Lorbeeren dafür zu ernten, jemand neuen zum Islam konvertiert zu haben.

Ich würde keinen Zentimeter nachgeben. Das ist sein Endziel:

Der Kindsvater sieht es aber ganz klar so dass unser Sohn eben einfach Moslem ist

und er wird wahrscheinlich immer mehr fordern.

Deine Haltung ist sehr gut, halte deinen Sohn konfessionell neutral, da er aber kein Moslem ist und er eines Tages selbst entscheiden wird ob er einer werden will, bekommt er auch weiterhin Schwein, fertig aus!

ich bin da voll auf Deiner Seite!

Davon abgesehen - Du hast das ALLEINIGE Sorgerecht, es ist im Ersten erstmal Deine Entscheidung, selbst wenn Du Dein Kind vegan ernähren würdest... Es spricht ja nichts dagegen, dem Kind/seinen Kindern die Weltreligionen beizubringen, die können ja dann selbst entscheiden.

Du hast das Sorgerecht. Somit ist klar, dass dein Sohn Schweinefleisch essen darf. Der Vater hat nichts dazu zu sagen.

Falls es Dir finanziell gut geht, könntest Du ihm auch anderes Fleisch zum essen geben. Dies mit Blick auf das, was Dir wichtig ist. Das Kind soll später einmal selber entscheiden, welchen Glaubensweg es einschlagen will.

Würde das Kind als Erwachsener Moslem werden wollen, könnte es Dir allenfalls den Vorwurf machen, in Bezug auf das Schweinfleisch hättest Du auch Rücksicht nehmen müssen. So wie beim Verzicht auf die Taufe.