Kennt jemand eine gute Ausrede, wenn ein Lehrer beim Einsammeln der Arbeiten sieht das im Heft noch ein Spickzettel liegt?
Als ich heute am Ende einer Mathearbeit eine Lernhilfe (kein Spickzettel es waren wenig Informationen darauf) aus dem Heft geholt habe, hat meine Mathelehrerin das gesehen und hat gesagt, dass ich mir keinen großen Kopf machen solle. Sie sagte: „Ich bespreche das mit deinem Klassenlehrer und dann musst du eventuell nachschreiben.“ Auf der Lernhilfe ging es lediglich um eine Aufgabe.
Ich bitte um konstruktive Antworten und keine Belehrungen.
Danke im Voraus.
6 Antworten
Da brauchst du keine Ausrede. Es ist wie es ist. Je nachdem, wie gut die Lehrerin dich bei der Klassenarbeit beobachtet hat und für wie zuverlässig sie dich hält, wird sie es nun als Betrugsversuch werten oder eben nicht.
Du bist als Prüfling schon selbst dafür verantwortlich, dass du nichts tust oder vergisst, das als Betrugsversuch gewertet werden kann.
Also wenn du es drauf anlegen willst: Sag du hast keine Ahnung, wie der Spickzettel dahin gekommen ist und dass du vermutest, jemand anderes oder die Lehrerin hätte ihn dir ungergejubelt, um dir einen Streich zu spielen.
Es gilt die Unschuldsvermutung, bis die das Gegenteil beweisen können und sage denen auch, dass du bereit bist, einen Anwalt einzuschalten. :)
Es gilt die Unschuldsvermutung, bis die das Gegenteil beweisen können und sage denen auch, dass du bereit bist, einen Anwalt einzuschalten.
Ähm... nein. Die Unschuldsvermutung gilt im Gerichtssaal. Und der Anwalt wird sich vermutlich auch denken 'was will der denn eigentlich' denn Klagen gegen Schulen etc. haben regelmäßig nur dann Erfolg wenn von der Note die Versetzung abhängt.
Das wird sein Anwalt beurteilen müssen, wenn er eine Strafanzeige gegen die Lehrer wegen Verleumdung und "Verfolgung Unschuldiger" stellt, was übrigens für Beamte eine schwere Straftat darstellt. Theoretisch müsste da sogar die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Der Rest liegt dann im Ermessensspielraum des Richters, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. :)
Ah ja.
Lass' mich raten: Wenn eine Frau dir eine Absage machst, verklagst du sie auch wegen Verwehrung der Auslebung deines Sexualtriebes?
Dieser Straftatbestand exisitiert nicht im Strafgesetzbuch. Der Vergleich ist also völlig absurd.
Naja, du beziehst dich bei der "Verfolgung Unschuldiger" ja auch auf etwas, das mit der Schule überhaupt nichts zu tun hat. Ein Lehrer ist nämlich kein Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufen ist.
Es kann dir als Betrugsversuch ausgelegt werden > Note 6.
Da hilft auch keine Ausrede.
Automatisch eine 6.
Warum möchtest du deine Ausrede haben? Du hast so einen Zettel in deinem Heft gehabt und sowas wird durchaus als Betrugsversuch gewertet, wenn du ihn dann sogar noch rausholst, sodass deine Lehrerin es sehen kann.
Ich wäre dankbar, dass man dich ggf. 'nur nachschreiben' lässt.
Ist eine Prüfungssituation ein Gerichtssaal?