Keine öffentlichen Ämter für AfD -Politiker?

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Die Verfassung (Artikel 18) sagt, dass ggf. Grundrechte entzogen werden dürfen.

Das sieht man in der jetzigen Debatte, ob Höcke seine Grundrechte entzogen bekommen sollte.

Dies gilt freilich nur für bestimmte Grundrechte. Ich würde ein Parteienverbot insofern begrüßen, da die AfD nun offenkundig 1) das Potenzial und 2) die Bereitschaft hat, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu vernichten.

Wie Grundrechte entzogen werden, regelt das Verfassungsgericht. Es geht nicht darum, jemanden willkürlich zu bestrafen, sondern explizit die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen; ergo dürfen nur die Grundrechte verwirkt werden, die missbraucht wurden, um Deutschland zu schaden.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – im Masterstudium Politikwissenschaften
lazyjo  17.01.2024, 10:01

Wie würdest es denn mit " den Linken " handhaben, wenn sie als Nachfolgepartei der SED der früheren DDR immer noch eine kommunistische und sozialistische Agenda verfolgt und so im krassen Widerspruch zu den demokratischen Grundwerten der Verfassung steht ?

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Rocker73  17.01.2024, 11:31
@lazyjo

Dass ich nicht die Linke wähle, ist hierbei sicher spannend zu kontextualisieren :) ich freue mich, wenn du nachweisen kannst, dass die Linke Potenzial und Bereitschaft zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufweist.

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lazyjo  17.01.2024, 11:39
@Rocker73

Sie verfolgt nach wie vor eine kommunistische und sozialistische Agenda und dies steht im Widerspruch zu den demokratischen Grundwerten der Verfassung. Allerdings wird das natürlich nicht in den Medien verbreitet, weil doch die CDU gemeinsam mit einer grundrechtsfeindlichen Partei bei der kommenden Landtagswahl koalieren will.

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Das kann und darf nicht von der politischen Zugehörigkeit zu einer Partei abhängig gemacht werden, sondern muss, wie bei der Person Höcke jetzt endlich mal geprüft wird, als Einzelfall an der Person erfolgen.

Das gilt übrigens nicht nur für die hier aufgeführte Partei, sondern erstens für Parteien jeglichen Couleurs und zweitens auch für Personen, die gewalttätige politische Auseinandersetzungen suchen.

Grundsätzlich können Personen unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Grundrechte entzogen werden.

Es muss aber immer eine Einzelfallentscheidung bleiben. Ein pauschales Verbot nur auf Basis der Parteiangehörigkeit halte ich für höchst undemokratisch und löst das Problem auch grundsätzlich nicht.

Auch ein Parteiverbot der AfD (so begrüßenswert es auf den ersten Eindruck auch wäre) halte ich für problematisch, selbst wenn alle Hürden genommen werden könnten. Denn an den Ursachen warum jemand eine solche Partei wählt ändert das rein gar nichts.

Es wäre besser, wenn die demokratischen Parteien die Sorgen der AfD Wähler intensiver und ernsthaft in Dialog aufgreifen und eigene Lösungen anbieten würden. Wenn die Wähler die AfD nicht wählen wollen, braucht man sich auch nicht um ein Verbot zu bemühen.

Nein ein AFD-Verbot ist nicht schwierig nicht wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Ein Verbot einer legalen Partei öffentliche Ämter zu bekleiden hat aber keinerlei Gesetzesgrundlage.

Ohne eine großflächige Gesetzesänderung von Etlichen Paragraphen ist das nicht nur schwierig sondern rechtlich absolut unmöglich.

Eine Petition gegen Höcke läuft doch bereits in Sachen Grundrechtsverwirkung. Geht eben nicht holterdipolter, aber ist ja nicht unmöglich. Auch wenn es noch nie einen Fall gab, bei dem dann die Verwirkung tatsächlich durch ging.

Im Falle einer Grundrechtsverwirkung besteht die Möglichkeit, jemandem das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen. Dabei können die Richter in Karlsruhe auch nur einzelne Grundrechte entziehen und dies außerdem zeitlich befristen, jedoch auf mindestens ein Jahr.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/grundrechtsverwirkung-bjoern-hoecke-afd-faq#was-ist-eine-grundrechtsverwirkung

Aber wie heißt es so schön: irgendwann ist immer das erste Mal.