Katze wurde von Hund gebissen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 833 BGB:

1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Tiere unterliegen hier dem Sachenrecht.

Der Ausschluss aus Satz 2 würde höchstens bei gewerblicher Hundehaltung Anwendung finden.

Ergo: Tierhalter schuldet Schadenersatz i.Hd. Behandlungskosten. Entweder deckt die Tierhalterhaftpflicht dies oder die eigene Brieftasche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Schwerer Fall 🤨 Todesstrafe für betreten des Rasens gibt es ja meist auch bei Tieren nicht. Ich nehme schon an das evtl die Hundehalterhaftpflicht auch hier evtl für den entstandenen Schaden aufkommt, wo der Schaden passiert ist nun unerheblich. Denn ohne hund gäbe es ja zb gar kein Schaden egal welches Tier den Weg in den Garten findet. Abhängig wieviel übernommen wird wird der Umstand sein wie der Garten gesichert ist, ist der gut gesichert gewesen, so das die Katze nur mit Mühe reinkam, so kann es evtl auf 50:50 oder anderen anteiligen Entschädigungen hinausgehen. Hinzu kommt das ohne Katze der Schaden ja auch nicht entstanden wäre, auch ihr unterliegt der Gefährdungshaftung weswegen Halter von Freigängerkatzen gut beraten wären selber auch eine Haftpflichtversicherung zu haben die da für Schäden aufkommt die die Katze verursacht.

Da ich ein vernünftiges Nachbarschaftsverhältnis aber wichtiger finde als 300,- Würde ich allerdings eher dazu raten das selber zu zahlen und versöhnlicher auf die Nachbarn zuzugehen dessen Welt ja ebenso zerstört wurde, das der eigene Hund versucht ein Lebewesen zu töten und auch ein selber beisst bringt die komplette Beziehung zum Hund ins wanken und wird auch seine Halter geschockt haben. Als Halter vom Freigänger weiss man im Prinzip das der Katze täglich was zustossen könnte, vielleicht könntest das bei aller Wut etwas mitberücksichtigen.

Natürlich bist du für die Kosten verantwortlich. Das ist das Risiko wenn man seine Katze frei herumlaufen lässt und diese dann in fremde Gärten marschiert.

Es ist wohl klar, dass viele Hunde nicht gut auf Katzen zu sprechen sind. Wenn man also Hunde in der Nachbarschaft hat und seine Katze als Freigänger hält, dann ist das auf eigenes Risiko.

Bei sowas dazwischen zu gehen ist ziemlich leichtsinnig. Der Hund ist aufgeregt, die Katze zappelt vermutlich, da kann eben auch mal die Hand oder das Bein erwischt werden. Aus so einer Ausnahmesituation kann man aber nicht schließen, dass der Hund generell gegenüber Menschen aggressiv oder gefährlich ist.

Dahika  28.11.2021, 18:16

das ist völlig egal. BEim Hund herrscht die Gefährdenshaftung. Da wird nicht nach Schuld gefragt.

2
kevin1905  28.11.2021, 18:28
Natürlich bist du für die Kosten verantwortlich.

Nein. Ein Tierhalter haftet immer für Schäden die sein Tier anrichtet. Es handelt sich hier um eine Gefährdungs- und nicht um eine Verschuldenshaftung.

1

Der Hundehalter muss zahlen. Es besteht beim Hund (wie auch beim Pferd) die sogenannte Gefährdenshaftung, d.h. es wird bei einem Schaden nicht nach der Ursache und der Schuld gefragt. Der Hundehalter ist dran. Darum ist es ja auch so wichtig, dass man als Hunde- Pferdehalter eine gute Haftpflichtversicherung hat,

aus Google: Mit dem Begriff Gefährdungshaftung bezeichnet man die Pflicht des Hundebesitzers, für jeden Schaden zu haften, den der Hund verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Halter selbst auch Schuld an dem Schaden trifft.

Die Frage bezieht sich auf Schuld.

Da muss ich sagen Hund und Katze, die Katze betrat fremdes Revier.

Natürlich doof vom Hund so zu reagieren.

Aber wie gesagt das passierte auf privaten Grundstück, nicht eurem sondern den Besitzern vom Hund, wäre es andersherum würde es anders aussehen schätze ich.

Weißt du jetzt ist wichtig das eure Katze wieder gesund wird. Ich hoffe dies von ganzen Herzen. Schreib wann es ihr besser geht.

Euch und eurer Katze alles erdenklich Gute.

LG: Sonja

verena891 
Fragesteller
 28.11.2021, 17:51

dankeschön das ist sehr lieb von dir

lg

1
kevin1905  28.11.2021, 18:26
Die Frage bezieht sich auf Schuld.

Nein. Der Tierhalter haftet unabhängig von Schuld. Der Gesetzgeber nennt dies Gefährdungshaftung.

1