Katholische Kirche Passive Sterbehilfe?

7 Antworten

Die kath. Kirche ist strikt gegen aktive Sterbehilfe, weil hierzu ein Akt der direkten Tötung erforderlich ist. Das ist bei der passiven Sterbehilfe nicht der Fall, deshalb ist sie auch erlaubt - wenn der Kranke es so will.

Die passive Sterbehilfe ist dann gegeben, wenn ein todkranker Mensch, der dem Tod näher ist als dem Leben, keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünscht. Das kann ein Beatmungsgerät, das kann künstliche Zuführung von Nahrung oder Magensonde sein, Tropf anlegen oder weitere Operationen usw. Damit wird nicht aktiv die Tötung des Menschen angestrebt, sondern lediglich Maßnahmen unterlassen, die den Sterbeprozess nur länger hinauszögern. Dem muss der Kranke auch aus christlicher Sicht nicht zustimmen.

Ebenso ist es erlaubt, in Palliativstationen den Kranken schmerzfrei zu halten durch starke Morphine oder Opiate, auch dann, wenn man den Tod schneller damit herbeiführt. Ziel ist nicht die Tötung, sondern die Schmerzfreiheit und das ist erlaubt.

Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können«, wie der Katechismus der Katholischen Kirche ausführt (Nr. 2278)

Ein Abschalten einer lebenslänglichen künstlichen Beatmung scheint gerechtfertigt zu sein.

Grundpflege

yep

Aktive Sterbehilfe wurde von der katholischen Kirche vor allem zu Zeiten der Kreuzzüge und der Inquisition betrieben. In der Neuzeit auch von der hochverehrten Mutter Theresa, die verhungernden Menschen Fasten verordnete. Letzteres ist eher passiv.

Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass aktiv etwas unternommen wird, um jemanden zu töten bzw. jemandem die Selbsttötung zu ermöglichen. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass man lebenserhaltende Maßnahmen von vornherein unterlässt, einstellt oder durch andere medizinischen Maßnahmen den Tod inkauf nimmt. Letzteres ist der Fall bei der Gabe schmerzlindernder Medikamente. Der Patient stirbt dann nicht "zuerst" an seiner Erkrankung, sondern an den möglichen Nebenwirkungen der Medikamente oder anderem Organversagen. Der Unterschied zur aktiven Sterbehilfe ist praktisch "sterben lassen". Auch hier muss unterschieden werden zwischen Nachlässigkeit (u. Ä.) und dem Entschluss, die weitere Entwicklung dem Lauf der Natur zu überlassen. Die extreme Gegenposition wäre, Leben "um jeden Preis" zu erhalten, was medizinisch durchaus möglich wäre.

Die Beendigung einer künstlichen Beatmung ist in diesem Zusammenhang in der Praxis eher ein juristisches als ein ethisches Problem. Aus diesem Grund wurde die sogenannte Patientenverfügung notwendig. In manchen Fällen ist eben der Bereich aktiv/passiv fließend und nicht leicht wenn überhaupt zu beurteilen.

Deine beiden Zitate beziehen sich einerseits darauf, nichts Notwendiges zu unterlassen, und andererseits darauf, nicht alles zu tun zu dürfen, was man technisch, medizinisch, ggf. auch finanziell tun kann. Oder einfach anders formuliert: Keiner kann gezwungen sein oder werden, "Gott zu spielen".

Einen Menschen aktiv umbringen, kann niemals erlaubt sein.

Ihn sterben zu lassen, weil er gerade stirbt, ist legitim.