Kann Vermieter Fahrrad verschenken?
Wenn der Vermieter ausdrücklich erlaubt, dass man den Keller als Fahrradkeller nutzt kann er dann irgendwann, wenn er der Meinung ist ein Fahrrad würde "keinem gehören" eine Frist setzen in der man sich melden soll und nach dieser Frist das Fahrrad verschenken?
Für mich klingt das nach Diebstahl.
8 Antworten
http://www.fahrradparken.info/herrenlose_Fahrraeder.html
Frist von 6 Wochen und Kontaktdaten des Vermieters reichen...
er hat eine Frist gesetzt,
das selbe ist doch wenn man sein auto am Straßenrand Parkt, und das Ordnungsamt ein Parkverbot anordnet wegen z.b einer Temorären Baustelle, werden diese Schilder 3 Tage im vorraus gestellt, was ist aber wenn du in diesen 3 Tagen im Urlaub bist.
Du bist dabei in der Pflicht jemanden zu schicken der Regelmässig danach schaut.
eine Frist ist also gerecht
Na, die Frage ist ja garnicht provokativ....
Wenn der Vermieter meint, da hat jemand sein Schrottrad als Müll abgeladen, muss er ja wohl irgendwas machen.
Eine Frist setzen in der sich der Besitzer melden soll und ansonsten entsorgen ist exakt der korrekte Weg. Wie sollte er es denn sonst machen?
"kann Vermieter Fahrrad verschenken" impliziert ja bereits eine Antwort.
Der Vermieter verschenkt hier ja nicht einfach irgendwas, er hat den besitzer aufgefordert sich zu melden.
Ein Problem ist, dass du annimmst es wäre so geschehen, ebenso könnte es sein, wie es sich dann auch tatsächlich zugetragen hat, dass der Vermieter an alle Fahrräder einen Zettel gehangen hat, so dass ich mich gemeldet habe und die Sache war erledigt.
Weil wir aber GF haben und ich ein neugieriger Mensch bin und sowas schon in vielen Wohnhäusern vorgekommen ist, habe ich die Frage gestellt, scheinbar aber vergebens, denn eine überzeugende Antwort habe ich nicht erhalten.
Wieso hast du keine überzeugende Antwort erhalten. Die meissten Antworten sagen doch ganz eindeutig: Ja, er kann auffordern sich zu melden.
Inzwischen doch:
http://www.fahrradparken.info/herrenlose_Fahrraeder.html Frist von 6 Wochen und Kontaktdaten des Vermieters reichen...
Das ist die einzige Antwort gewesen mit einer genauen Frist nennt, was sie überzeugender macht, weil viele auch einfach nur aus einem Bauchgefühl heraus antworten.
In dem beigefügten Link steht zudem genau wie das passieren muss, damit der Vorgang der in der Fragestellung beschrieben ist rechtlich abgesichert ist
"üblicherweise mindestens 6 Wochen"
Also ich weiss nicht, ob "überlicherweise mindestens" eine "genaue" Frist darstellt, aber wenn dich die Zahl glücklich macht, dann nimm 6 wochen.
Fristsetzung ist okay, das werden auch wohl kaum nur 24h gewesen sein.
Fahrradleichen müssen nicht endlos geduldet werden und Du warst informiert.
Das machen sogar ganze Kommunen so.. siehe Münster/ Westfalen.
Zunächst einmal besitze ich mein Fahrrad noch. Und deine Antwort ist mehr als nur ungenau, erweckt den Eindruck als habe da jemand spekuliert.
Also, wenn du informiert bist: Wie lange muss die Frist vorher gesetzt werden? Kann er das Fahrrad wirklich eigenmächtig verschenken oder muss er es irgendwie zum Fundbüro geben?
Ist durchaus üblich. Da geht es eher darum das in dem fahhradkeller nicht genutzte alte fahrräder rumstehen die im Endeffekt schon müll sind und entfernt werden müssen weil sonst irgendwann kein Platz mehr ist für die Räder die genutzt werden.
So wie ich das Mal gesehen habe würden für mehrere Wochen Zettel an den Rädern angebracht mit der Aufforderung es zu entfernen bzw sich zu melden.
So wie ich das Mal gesehen habe würden für mehrere Wochen Zettel an den Rädern angebracht mit der Aufforderung es zu entfernen bzw sich zu melden
Der Grund warum ich die Frage stelle ist, weil ich das auch schon öfters gesehen habe, aber was ist, wenn man einmal 6 Wochen lang weg ist?
In einer einigermaßen funktionierenden Hausgemeinschaft kennt einen zumindest der eine oder andere Nachbar ... und ab und zu sieht man sich auch im Fahrrad Keller...
wenn man nun länger nicht da ist, bittet man i.d.r. jemanden Post anzunehmen, flurwoche zu machen etc...
und dieser Nachbar oder Verwandte würde dann auch die Info lesen und würde sich bzgl des Fahrrades melden...DAS wäre der normal fall
und ‚normalerweise‘ gibts auf einen Hausmeister... der weiß sowas normalerweise auch
Ne, ich wohne in einer Firmenwohnung vom Arbeitgeber und die Flure werden von der Hauswirtschaft geputzt, hier wohnen auch relativ viele Leute ... jedenfalls weiß jetzt hoffentlich die Hausverwaltung, dass es mein Fahrrad ist, aber ich interessiere mich halt allgemein dafür ob es überhaupt erlaubt ist und unter welchen Bedingungen, weil ich es sehr oft gesehen habe.
Das meine ich doch... dann sagt man jemandem Bescheid, und dann sollte der ‚Drops gelutscht‘ sein
notfalls Zettel dranmachen
aber was ist, wenn man einmal 6 Wochen lang weg ist?
Dann stellt man das Fahrrad in die Wohnung.
Was provoziert dich an der Frage?