Kann man zu einem Wunschstandort versetzt werden (Bundeswehr)?
Moin,
ich werde voraussichtlich Mitte bis Ende nächsten Jahres meinen Dienst bei der Bundeswehr antreten. Folgende Frage schwebt mir dabei seit geraumer Zeit im Kopf:
Ich würde zur Jägertruppe gehen. Die Standorte Schwarzenborn und Rotenburg (Wimme) liegen von allen am nächsten an meiner Heimat (Schwarzenborn ca. 2,5 std fahrt / Rotenburg (Wimme) ca. 2 std fahrt).
Kann ich mir dann grob aussuchen wo ich eingesetzt werde, oder hat man da kein Mitspracherecht was das angeht?
MfG
2 Antworten
Standortfragen kann man erst nach der (Grund-) Ausbildung angehen, wenn du deinen Dienst in deiner Stammeinheit angetreten hast. Voraussetzung ist, dass genau die Tätigkeit bei genau der gleichen Teileinheit möglich ist, dort ein entsprechender Dienstposten zu besetzen ist, oder von dort jemand an deinen Standort versetzt werden möchte, quasi als Tausch.
Wenn du dich bei der Bundeswehr bewirbst, kommst du nach deinem Assessment zum Einplaner, der wird dir dann auf Grundlage deiner Verwendungsfähigkeit Standorte nennen, von denen du dir einen aussuchen kannst, sofern freie Stellen vorhanden sind.