Kann man sich darüber irgendwie aufregen zu recht?
wenn man selbst mit dem auto ein vergehen begeht
man aber nicht der waagenhalternist
aber trotzdem wurde man ja selbst beim vergehen geblitzt zB
und dann kommt aber post zum halter des waagens das regt mich auf und nicht an mich
dabei haben sie ja ein foto gemacht
kann man da was machen
bzw. hat man das Recht es als Begeher des Vergehens nur selbst zu erfahren und nicht der Fahrzeughalter?
3 Antworten
Ne, natürlich kommt das nur dahin wo man auch eine Adresse hat. Wird ja niemand wissen wer du bist.
Aufregen ist eh unnötig. Bezahl das einfach und die Sache ist erledigt.
Widerspruch bringt nur dann etwas, wenn man im Recht ist. Und das ist man nicht, wenn man geblitzt wurde. Die Messgeräte sind amtlich geeicht.
Ein Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist keine Straftat, kein Vergehen.
kommt aber post zum halter des waagens
Was daran regt dich auf? Du sagst, dass du gefahren bist, und schon bekommst du den Bußgeldbescheid.
bringt ja nix muss ja in einer frist gezahlt werden
dafür war es zu spät was neues zu holen
und wenn man dnan von seinem.eigenen konto gezahlt hat wissen sie dann dass man selbst gefahren ist und nicht der halter des waagens?
Dann bekommt der Halter Ärger. Wenn feststeht, dass du der Fahrer warst, dann du. Das geht bis zur Pfändung.
Nein, hat man nicht.
Woher soll die Behörde wissen, wer gefahren ist? Anhand des Kfz-Kennzeichens kann man nur den Fahrzeughalter feststellen. Also wird dieser auch angeschrieben.
widefspruch bringt in deutschland oft etwas