Kann man nach der Steuerfestsetzung noch di Steuer einreichen?
Hallo,
meine Freundin ist aufgrund eines Kleingewerbes zur Abgabe der Steuer verpflichtet.
Sie ist leider durch Haupt und Nebenjob sehr eingebunden und hat somit die Steuer für 2022 noch nicht gemacht. Vor ca drei Monaten wurde Sie festgesetzt vom Finanzamt. Dieses Wochenende hat sie zum erstem mal „Luft“ seit langem und kann die Erklärung machen.
Jetzt meine Frage, ist es schon zu spät diese jetzt noch nachzureichen oder geht das? (Muss das Finanzamt diese akzeptieren?)
Und ja, sie weiß das sie sich um sowas kümmern muss 🙈
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es die letzte Mahnung war vom Finanzamt und sie daher auch vor drei Monaten direkt gezahlt hat.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Vor ca drei Monaten wurde Sie festgesetzt vom Finanzamt
Das nennt sich "Schätzung". Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, weil die Erklärung nicht eingegangen ist (§ 162 AO).
Jetzt meine Frage, ist es schon zu spät diese jetzt noch nachzureichen oder geht das? (Muss das Finanzamt diese akzeptieren?)
Wenn sie abgabeverpflichtet ist, dann MUSS sie die Steuererklärung sogar nach wie vor einreichen.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es die letzte Mahnung war vom Finanzamt und sie daher auch vor drei Monaten direkt gezahlt hat
Das ist auch richtig so.
Solange die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig hinsichtlich der gewerblichen Einkünfte ergangen sind, kann man den Steuerbescheid auch zu Gunsten ändern, dass evtl. zu viel gezahlte Steuern wieder erstattet werden. (zu Ungunsten aber natürlich uch, wenn das FA zu niedrig geschätzt hat).
Wenn kein Vorbehalt/Vorläufigkeit drin ist:
- Bei einer Erstattung (sprich wenn das FA zu hoch geschätzt hat), wirds schwierig, da sie jetzt auch keinen zulässigen Einspruch mehr einlegen kann - Die Einspruchsfrist ist bei 3 Monaten schon längst um. Und wenn auch keine andere Änderungsvorschrift Anwendung findet... Mit anderen Worten wäre es dann "Pech gehabt.
- Bei einer Nachzahlung hingegen (wenn das FA zu niedrig geschätzt hat) lässt der Bescheid sich immer ändern nach § 173 AO zu ihr Ungunsten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kilopokolindink/1590234642989_nmmslarge__0_0_895_895_4a52ddcfb45451d5a28117c999750ff7.jpg?v=1590234643000)
Ich schau gleich nochmal was auf dem letztem Schreiben stand.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/stbjakobroess/1715123243346_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1715123243000)
Sehr geehrter Fragesteller!
Ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin bereits Schätzungsbescheide für 2022 erhalten hat und die festgesetzten Steuern bereits entrichtet hat.
Die Erklärungspflicht bleibt trotz Steuerschätzung bestehen.
Wenn die Schätzungen noch unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO stehen, können die Steuerfestsetzungen auch zugunsten Ihrer Freundin geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
hm, eine Steuererstattung kann nur noch dann erfolgen, wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig in Bezug der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergangen ist.
Eine Steuernachzahlung kann hingegen noch festgesetzt werden.