Kann man nach der Steuerfestsetzung noch di Steuer einreichen?


25.05.2024, 12:13

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es die letzte Mahnung war vom Finanzamt und sie daher auch vor drei Monaten direkt gezahlt hat.

2 Antworten

Vor ca drei Monaten wurde Sie festgesetzt vom Finanzamt

Das nennt sich "Schätzung". Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, weil die Erklärung nicht eingegangen ist (§ 162 AO).

Jetzt meine Frage, ist es schon zu spät diese jetzt noch nachzureichen oder geht das? (Muss das Finanzamt diese akzeptieren?)

Wenn sie abgabeverpflichtet ist, dann MUSS sie die Steuererklärung sogar nach wie vor einreichen.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es die letzte Mahnung war vom Finanzamt und sie daher auch vor drei Monaten direkt gezahlt hat

Das ist auch richtig so.

Solange die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig hinsichtlich der gewerblichen Einkünfte ergangen sind, kann man den Steuerbescheid auch zu Gunsten ändern, dass evtl. zu viel gezahlte Steuern wieder erstattet werden. (zu Ungunsten aber natürlich uch, wenn das FA zu niedrig geschätzt hat).

Wenn kein Vorbehalt/Vorläufigkeit drin ist:

  • Bei einer Erstattung (sprich wenn das FA zu hoch geschätzt hat), wirds schwierig, da sie jetzt auch keinen zulässigen Einspruch mehr einlegen kann - Die Einspruchsfrist ist bei 3 Monaten schon längst um. Und wenn auch keine andere Änderungsvorschrift Anwendung findet... Mit anderen Worten wäre es dann "Pech gehabt.
  • Bei einer Nachzahlung hingegen (wenn das FA zu niedrig geschätzt hat) lässt der Bescheid sich immer ändern nach § 173 AO zu ihr Ungunsten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

2strabag  25.05.2024, 12:21

hm, eine Steuererstattung kann nur noch dann erfolgen, wenn der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig in Bezug der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergangen ist.

Eine Steuernachzahlung kann hingegen noch festgesetzt werden.

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Giota210  25.05.2024, 12:39
@2strabag

Ich bin hier mehr davon ausgegangen, dass da der Vorbehalt drin ist (Bei Schätzungen ist er meistens drin).

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Giota210  25.05.2024, 12:44
@Giota210

Aber wenn da wirklich kein Vorbehalt der Nachprüfung drin ist, dann wirds schwierig bei einer Erstattung, weil man eine Änderungsvorschrift braucht (Der potenzielle § 173 AO würde wegfallen wegen Verschulden).

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2strabag  25.05.2024, 12:45
@Giota210

ja, kann ja auch durchaus sein. Aber ich kenne Finanzämter, da erfolgen Schätzungen ohne Vorbehalt, weil mit Vorbehalt eine indirekte Fristverlängerung verbunden ist, die ausgenutzt werden könnte.

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Giota210  25.05.2024, 12:57
@2strabag

Aber sie kann Einspruch einlegegen + AdV, selbst dann wenn der Bescheid nicht unter §§164/165 AO ergangen ist.

Dann lässt er sich nach § 172 AO auch zugunsten ändern (§ 173 AO hat nicht so richtig gepasst, merke ich jetzt).

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2strabag  25.05.2024, 12:58
@Giota210

Aber nicht mehr nach drei Monaten, bzw. dann ist der Einspruch nicht mehr fristgerecht

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Giota210  25.05.2024, 12:59
@2strabag

Die 3 Monate habe ich überlesen. Dann ist die Einspruchsfrist abgelaufen und Pech.

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Kilopokolindink 
Fragesteller
 25.05.2024, 12:23

Ich schau gleich nochmal was auf dem letztem Schreiben stand.

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Sehr geehrter Fragesteller!

Ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin bereits Schätzungsbescheide für 2022 erhalten hat und die festgesetzten Steuern bereits entrichtet hat.

Die Erklärungspflicht bleibt trotz Steuerschätzung bestehen.

Wenn die Schätzungen noch unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO stehen, können die Steuerfestsetzungen auch zugunsten Ihrer Freundin geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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