Kann man eine Zwangseinweisung wegen Selbstgefährdung verhindern?

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Das kommt auf die Situation an. Für jemanden der vorher schon psychiatrisch Auffällig gewesen und in Behandlung war oder ist, gibt es einen sogenannten Krisenpass und eine Behandlungsvereinbarung. Welche Maßnahmen ggfs. Zwangsmaßnahmen für diese Person geeignet ist, und oder auszuschließen sind. Oder aber was statt einer möglichen Zwangseinweisung passieren soll. Enthalten ist darin auch welche Medikamente eingenommen werden, und in welches Krankenhaus man kommt. Wenn es dann "nur" um eine leichte Eigengefährdung oder Auffälligkeit geht, wird sich in der Regel genau daran gehalten.

Äußert man jedoch eine suizidale Absicht, und oder ist eine akute Fremdgefährdung mit dabei, ist der Drops gelutscht. Um Gefahr für Leib und Leben der Person*en abzuwenden, nimmt dann der Staat bzw. in Vertretung dessen die Kommune, Stadt, Gemeinde und dort dann meist das Ordnungsamt die Fürsorgepflicht war. Und das geht dann auch explizit gegen den persönlichen Willen der Person. Gesichert wird das dann durch das PsychK (Psychischkrankengesetz) und einen Amtsrichter*in. Der/die ordnet an wie es mit der Person weiter geht, oder wie lange sie in der Psychiatrie verbleibt. Liegt dann keine Eigengefährdung vor, wird man nach vorheriger Einschätzung der Ärzte entlassen. Es sei denn man entscheidet sich weiterhin freiwillig dort zu bleiben. Wohin jemand kommt, entscheidet ein Amtsrichter*in jedoch nicht.

Darüber hinaus gibt es auch für solche Fälle eine Patientenverfügung und oder Vorsorgevollmacht. Dazu gehören auch Zwangsbehandlungen. Diese beziehen sich jedoch meist auf einen späteren Behandlungsverlauf. Wie etwa eine Zwangsernährung. Eine Einweisung nach dem PsychKg verhindern können sie nicht.

Die Zwangseinweisung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ist nicht zu verhindern. Auch eine Reanimation ist nicht zu verhindern, denn die Notfallsanitäter haben keine Zeit dafür jedesmal zuerst abzuklären ob jemand dies wünscht oder nicht, dasselbe gilt bei Herzinfarkt und dergleichen. In einer Patientverordnung kannst du hingegen angeben ob „lebensverlängernde Massnahmen“ und dergleichen durchgeführt werden sollen und wann und wie usw. - Was waren denn dies für üble Dinge, welche du da erlebt hast?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit 35 Jahren dipl. Krankenpfleger und Sozpäd.

Kerosine  10.08.2019, 22:04

Übrigens lässt sich in D vermutlich auch eine Zwangseinweisung auf diese Weise untersagen. Das hat nur noch keiner durchgeklagt...

LouPing  10.08.2019, 22:07
@Kerosine

Untersagen schon mal gar nicht - wenn dann begründet abwenden.

Kerosine  10.08.2019, 22:10
@LouPing

Untersagen. Eine Zwangsbehandlung kann man nach jedem einzelnen PsychKG, sowie dem Betreuungsrecht auf Bundesebene in Deutschland durch eine Patientenverfügung untersagen.

Über eine Zwangseinweisung hat das Bundesverfassungsgericht in der Hinsicht noch nicht entschieden. Wird es aber früher oder später....

LouPing  10.08.2019, 22:26
@Kerosine

DU hast hier bei anderen keinerlei Einfluss darauf. Bitte bemühe dich doch um seriöse Quellen.

Kerosine  10.08.2019, 22:31
@LouPing

Ich habe hier schon für einen FS eine Verfassungsbeschwerde über den Nichtzulassungsausschuss bekommen, also maße ich mir mittlerweile doch an, dass ich weiß, wovon ich rede...😉 😏

Kerosine  10.08.2019, 22:03

Und in D (aber nicht in CH) eine psychopharmakologische Behandlung, in allen Fällen....

Kerosine  10.08.2019, 22:19
frodobeutlin100  10.08.2019, 22:41
@Kerosine

nur gilt das nicht in D ....

ist also fü einen Fall der sich in D abspielt völlig belanglos ...

Kerosine  10.08.2019, 22:42
@frodobeutlin100

In D gilt eine solche Patientenverfügung gerade, es ist in Ch, wo das Problem ist...

Patrickson  10.08.2019, 23:08
@Kerosine

Genau! Ich kenne nur die Verhältnisse hier in der Schweiz, in Deutschland scheinen die etwas anders zu sein.

Man muss jeden Fall Abwägen.

Ich war ab dem 30.4 für ein paar Tage ini so einer Abteilung vorrübergehend untergebracht da in meinem Bereich noch kein Bett Frei war.

Ich habe dort auch Zwangseinweisungen gesehen wo man auch mit Gewalt arbeiten musste um dem Memschen nur zu zeigen das es besser für Ihn ist als wild um sich zu schalgen und Unkoordinert sich zu verhalten. Er wurde mit 6 Mann am Boden Vorrübergehend Fixiert ,der Arzt verabreichte Ihm eine Spritze ,danach wurden seine Aktionen schwächer und er wurde vom Pflegepersonal auf einem Krankenbett fixiert.

Anwesend waren 4 Polizisten 2 die beim fixieren Mitgeholfen haben und 2 im Abstand mit entsicherter Schusswaffe.

Als Ich in meine Station wo ich Hinsoll gebracht wurde , lag er auch noch auf dem Zimmer (Einzelbett mit Videoüberwachung) . Ich war insgesamt in der Klinik ( wo ich war) ca 6 Wochen. Ich konnte Im Rollstuhl den Kerl nach ca. 14 Tagen dort Besuchen. Er verhielt sich völlig normal , man konnte mit Ihm normale Konversationen anstreben und er wirkte auch nicht Instabil. An den Abend wo er Fixiert wurde. Konnte er sich nicht mehr dran erinnern.

Es ist klar und traurig das man manche Menschen dazu ziwngen muss. Aber oftmals ist es so das Sie nicht selten Herr Ihrer Sinne oder Psyche sind und nicht wissen was Sie tun. Was mir am meisten wehgetan hat war eine 19 Jahre junge Dame die unter Depressionen litt. Ich hab einmal im Gemeinschafstraum der Staiton mit ansehen müssen wie sich Depressionen verhalten kann.

Früher wurden Psychische Erkrankungen nicht Enrst genommen oder wirklich als Krankheit anerkannt. Erst in den Letzten 20-30 Jahren ist dies mitunter Populär geworden.

Ein Pfleger mit dem ich mich darüber Unterhalten hatte, sagte mir klar " Depression hat kein Gesicht"

Sowas brachte mich echt zum Nachdenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Antwort kommt spät, aber besser spät als nie.

Mittlerweile ist es so, dass man in einer Patientenverfügung auch psychiatrischen Zwang ablehnen kann, solange keine Fremdgefährdung vorliegt. Dann dürfen sie Dich nicht mehr gegen Deinen Willen in der Psychiatrie festhalten, selbst dann nicht, wenn Du ohne den Aufenthalt verstirbst.

Im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung regelt § 1906 Abs. 3 BGB, dass ein Patient, der auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen seinen natürlichen Willen behandelt werden darf.
Gerade dieser Situation möchte der Patient jedoch vorbeugen, indem er zu Zeiten eigener Einwilligungsfähigkeit niederschreibt, wie er behandelt werden möchte, wenn er auf Grund seiner Erkrankung nicht mehr einsichtsfähig ist. Folglich kann mit einer konkreten, wirksamen Patientenverfügung eine Zwangsbehandlung nach § 1906 BGB verbindlich untersagt werden.

Quelle: https://www.laek-thueringen.de/aerzte/recht-und-goae/hinweise_rechtsinformationen_jura/patientenverfuegung_in_der_psychiatrie/, Stand 26.10.2023, 01:34 Uhr MESZ

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin schon lange körperlich und psychisch krank.

Ja, das geht.

Patientenverfügung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung