Kann ich mit Bürgergeld Empfänger wieder zurück zu mein Eltern umziehen?

3 Antworten

Das Jobcenter hat nicht zu bestimmen wann, wohin und wie oft Du umziehst.

Solange Du

auf eigene Kosten

umziehst. Nur wenn Du Geld vom Jobcenter für den Umzug haben willst muss das Jobcenter das auch bewilligen. Verbieten kann es gar nichts.

Deine privaten Wünsche wie "100 Km" oder doofer Verlobter sind kein Grund das das Jobcenter - also der Steuerzahler- Dir irgendwelche Umzüge bezahlt.

Am Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden und neu Bürgergeld beantragen.

Mit dem Jobcenter sprechen. Du musst den Umzug begründen. Lass dir da auch sagen, ob und wie viel Bürgergeld du weiterhin erhalten würdest.

Und vielleicht solltest du die Verlobung lösen. Wenn ihr nach ein paar Monaten einander nicht mehr ertragt, ist eine lebenslange Bindung vermutlich keine gute Idee.

Du kannst hinziehen wo du willst. Du musst es aber Ankündigungen und dementsprechend ummelden. Dann ist nämlich auch ein anderes Arbeitsamt für dich zuständig und sie müssen die Unterlagen übertragen.