Kann ich abgeschoben werden?
Bin Afrikaner
habe deutschen pass und bin in Deutschland geboren
5 Antworten
Nein. Solange Du einen deutschen Personalausweis hast, kannst Du nirgendwohin abgeschoben werden. Nur mit einer neuen Staatsbürgerschaft kann die deutsche "verlorengehen".
Hier sind mal die Grundlagen dazu:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlust-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-460580
Wenn du einen deutschen Reisepass hast, dann hast du auch die deutsche Staatsangehörigkeit und kannst grundsätzlich nicht abgeschoben werden. Artikel 16 Absatz 2 GG:
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Wobei Abschiebung und Auslieferung noch zwei unterschiedliche Dinge sind
Der deutsche Staat schiebt keine Staatsangehörige ab und liefert sie bei Strafverfahren nie aus.
Es werden aber Ausbürgerungen gemacht, wenn schwere Strafverfahren anhängig sind.
Es werden aber Ausbürgerungen gemacht, wenn schwere Strafverfahren anhängig sind.
Wie bitte? Wo hast du das denn her?
Die deutsche Staatsangehoerigkeit kann nicht entzogen werden. Das steht bereits im Grundgesetz.
Natürlich nicht. Du bist DEutscher und kannst Bundeskanzler werden oder BUndespräsident,
Afrika ist nun mal kein Land, dahin kann man sowieso nicht abgeschoben werden.
Du kannst mit einem deutschen Pass nicht abgeschoben werden, sofern du keine zweite Staatsangehörigkeit hast und du deine Staatsangehörigkeit rechtmäßig erworben hast.
Auch wenn man neben der deutschen noch eine andere Staatsangehoerigkeit besitzt (oder auch mehrere), kann man aus Deutschland nicht abgeschoben werden.
Ja doch kann man. Laut Gesetz, muss man den Abschiebekandidaten nur ausbürgern und dabei darf er nicht staatenlos werden. Dann ist das gesetzlich kein Problem.
Laut Gesetz, muss man den Abschiebekandidaten nur ausbürgern und dabei darf er nicht staatenlos werden
Jemanden auszubürgern ist aber nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.
Ja natürlich nicht. Aber gesetzlich ist das halt möglich.
Laut Gesetz, muss man den Abschiebekandidaten nur ausbürgern
Ich hatte dich ja auch schon bei einem anderen deiner Kommentare gebeten, das Gesetz zu benennen, das eine Ausbuergerung ueberhaupt zulaesst.
Dieser Bitte magst du aber anscheinend nicht nachkommen. Kein Wunder. Eine solche gesetzliche Bestimmung gibt es naemlich nicht. Sehr wohl gibt es aber ein Gesetz, das die Auysbuergerung gegen den Willen des Betroffenen untersagt, naemlich Artikel 16 Grundgesetz.
Ja da stehts doch: "Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." Das ist das gesetzliche "Hintertürchen", mit der quasi alle Ausländer abgeschoben werden könnten.
Ich kann ja nichts für die Gesetze. Es ist, wie es ist.
Wir reden nicht über Ausländer hier reden wir über deutsche
Erst einmal steht da: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden." Verlust durch Gesetz ist etwas anderes als Entzug. Der Verlust kann tatsaechlich in bestimmten im StAG genau benannten Faellen eintreten, z.B. durch die Annahme einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit oder durch den Eintritt in die Streitkraefte eines Staates, dessen Staatsangehoerigkeit man ebenfalls besitzt.
Schwere Straftaten, wie du es behauptet hast, zaehlen aber nun mal nicht zu den Faellen, in denen die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren geht.
Das ist das gesetzliche "Hintertürchen", mit der quasi alle Ausländer abgeschoben werden könnten.
Das ist jetzt aber voelliger Quark. Wir sprechen hier doch nicht von der Abschiebung von Auslaendern, sondern von der Abschiebung von Deutschen sowie von Ausbuergerungen von Deutschen. Und das ist nun mal beides nicht moeglich.
Ja gut das mit den Straftätern ist leider ein Problem. Wegen der "Menschenrechte", dürfen wir Straftäter nicht in Länder abschieben, wo die Haftbedingungen "nicht gerade rosig" aussehen. Das ärgert natürlich viele Menschen, weil somit ein Missbrauch der Menschenrechte stattfindet. Also du brauchst hier theoretisch nur jemand mit dem Messer zu ermorden, um eine Abschiebung zu verhindern und das darf ja wohl nicht wahr sein, oder? Da fehlt eben der nötige politische Wille, um das zu verändern.
Ansonsten halt "jain". Also klar kannst du einen Deutschen nicht abschieben. Aber Ausländer mit deutscher Staatsbürgerschaft? Klar: Das ist möglich, wenn auch nicht so einfach. Und auch da fehlt es natürlich an politischen Willen. Mir persönlich ist das alles egal, aber WENN der politische Wille da wäre, würde es Ausbürgerungen und Abschiebungen regnen. Also WENN...
Dass dir als impfgegner menschenrechte vollkommen egal sind und du Folter für legitim hältst ist vollkommen nachvollziehbar in deinem Fall möchte ich jetzt auch mal über Abschiebungen nachdenken
Nö Menschenrechte finde ich super. Nur eben nicht so! So war das nicht gedacht, mit den Menschenrechten.
Aber Ausländer mit deutscher Staatsbürgerschaft?
Die kann es in Deutschland nicht geben und gibt es somit auch nicht. Wenn jemand die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt, ist er Deutscher und kann in Deutschland kein Auslaender sein.
Du sprichst hier von irgendwelchen Geistern, die es vielleicht in deiner Phantasie geben kann, nicht aber auch im wirklichen Leben.
Ja aber ich meine, wenn zum Beispiel ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, ist das doch nur ein Stück Papier. Oder nicht? Und so wie die Gesetze sind, kann man ihm das jeder Zeit wieder wegnehmen und ihn abschieben. So meinte ich das. Und ich kann ja nichts für die Gesetze. So ist das halt.
... wenn zum Beispiel ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt, ist das doch nur ein Stück Papier. Oder nicht? Und so wie die Gesetze sind, kann man ihm das jeder Zeit wieder wegnehmen und ihn abschieben.
Das kannst du einfach nicht ernst meinen. Oder du willst es nicht verstehen. Eine weitere Diskussion macht daher wohl keinen Sinn.
Welche gesetzliche Grundlage soll es dafür geben?