Kann der Lokführer Fahrgäste mit Fahrschein in so einer Situation rausschmeissen?

8 Antworten

Tja, wieder mal ein Beispiel für einen verzogenen Gymnasiasten...

Der Lokführer hätte ihn rauswerfen dürfen, denn

  1. War der Auslöser des Streites ein Fehler dieses Jugendlichen
  2. Hat der Jugendliche wohl noch einen blöden Kommentar abgelassen, nachdem er die Füße runtergenommen hat
  3. Hat der Jugendliche den Lokführer beleidigt
  4. Hat der Jugendliche ohne die Erlaubnis des Lokführers eine Tonaufnahme gemacht
  5. Hat der Jugendliche eine Anweisung vom Mitglied des Bahnpersonals missachtet, was in den Zügen der Bahn aber Pflicht ist.

Natürlich war es vom Lokführer nicht in Ordnung, den Jugendlichen zu beleidigen, aber genau genommen hat er Recht. Denn der Jugendliche hat gezeigt, dass er absolut überheblich und verzogen ist. Und dass er keine Ahnung hat. Ein Gymnasiast, der sich über die Schulbildung eines bereits berufstätigen lustig macht, hat sein Abitur nicht verdient. Immerhin hat der Lokführer in seinem Leben um ein Vielfaches mehr erreicht als der Gymnasiast. Und er verdient im Gegensatz zu ihm Geld, während dieses Gymnasiastenbürschchen sich von seinen Eltern durchfüttern lässt. Außerdem kann auch ein Lokführer Abitur haben, das hat der Knallkopf wohl vergessen.

Der Junge hat sich damit also ziemlich blamiert. Hätte der Lokführer es drauf angelegt, hätte er ohne weiteres die Polizei rufen können. Die Gründe stehen aufgelistet oben, die Beleidigungen des Lokführers hätten nur dann für ihn gefährlich werden können, wenn Zeugen in der Nähe gewesen wären, die gegen ihn aussagen würden. Aber wer hilft schon einem vorlauten, kleinen Bürschchen. Hätte ich wohl auch nicht gemacht.

Dass der Lokführer gegangen ist, kann ich voll verstehen. Der Klügere gibt nach, was sollte er denn noch länger mit dem kleinen Knallkopf diskutieren sollen. Durch seine Äußerungen zum Schulabschluss des Lokführers (und der völlig hirnlosen Aussage bzgl dessen Berufschancen, da Triebfahrzeugführer momentan sehr gesucht sind) und der Tonaufnahme hat der Schüler gezeigt, dass der die nötige Reife fürs Abitur nicht hat.

Sein Anwaltsvater hätte da auch nicht viel machen können. Trotzdem auch die Tatsache, dass der Anwaltvater dem Jungen als Rechtfertigung für Frechheiten dient, nicht zur Bekräftigung seiner Intelligenz dient. Nach dem Motto "Sag das nochmal und ich hol Papi!".

Ich hasse Gymnasiasten, die sich als dermaßen überheblich sehen und sich als was Besseres betrachten. Ich mach selber grade Abitur. Aber ich habe Respekt vor jedem, der einen Beruf ausübt, denn ich bin mir bewusst, dass derjenige mehr Wissen und Können hat als ich und dass viel mehr Verantwortung auf dessen Schultern lastet. Ich bin ein arbeitsloser, kleiner Schüler. Und ich würde mich nie trauen, über einen berufstätigen Menschen bzw. dessen hier völlig unwichtigen Schulabschluss zu spotten. Dieser Mensch hat im Gegensatz zu mir schon was aus seinem Leben gemacht. Und bevor ich das nicht auch habe, halte ich lieber den Mund. Und das hätte ich diesem sauberen, vorlauten und frechen Früchtchen auch geraten. Da wäre eine Entschuldigung fällig gewesen.

ichbinich2000  22.03.2018, 14:24

PS: Bist du dir sicher, dass das der Lokführer war? Übrigens heißts wenn dann heute Triebfahrzeugführer, kurz Tf. Aber normalerweise ist der Tf nur an Endbahnhöfen vielleicht mal im Passagierraum zu sehen, sonst macht das entweder Schaffner oder Zugführer...

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47tropfen  24.03.2018, 02:51

In so einem Fall sollte ein Tf nicht ausfallend werden. Er macht sich selbst angreifbar und unglaubwürdig. Heutzutage muss man die eigene Souveränität, mehr als je zuvor, bewahren.

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Hab mal den Punkt aus den Beförderungsbedingungen der DB rausgesucht:

"6.1

Allgemeine Verhaltenspflichten

.......

Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden."

Der Lokführer durfte den Jungen also durchaus rauswerfen, insofern er nicht sofort der Aufforderung folgte. Dafür war keine Beleidigung des Jungen notwendig, auf der anderen Seite darf der Lokführer natürlich auch keine Beleidigungen aussprechen. Das könnte bei einer Anzeige zum einen strafrechtliche Konsequenzen für ihn haben und zum anderen dienstrechtliche Konsequenzen.

der Lokführer hätte den Bubi durchaus rausschmeissen können - er hat Hausrecht

Füße auf dem Sitz und Beleidigungen ein NoGo

Seine Beleidigungen hat er nicht aufgenommen

Adolin1  22.03.2018, 14:08

Das mit dem Hausrecht stimmt - Dir ist aber aufgefallen, dass es der Lokführer war, der die Beleidigungen ausgesprochen hat?

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peterobm  22.03.2018, 14:12
@Adolin1

Der Junge hat ihn zwar schwer beleidigt/provoziert,

das ist dir entgangen?

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...Was für eine Arroganz des Jüngelchens. Was für eine sinnlose Streiterei.

Ganz blöde Situation. Der Junge hat provoziert, der Lokführer hat sich provozieren lassen.

Beide haben Fehler gemacht.

Der Lokführer hätte das Recht gehabt den Reisenden von der Fahrt auszuschließen, wäre allerdings sicherlich bei DEM Vergehen überzogen gewesen. Was wesentlich besser funktioniert ist, die Bundespolizei dazuzuholen und darum bitten die Reinigungsgebühr zu erheben. Dagegen kann dann auch der liebe Papa nix mehr machen.

Das Ganze ist leider ein Spiegel der Entwicklung unserer Gesellschaft und das Ergebnis der antiautoritären Erziehung.