Kaffeebohnen Weiterverkauf?
Guten Tag
ich habe eine Gastronomie und manchmal fragen mich die Kunden ob ich dene eine Packung Kaffeebohnen verkaufen kann
muss ich die mit 19 Prozent versteuern oder 7 Prozent
4 Antworten
wenn sie sie mitnehmen, also ausser Haus, 7 %.
Wenn sie sie vorort verarbeiten würden, davon gehe ich ab er nicht aus, dann 19 %
7% denn es ist ein Verkauf eines Lebensmittels außer Haus.
Als Gastronomiebetrieb solltest du die Kaffeebohnen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent verkaufen können. In Deutschland gilt dieser Satz für Lebensmittel und Getränke, die dem normalen Verzehr dienen.
"Geröstete Kaffeebohnen sowie Kaffeepulver sind auch mit 7 % Umsatzsteuer zu versteuern. Geröstete Kaffeebohnen im Urzustand und Kaffeepulver unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (Nr. 12 der Anlage 2 zum UStG) bzw. 5 % für den Zeitraum der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes."
(Quelle: Haufe.de)
Zumindest war das ein aussagefähiger Google-Treffer nach der ersten Suche!
Damit ist wohl gemeint, dass außerhalb der Corona-Steuersenkung von 2020 die USt für geröstete Kaffeebohnen 19 % beträgt.
Im Zweifelsfall fragst Du bei Deinem Finanzamt nach.
Nein, für Kaffee galt schon immer der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel (derzeit 7%)