Kaffeebohnen Weiterverkauf?

4 Antworten

wenn sie sie mitnehmen, also ausser Haus, 7 %.

Wenn sie sie vorort verarbeiten würden, davon gehe ich ab er nicht aus, dann 19 %

Anto91Rus 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:55

Danke

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7% denn es ist ein Verkauf eines Lebensmittels außer Haus.

Anto91Rus 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:55

Vielen Dank

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Als Gastronomiebetrieb solltest du die Kaffeebohnen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent verkaufen können. In Deutschland gilt dieser Satz für Lebensmittel und Getränke, die dem normalen Verzehr dienen.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umsatzsteuer-kaffeeverkauf-am-imbissstand-und-coffee-t-3-der-verkauf-von-kaffeegetraenken-unterliegt-dem-regelsteuersatz-von-19_idesk_PI20354_HI6725495.html#:~:text=Geröstete%20Kaffeebohnen%20im%20Urzustand%20und,der%20befristeten%20Absenkung%20des%20Umsatzsteuersatzes.

Anto91Rus 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:54

Danke

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"Geröstete Kaffeebohnen sowie Kaffeepulver sind auch mit 7 % Umsatzsteuer zu versteuern. Geröstete Kaffeebohnen im Urzustand und Kaffeepulver unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (Nr. 12 der Anlage 2 zum UStG) bzw. 5 % für den Zeitraum der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes."
(Quelle: Haufe.de)

Zumindest war das ein aussagefähiger Google-Treffer nach der ersten Suche!

Damit ist wohl gemeint, dass außerhalb der Corona-Steuersenkung von 2020 die USt für geröstete Kaffeebohnen 19 % beträgt.

Im Zweifelsfall fragst Du bei Deinem Finanzamt nach.

Anto91Rus 
Fragesteller
 02.07.2023, 09:55

Vielen Dank

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Highlands  02.07.2023, 13:14
Damit ist wohl gemeint, dass außerhalb der Corona-Steuersenkung von 2020 die USt für geröstete Kaffeebohnen 19 % beträgt.

Nein, für Kaffee galt schon immer der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel (derzeit 7%)

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