Das ist Diebstahl und die Geschädigten haben das Recht auf eine Ausgleichszahlung.

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Es ist unterschiedlich, es gibt mehrere Varianten.

Sollte Ihre Buchung nicht kostenlos stornierbar sein, können Sie sie nicht stornieren. Wenn Sie eine Buchung mit kostenloser Stornierung haben oder sie teilweise erstattbar ist, finden Sie die Stornierungsgebühren in Ihrer Bestätigungs-E-Mail oder auf der Bestätigungsseite im Bereich „Buchungen” Ihres Kontos.

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https://www.booking.com/tpi_faq.de.html

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Das gilt für alle jungen Leute unabhängig vom Beruf:

Last euch in Deutschland gut ausbilden und geht dann in die Schweiz.

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Als Gastronomiebetrieb solltest du die Kaffeebohnen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent verkaufen können. In Deutschland gilt dieser Satz für Lebensmittel und Getränke, die dem normalen Verzehr dienen.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/umsatzsteuer-kaffeeverkauf-am-imbissstand-und-coffee-t-3-der-verkauf-von-kaffeegetraenken-unterliegt-dem-regelsteuersatz-von-19_idesk_PI20354_HI6725495.html#:~:text=Geröstete%20Kaffeebohnen%20im%20Urzustand%20und,der%20befristeten%20Absenkung%20des%20Umsatzsteuersatzes.

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Sich bringt es mehr als gar nix, aber das ist doch scheiße.

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