Diebstahl oder nicht?

6 Antworten

Das Pfand war zwar ihres, aber ob sie dafür den Klassenschrank nutzen durften ist ja auch nicht so sauber geklärt.
145 leere Dosen ansammeln und einen "Müllberg" im Klassenzimmerschrank zu haben ist eben auch nicht okay.
Es hat also jemand ihren Müll entsorgt, das hätten sie auch selber tun können.

Das ist Diebstahl und die Geschädigten haben das Recht auf eine Ausgleichszahlung.

Sie wurden mehrmals dazu aufgefordert, ihren Müll wegzuräumen. Haben sie nicht gemacht, weil sie zu faul dafür waren. Wenn die Dosen dann weg sind, ist das sicherlich kein Diebstahl.

Wenn die betreffenden Schüler vorher nicht tätig wurden, dann haben sie stillschweigend ihr Eigentum an den "Sammler" abgetreten.

Sie haben ja vorher die Aufforderung gehört, dass sie ihren Müll aus dem Schrank entfernen sollten. Haben sie nicht getan - Pech gehabt!

Wäre es anderer (pfandfreier) Müll gewesen, so hätten sie ihn doch auch liegen lassen, bis irgendeine Putzhilfe den Schrank aufräumt und alles mitnimmt.

Auch wenn sie mehrmals aufgefordert wurden und den nicht nachgekommen sind, hatte der Mitschüler kein Recht die Dosen einfach zu nehmen. Die Dosen sind und bleiben immernoch Eigentum der letzten Reihe.

Da der Mitschüler die OHNE Erlaubnis von ihnen weggenommen hat war das Diebstahl. Da ist nichts schön zu reden. Die Opfer haben ein Recht auf Auszahlung des Pfands.