Italien Geschwindigkeitsbegrenzung Neulenker?
Hallo Community
Ich bin aus der Schweiz, bin 18m und habe meinen Führerschein seit ca. 7 Monaten.
Ich möchte in die Toskana fahren und habe nun gelesen, dass für Neulenker (FS weniger als 3 Jahre) in Italien eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h statt 130 auf der Autobahn gilt. Ebenso eine Leistungsbegrenzung von 55KW/ Tonne. Es gelte auch für Ausländer.
Ich bin also Neulenker und das Auto hat auch mehr Leistung als erlaubt. (ist aber nicht auf mich registriert)
Frage: Sollte man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Ist in meinen Augen lächerlich. In der Schweiz darf ich auch 120 km/h fahren. Wird dies wirklich kontrolliert? Werde ich Probleme haben?
Danke für Antworten
7 Antworten
Hallo,
ich demonstriere dir kurz deine Logik:
Warum sollte ich als Deutscher mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz halten? In Deutschland darf ich schließlich auch mit 250 über die Bahn fliegen - total lächerlich.
Merkste selber, oder?
Entweder du hältst dich an die Gesetze des Landes, in dem du dich befindest oder du lebst mit den Folgen der Nicht-Beachtung... Ist dir beides nicht Recht, steht es dir frei, das jeweilige Land nicht zu besuchen.
LG, Chris
Da du bisher nur unintelligente und typisch deutsche Antworten bekommen hast, will ich dich hier mal aufklären.
Weder die 55kw noch die 100/90kmh Regelungen gelten für ausländische Fahranfänger (Fahrer unter 21).
Absatz 5 von Artikel 117 gibt ganz klar an, dass lediglich Fahrer mit einem Italienischen Führerschein bestraft werden.
Folgender offizieller Gesetzestext liegt vor
Artikel 117 Fahreinschränkungen:
1. [aufgehoben]
2. In den ersten drei Jahren nach Erlangung des Führerscheins der Klassen A2, A, B1 und B darf der Fahrer auf Autobahnen die Geschwindigkeit von 100 km/h und auf erstrangigen Freilandstraßen die Geschwindigkeit von 90 km/h nicht überschrei- ten.
2/bis. Im ersten Jahr nach Erlangung des Führer- scheins der Klasse B darf dessen Inhaber keine Kraftwagen mit einer auf das Leergewicht berechne- ten spezifischen Leistung über 55 kW/t führen. Für Fahrzeuge der Klasse M1 gilt zu dem im vorherge- henden Satz genannten Zweck ein weiterer Höchst- leistungsgrenzwert von 70 kW. Die Einschränkun- gen laut diesem Absatz gelten nicht für Fahrzeuge für Personen mit Behinderung mit einer Genehmi- gung im Sinne von Artikel 188, sofern sich die be- troffene Person im Fahrzeug befindet. Die Ein- schränkungen laut diesem Absatz gelten ebenfalls nicht, wenn an der Seite des Fahrers als Fahrlehrer eine Person sitzt, die nicht mehr als 65 Jahre alt ist und den Führerschein derselben Klasse seit wenigs- tens zehn Jahren oder den Führerschein einer höhe- ren Klasse besitzt. Unbeschadet von Artikel 120 die- ser Straßenverkehrsordnung gilt das in diesem Ab- satz vorgesehene Verbot für Personen, gegen die ein Verbot laut Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe a) des mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, verabschiedeten vereinheitlichten Textes verhängt wurde, in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins.
3. In der Verordnung werden nähere Bestimmun- gen über den Vermerk der Einschränkungen laut den Absätzen 2 und 2/bis in der Zulassungsbe- scheinigung festgelegt. Ebenso werden Bestim- mungen für alle Fahrzeuge festgelegt, die bei In- krafttreten dieser Straßenverkehrsordnung bereits im Verkehr sind.
4. Die Fahr- und Geschwindigkeitseinschränkun- gen gelten automatisch ab dem Tag, an dem die Prüfung laut Artikel 121 bestanden wird.
5. Verstößt der Inhaber eines italienischen Führer- scheins gegen Absatz 2 oder 2/bis, muss er eine verwaltungsrechtliche Geldbuße zwischen 165 und 660 Euro zahlen. Dieser Verstoß hat gemäß VI. Ti- tel I. Abschnitt II. Teil als zusätzliche Verwal- tungsstrafe die Aussetzung des Führerscheins für die Dauer von zwei bis acht Monaten zur Folge.
Wegen der Übersetzung solltest du dir keinen Sorge machen, dieser entstammt nämlich aus Südtirol (Deutsch ist Amtssprache). https://www.provinz.bz.it/politik-recht-aussenbeziehungen/recht/sprachangelegenheiten/uebersetzte-staatsgesetze.asp?&someforms_action=300&someforms_image_id=118215
Man kann also als Österreicher/Deutscher/Schweizer problemlos in Italien fahren.
Liebe Grüße,
Christoph
Fahranfänger in Italien: Die wichtigsten Regeln - Probezeit 2021 (bussgeldkatalog.org)
demnach gilt das Auch für Dich!
Ja! Auf jeden Fall!
Blitzer stehen hier alle paar km und wenn dann rauskommt, dass du neopatentato bist, bist du deinen Führerschein im Handumdrehen los.
Kleb dir außerdem ein A4 Blatt mit einem "P" ins Heck. Dann wissen die anderen Autofahrer, dass Anfänger bist und dich an die niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzungen halten musst.
Werde ich Probleme haben?
Klar.
Jeder, der sich nicht an die Regeln hält, muss mit "Problemen" rechnen. Hier mal ein paar "Preise":
- Überschreiten der Geschwindigkeit bis 40 km/h = 173 €
- Zwischen 40 und 60 km/h = 543 € plus Führerscheinentzug von 3 bis 6 Monaten (Fahranfänger)
- Fahren ohne Sicherheitsgurt = 83 €
- Benutzen des Handys = 163 €
http://www.patente.it/info-patenti/infrazioni-piu-comuni?idc=1275