Ist es ok für einen gebrauchten Gegenstand der zwar neuwertig ist, den vollen Preis zu zahlen?
Habe mir ein Monitor gekauft, der NEU sein soll nicht NEUWERTIG.
Monitor selbst ist auch in einem guten Zustand, keine Kratzer etc. Trotzdem sieht man das er schonmal verkauft wurde.
Packungen wurden selber zugeklebt, alte Versandadresse ist noch auf Karton und auch Folien, die um das Produkt waren, sind auch nicht richtig verpackt gewesen.
Stelle ich mich da einfach zu sehr an?
4 Antworten
Der Monitor ist immer noch neu.
Zurückgesendete Artikel darf man, wenn es keine sichtbare Abnutzung gibt, weiter als neu verkaufen.
Nur weil es schonmal aus der Box genommen und angeschaltet wurde, ist es noch nicht Gebraucht.
Naja, deswegen kann er ja neu sein, also ungebraucht.
Neuwertig kann auch gebraucht sein.
So sieht das der gesetzgeber aber nicht.
Auspacken, einmal ausprobieren, gilt nicht als Gebrauch, sondern nur als Ausprobieren. Das bleibt weiter neu.
Gebraucht wird es erst wenn man es über einen längeren Zeitraum im normalen gebrauch hatte.
Du kannst also einen Monitor verkaufen, der Kunde probiert ihn kurz aus und sendet ihn direkt zurück weil ihm die Farben nicht gefallen, dann darfst du ihn weiter als neu verkaufen.
Naja, so interpretiert es jeder anders.
Juristisch gesehen:
"Neu" hat gar nichts mit der Anzahl der (Zwischen)-Verkäufe zu tun.
Ware gilt dann als "neu", wenn sie noch nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt wurde und sie (bei technischen Gegenständen) dem neuesten Stand der Technik entspricht.
Insbesondere:
Eine originale Verpackung ist kein Kennzeichen für Neuware. Neuware muss auch nicht in originaler Verpackung angeboten werden.
Rechtlich gesehn, musst du also umdenken.
Nö, da würde ich mich auch anstellen.
Ein Produkt das als "Neu" inseriert wurde sollte in ungeöffneter Originalverpackung verkauft werden.
Ausser es ist noch was anderes beschrieben.
Nein, das ist falsch.
Gerichte haben in der Vergangenheit immer wider entschieden dass man das dann als neu verkaufen kann.
Man darf als Kunde die Sachen ja 14 Tage zurückschicken. Wäre ja schlimm wenn die Händler das dann alles wegwerfen müssten.
Stelle ich mich da einfach zu sehr an?
Nein - so etwas ist "B-Ware" und sollte unter dem regulären Neupreis verkauft werden.
B Ware wird es erst mit sichtbaren Gebrauchsspuren. Frei von Gebrauchsspuren darf man ihn als neu verkaufen.
Einfach einmal auspacken ist noch kein Gebrauch.
Du kannst auch Neuware ohne Verpackung verkaufen, spricht nichts gegen.
Das sehen die Gerichte anders als du https://www.damm-legal.de/ag-rotenburg-retourenware-darf-als-neuware-verkauft-werden
Für mich ist
Neu = Fabrik neu, alles original vom Hersteller verpackt
Neuwertig = gebraucht, aber im neuen Zustand.