Ist es im Islam eine Sünde, wenn man in einem Dienstzimmer arbeitet, in dem ein Kreuz aufgegangen ist?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Es ist keine Sünde 100%
Es ist eine Sünde 0%

9 Antworten

Hallo

Es ist nicht verboten, in einer Firma zu arbeiten, deren Büros Kreuze enthalten

https://www.islamweb.net/ar/fatwa/383737/عمل-المسلم-في-شركة-يملكها-نصارى-وبمكاتبها-صور-صلبان-وعبارات-محرمة

Auf islamqa.info steht:

Die Tatsache, dass du in einem Land lebst, das nicht nach dem regiert wird, was Allah herabgesandt hat, sondern nach von Menschen gemachten Gesetzen, bedeutet nicht, dass es haram ist, als Anwalt zu arbeiten, wenn die Absicht darin besteht, Rechte zu erlangen und Unrecht abzuwehren. Derjenige, dem Unrecht widerfahren ist, ist gezwungen, sich auf diese Gesetze zu berufen, um zu seinem Recht zu kommen, denn sonst würden sich die Menschen ungestraft gegenseitig Unrecht tun, und die Gesellschaft würde in Chaos versinken. Aber wenn das Gesetz ihm mehr gibt, als ihm zusteht, dann ist es haraam für ihn, es zu nehmen. Er sollte sich nur das nehmen, was ihm zusteht. Wenn er sich auf diese Gesetze beruft, um zu seinem Recht zu kommen und Unrecht abzuwehren, so ist weder derjenige, dem Unrecht geschehen ist, noch der Anwalt, der ihn in einem Streitfall vertritt, schuldig, wenn er sich auf diese Gesetze beruft. Vielmehr trifft die Sünde denjenigen, der die Gesetze Allahs durch diese Gesetze ersetzt und die Menschen gezwungen hat, sich auf sie zu berufen, um zu urteilen. Ibn al-Qayyim (möge Allaah ihm gnädig sein) hat in seinem Buch al-Turuq al-Hukmiyyah darauf hingewiesen

Die Arbeit als Anwalt ist an sich nicht haram, denn es geht nicht darum, nach etwas anderem zu urteilen als dem, was Allah herabgesandt hat, sondern darum, als Stellvertreter oder Vertreter einer Person in Streitfällen zu handeln, was eine zulässige Art der Stellvertretung ist. Aber der Anwalt muss vorsichtig sein und sich über den Fall vergewissern, bevor er sich darauf einlässt. Wenn es sich um ein Recht handelt, das zu Unrecht entzogen wurde, ist es zulässig, dass Sie in seinem Namen dafür eintreten, dass ihm seine Rechte zurückgegeben werden und das Unrecht gestoppt wird. Dies fällt unter die Überschrift "Mitwirkung an Rechtschaffenheit und Frömmigkeit". Wenn es aber darum geht, einem Menschen seine Rechte zu nehmen und gegen ihn zu verstoßen, dann ist es nicht zulässig, dass du als sein Vertreter auftrittst, denn das fällt unter den Begriff der Mitwirkung an Sünde und Übertretung.

https://islamqa.info/en/answers/75613/is-it-permissible-to-work-as-a-lawyer

Wie ein Zimmer genau eingerichtet ist, schreibt der Koran wohl nicht vor, soweit ich weiß. Abgesehen davon, dass das Kreuz für sie und ihre Religion ohnehin keine Relevanz hat. Sie wird ja nun nicht immer ohnmächtig werden, wenn sie irgendwo in einem christlichen Land auf ein Kreuz stößt.

Es ist keine Sünde

No, geht klar.

Es ist keine Sünde

ist keine Sünde.

gehe auch gerne in Kirchen rein, wenn wir in fremde Städte sind, einfach nur um mir das anzuschauen

Woher ich das weiß:Hobby – Religion ist ein großer Teil meines Lebens
Es ist keine Sünde

Auch wenn der Prophet laut Bukhari alle Kreuze in seinem Haus entfernen ließ, du kannst ja nichts dafür. Man kann übrigens selbst in so einem Raum beten, sofern es wirklich nicht anders geht. Besser wäre es aber laut Predigern, die Kruzifixe abzuhängen oder zu verdecken. Schau hier.

Laut Abul Baraa und Co ist das Studium der Rechtswissenschaften haram. Schau hier.