Ist ein RC Auto Teil des Straßenverkehrs?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein, ist verboten 64%
Ja, ist erlaubt, musst aber aufpassen 18%
Andere Antwort 18%
Ist eine Grauzone 0%
Ja, das geht uneingeschränkt l 0%

8 Antworten

Nein, ist verboten

Eigentlich ist es verboten. Egal wie schnell das Ding fährt und wie gut es beleuchtet ist, du darfst damit eigentlich nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

RCTyp532  24.01.2024, 21:29

Und mache es trotzdem Aufm Burgersteig

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Ich fahre mit meinem X-Maxx auch hier durchs Wohngebiet, um zu den Feldern zu kommen. Zum dauerhaften tragen eh zu schwer das Teil.

Oft gibt es hier in der Siedlung gar keinen Bürgersteig, die Strasse ist quasi beides - Bürgersteig und Autofahrstrecke.

Ich passe einfach auf, hier wohnen auch hochrangige Polizisten und es interessiert keine Sau, so lange ich niemanden Umholze mit dem Geschoss. Das kann wirklich Lebensgefährlich sein, mit Speed einen Passanten zu erwischen.

Nein, ist verboten

Ich weiß nicht, was eine elektronische Geschwindigkeit sein soll, ist aber egal.

Hat dein Auto eine Zulassung? Hat es ein Nummernschild? Die Antwort sollte klar sein, und damit auch, dass du es auf öffentlichen Strassen nicht fahren lassen darfst.

Gretanonymous 
Fragesteller
 25.10.2021, 18:58

Das Auto wird elektronisch betrieben, das hat nichts mit der Geschwindigkeit zutun. Man könnte auch sagen die Maximalgeschwindigkeit von 40 kmh wird durch einen Elektromotor erreicht.

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Wenn es aus eigener Kraft schneller als 6 km/h fahren kann, ist es ein Kraftfahrzeug und fällt unter das Pflichtversicherungsgesetz, wenn es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll.

Gretanonymous 
Fragesteller
 25.10.2021, 19:24

in erster linie ist es aber ein spielzeug.

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RobertLiebling  25.10.2021, 19:26
@Gretanonymous

In der StVO/StVZO gibt es keine motorisierten Spielzeuge, die schneller als 6 km/h sind.

Aber tu was du nicht lassen kannst.

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Nein, ist verboten
1. Begriff: Gem. § 1 II 2 StVG ist ein Kfz ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (Legaldefinition).
2 . Zulassung: Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger müssen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen durch Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zugelassen sein. Bestimmte Kfz, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Fahrräder mit Hilfsmotor u.a., unterliegen nicht der Zulassungspflicht, bedürfen aber i.d.R. einer Betriebserlaubnis. Voraussetzung für die Zulassung des Kfz ist der Nachweis des Bestehens einer   Kfz-Haftpflichtversicherung .