Ist dieses Kündigungsschreiben in Ordnung?

6 Antworten

Ich würde das Schreiben lieber als Einwurf-Einschreiben verschicken (und meinetwegen zusätzlich vor Ort abgeben), das ist sicherer.

Dass die Kündigung laut deren AGB in Schriftform abgegeben werden muss, ist übrigens nach § 309 Nr. 13 lit. b BGB unzulässig (wie bereits in meinem Kommentar beschrieben).

Inhaltlich passt die Kündigung aus meiner Sicht, es sollten aber beide Eltern unterschreiben, falls beide das Sorgerecht haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 20:18

Also beide Eltern können nicht Unterschreiben, wäre bei mir unmöglich...

Und das mit dem Einwurf Einschreiben... Ich habe keine Ahnung wie das geht, müsste da noch recherchieren. Aber bis am 22.06. müsste das erledigt sein, passt das dann zeitlich?

VaryNia  19.06.2025, 20:21
@KiraKirr
Also beide Eltern können nicht Unterschreiben, wäre bei mir unmöglich...

Okay, dann muss die Unterschrift deiner Mutter eben genügen.

Einwurf Einschreiben geht ganz einfach: Du gehst mit dem Brief zu einer Postfiliale und sagst, dass du das als Einwurf Einschreiben verschicken willst. Kostet dann ein bisschen mehr.

Die Frist kann eigentlich nicht am 22.06. enden, weil das ein Sonntag ist. Die Frist müsste dann eigentlich am 23.06. enden. Der 23.06. könnte noch gut klappen, wenn du den Brief morgen abschickst.

KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 20:30
@VaryNia

Okay, also mein Plan um extra sicher zu sein...

E-Mail heute schicken.

Morgen früh dann das mit dem Einwurf Dings machen und danach einfach zum Gym gehen, es nochmal abgeben und sagen per Einwurf Einschreiben kommt es dann nochmal.

Oder soll ich davon was ganz lassen? Bin bisschen in Panik weil ich gedacht hätte einfach hingehen und abgeben hätte gereicht haha... Und Zeitdruck ist auch bisschen da..

Und danke für deine Hilfe! Rettet mich wirklich sehr

VaryNia  19.06.2025, 21:00
@KiraKirr

Was mir gerade noch eingefallen ist: Du kannst dir natürlich bei der Abgabe der Kündigung vor Ort dir auch einfach den Empfang durch Unterschrift bestätigen lassen. Dann kannst du dir das Einschreiben sogar fast sparen.

KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 21:49
@VaryNia

Das heißt die sollen mir auf der Kopie was unterschreiben und vielleicht noch einen Stempel geben dass ich für mich eine Bestätigung hab? Das wäre mir nämlich auch viel lieber als etwas extra zu schicken noch.

Ich gehe morgen einfach hin, zeige denen das Kündigungs-papier , die sollen mir das Unterschreiben als Bestätigung und fertig?

Danke! 🥹🙏

VaryNia  20.06.2025, 10:02
@KiraKirr

Kannst du so machen, Stempel sollte aber nicht nötig sein.

deine Eltern und du unterschreiben, dann gibst das morgen ab.

schau auf deren HP, wie die Kündigung auszusehen hat.

bei manchen reicht diese per Email, und ja da sollten die Eltern auch mit unterschreiben.


KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:39

Auf der Homepage finde ich nichts über Kündigungen... Bevor man die 2 Wochen begonnen hat online stand da: "Innerhalb dieses Zeitraums kann die Mitgliedschaft täglich in schriftlicher Form mit sofortiger Wirkung beendet werden."

VaryNia  19.06.2025, 19:50
@KiraKirr

Wenn du das per Mail schickst, ist das tatsächlich keine schriftliche Form, sondern nur Textform.

Falls dieser Satz aber in deren AGB steht, ist er nach § 309 Nr. 13 lit. b BGB sowieso unwirksam, sodass deine Kündigung per Mail passt.

Ja das passt.

Brauchst aber den Nachweis das es angekommen ist. (Nur für n Streitfall der nicht auftreten wird)


KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:40

Wie kriege ich den Nachweis?

Soweit ist dies in Ordnung. Du bist allerdings nicht geschäftsfähig und kannst keine wirksame einseitige Willenserklärung abgeben, insofern sollte im Schreiben auch nicht von deiner Mitgliedschaft, sondern von der 'meines' bzw. 'unseres Kindes' die Rede sein. Verschicken tun das Ganze deine gesetzlichen Vertreter.

Auch der Übermittlungsweg ist nicht ideal; für den Fall, dass eine Kündigung in Textform vorgeschrieben ist, ist eine Kündigung per E-Mail zwar grundsätzlich zulässig, allerdings sollte aus gründen der Nachweisbarkeit der Versand per E-Mail möglichst nur zusätzlich erfolgen. Eine schriftliche Kündigung wäre per Einwurf-Einschreiben an den Empfänger zu richten. Sollte der Erhalt bestritten werden, kannst du hier einen Zugangsnachweis bei der Post anfordern.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

KiraKirr 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 19:31

Ich dachte ich könnte es zuerst mit E-Mail verschicken und am Tag danach halt nochmal persönlich abgeben... Um doppelt sicher zu sein..

ruhrgur  19.06.2025, 20:22
@KiraKirr

Eine persönliche Abgabe (mit Bestätigung des Erhalts!) ist generell möglich, eine Zustellung per Bote oder Einwurf-Einschreiben aber am rechtssichersten.

Soweit in Ordnung, aber ich würde es persönlich abgeben und Erhalt bestätigen lassen oder eben per Eischreiben.