Praktikumsmappe Kita wird nicht von KiGa Anleitung unterschrieben?
Meine Tochter hat für ihr 5 Wöchiges Praktikum im Kindergarten eine Praktikumsmappe angefertigt und zur Unterschrift vorgelegt.
Sie macht eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.
Wegen Rechtschreibfehlern und einem falsch geschriebenen Namen eines Kindes bekommt sie die Unterschrift für morgen, zur Abgabe der Mappe, nicht. Das heißt sie bekommt die Note 6.
Darf das sein?
Kann man nicht die Fehler kenntlich machen, unterschreiben und der Lehrerin zur Beurteilung überlassen?
Liebe Grüße....bin ratlos.
3 Antworten
Sicher darf die Praxisanleiterin das. Die Mappe ist ein Aushängeschild der KiTa in der Schule. Ist die Mappe fehlerhaft, muss deine Tochter das korrigieren und erneut zur Unterschrift vorlegen. Und das so lange, bis die Anleiterin zufrieden ist. Kindernamen dürfen aus Datenschutzgrünmden gar nicht angegeben werden, außer man weist darauf hin, dass die Namen frei erfunden sind.
Alles zusammen wird bewertet, auch Rechtschreibung, Grammatik, Formalia... Um solchen Problemen vorzubeugen, gibt man frühzeitig ab.
Wo kann man das nachlesen, welche Befugnisse der Kindergartenleitung hat und was sie verwehren darf?
Üblicherweise werden mit den Praktikumsunterlagen auch Informationen zum Ablauf, Inhalt und Vorgehen zur Erstellung der Berichte von Seiten der Schule mitgegeben. Ich denke auch, dass es das gute Recht der Einrichtung ist, zu entscheiden, in welchem Zustand Dokumente die KiTa verlassen -schließlich fällt das Ergebnis auf die KiTa zurück.
Du denkst.... weißt aber nicht. Richtig?
Rechtschreibfehler könnten markiert werden und in die Beurteilung durch die Lehrerin fallen, weil diese nichts über für oder wieder der Kita aussagen.
Ersteinmal ist das die gängig Praxis. Zweitens gelaube ich nicht, dass in der Satzung der Trägerschaften von Kindereinrichtungen explizit in einem Paragraphen festgehalten wird, wie oft und was und warum in einem Schülerbericht angestrichen werden darf. Jetzt mache aber mal einen Punkt. Deine Tochter war zu spät dran und muss nun mit den Konsequenzen leben - nächstes Mal kann sie sich darauf einstellen.
Oder verlange die Satzung und recherchiere selbst. Vielleicht willst du ja eine Klage anstrengen...
Lächerliche Antwort...aber das scheint Usus zu sein in dem Metier.
Ich habe nach Fakten gefragt die du nicht beantworten kannst was nicht schlimm ist.
Aber ich scheine Dich ja irgendwie zu triggern....sehr merkwürdig.
Ja, die Satzung wäre interessant, denn das wird sicherlich geregelt sein.
Gute Idee.
Herzlichen Dank und
frohe Weihnachten 🌲
Du helicopterst schon für deine Tochter, damit alles richtig wird. Mache nur, schaffe ihr jeden Stein aus dem Weg.
Oder geht es schlicht um dich selbst? Und du kommst mit den niederschwelligen Anforderungen einer Kinderpflegerausbildung nicht zurecht?
Nun denn, so sei es.
Weiß nicht, ob sie das darf.
Aber da die Fehler ja offenbar bekannt sind, warum korrigiert man sie nicht und legt die Mappe neu zur Unterschrift vor?
Montag würde die Mappe abgegeben ...dann ging es im Anschluss zur Klassenfahrt....heute zurück und im kiga angerufen....
Das ist aber nicht die Antwort auf meine Frage.
Wäre das möglich, hatten wir es gemacht.
LG
Kann man, muss man aber nicht. Ich gehe mal davon aus, dass deine Tochter bereits etwas Zeit gatte, die Unterschrift einzufordern. Das auf den letzten Drücker zu machen, ist immer eigenes Risiko. Mappe morgen abgeben und auf das beste hoffen.
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage....
Montag abgegeben, Klassenfahrt im Anschluss...heute wiedergekommen und im Kiga angefragt.....
Was heißt fehlerhaft....
Werden dort die Inhalte beurteilt wie Abläufe im Kindergarten, Konzept etc. oder Rechtschreibfehler?
Den Namen hat sie nicht bemängelt....