Welche Daten darf die KITA in die Grundschule weitergeben? Und welche bekommt die Schule vom Gesundheits-/Schulamt?

3 Antworten

Frag sie doch einfach - Bestandsdatenauskunft nach BDSG anfordern ;)

Gesundheitsamt, Kindergarten und Schule stehen in einem engen Austauschverhältnis. Das Gesundheitsamt ist auch für Kindergärten und Schulen zuständig. Vor der Einschulung werden alle Kinder schulärztlich untersucht. Gerade bei Kindern, die eventuell Hilfe brauchen, wird versucht, alles zu koordinieren, damit der Übergang reibungslos läuft. Du solltest das positiv sehen. Ich glaube nicht, dass das Deinem Kind schadet.