Gibt es eine beidseitige Schweigepflichtentbindung?

3 Antworten

ja, es sind ja zwei verschiedene Sachen.

Die Rektorin unterliegt der Schweigepflicht, von der Du sie entbindest. Die Rektorin kann also gerne alles irgendwelchen Ärzten oder dem JA erzählen, diese wiederum sind aber von Dir nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden (worden). Dementsprechend musst Du die Rektorin und die betreffenden Ämter von ihrer Schweigepflicht entbinden, jeden für sich.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Jeder, der der Schweigepflicht unterliegt muss konkret von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Eine "pauschale", all umfassende, würde ich - als der Schweigepflicht unterliegende - nicht anerkennen.

wenn alle unterschreiben? Und entsprechend formuliert ist? Eigentlich kann dir das doch egal sein, denn die müssen damit klar kommen mit dem Formularkrieg.