Ist die Lautstärke in Ordnung?
Ich höre oft und gerne mal laut Musik. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, allerdings hört man die Musik auf der Straße noch ein paar Häuser weit draußen.
Dennoch halte ich mich immer an die Ruhezeiten. Heißt zwischen 22 und 7 Uhr höre ich nur leise Musik um niemanden zu stören.
Ist das außerhalb der Ruhezeiten in Ordnung mit der Lautstärke?
Es hat sich noch niemand beschwert
8 Antworten
Wenn sich niemand beschwert, dann kannst du wohl so weitermachen.
Gesetzlich ist es immer erlaubt, aber es wäre auf jeden Fall rücksichtsvoller, wenn du vorher schon fragst. Wenn sich niemand beschwert, kannst du aber auch so weitermachen.
Wenn du dir unsicher bist, besprich es mit den Nachbarn. Macht Zeiten aus, wann es für sie ok ist, dann kannst du da auf jeden Fall die Musik laut aufdrehen. Für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist es sinnvoll, das zu besprechen und wenn es jemanden stört, wenn möglich einen Kompromiss einzugehen.
Aber da ist ja eh erst um 2 Nachtruhe
Nö. Auch am 31.12. gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22 - 6 Uhr.
Nein, ist nicht in Ordnung. Auch außerhalb der Ruhezeiten kannst Du nicht die Nachbarschaft beschallen. Hier ist immer Rücksichtnahme geboten.
Okay, verständlich. Aber es hat sich noch niemand beschert. Drinnen sollte man‘s eigentlich nicht mehr hören.
Und wieso gehen Anlagen dann so laut? Mit 2/3 Lautstärke 100 dB 50 cm vor der Anlage ist ja nicht gerade wenig
Wenn sich aber mal jemand beschwert, brauchst Du dich nicht wundern ;-)
Und wieso gehen Anlagen dann so laut?
Die kannst Du ja auch für größere Parties verwenden.
Obwohl es völlig legal ist, mag ich dennoch das Gedudel aus dem Brüllwürfel des Nachbarn vier Häuser weiter nicht regelmäßig Sonntags Nachmittags erleiden müssen. Ich habe keine Handhabe und suche ihn nicht auf.
Nur weil etwas nicht sanktioniert ist, bedeutet es noch lange nicht, dass alle zufrieden sind.
Ich habe keine Handhabe und suche ihn nicht auf.
Doch hast du. Es gilt eine Sonntagsruhe.
Sonntag mach ich auch nicht so laut. Meist in der Woche zwischen 19 und 21 Uhr
Ist das außerhalb der Ruhezeiten in Ordnung mit der Lautstärke?
Auch dann nicht - sprich das Ordnungsamt kann bei ruhestörendem Lärm jederzeit Ordnungsgelder verhängen.
Es gilt das Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme.
Okay. Naja hier aufm Dorf juckt das glaub ich kaum jemanden. Aber was ich wohl machen kann wann ich will: Lautlose Discokugel anmachen. Auch „Flash“ also dass 3 Farben total schnell blinken und und und.. Ist ja ruhig
Auch „Flash“ also dass 3 Farben total schnell blinken
Solange du gewährleisten kannst, dass Personen, die am Haus vorbeilaufen davon nicht geschädigt werden (Stichwort epileptischer Anfall ausgelöst durch schnell blinkende Lichtreize), ist das kein Problem.
Naja ich hab keine Ahnung ob in diesem Dorf jemand daran leidet. Wenn, dann tut es mir leid - aber deswegen kann man mir ja nicht verbieten meine Discokugel anzumachen bzw zu verwenden
Ob jemand an der Erkrankung leidet kann sowieso nur die Person selber wissen, wenn du irgendwann mal erfährst, dass jemand die Erkrankung hat (völlig egal, ob die Person drunter leidet oder nicht!) kannst du ja einfach mal nachfragen ob es stört.
Das Problem ist nämlich, dass gerade wenn es abends und nachts dunkel ist die Lichtreflexe auch auf die Straße scheinen. Und das kann durchaus triggern!
Ja das stimmt. Bisher ist mir das aber noch nicht bekannt👍🏻
Okay danke. An Ruhezeiten halte ich mich ja immer. Nur Silvester hab ich mal um 0 Uhr die Mucke aufgerissen. Aber da ist ja eh erst um 2 Nachtruhe