Ist die Kirche verfassungswidrig?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Ist rechtlich ok 92%
Ist verfassungswidrig 8%
filmfan69  25.11.2023, 20:00

welche Minderheiten diskriminiert "die Kirche"?

laafd 
Fragesteller
 25.11.2023, 20:07

Andersgläubige, Frauen, Homosexuelle

anonymos987654  26.11.2023, 14:26

Seit wann sind Frauen eine Minderheit? Hast du Torschlusspanik?

laafd 
Fragesteller
 26.11.2023, 15:03

Ja Frauen sind bei kirchlichen Ämtern in der Minderheit

13 Antworten

Verfassungsrechtlich ist das so vorgesehen und damit juristisch korrekt.

Das bedeutet aber nicht, dass man das gut finden muss: Rechtsstaatlich und demokratisch ist das immer noch andauernde Protegieren der Kirchen m. E. sehr fragwürdig. Meines Erachtens ist es an der Zeit, die diversen historischen Vorrechte und Sonderrechte der Kirchen abzubauen und diese in das normale Vereins- und Gewerberecht zu überführen.

Erstmal: die Kirche ist kein Teil des Staates und damit nicht (unmittelbar) an die Verfassung gebunden, kann also nicht verfassungswidrig handeln. Verfassungswidrig können nur die Gesetze sein, die ihr das erlauben.

Zunächst einmal verstößt die Kirche (insb. als Arbeitgeber) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus AGG (abgeleitet aus Art. 3 GG). Allerdings gibt es dort Ausnahmen, die sich aus der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und der Staatskirchenverfassung (Art. 140 GG, Art. 136 WRV) ergeben. Die Kirche hat also durch das Grundgesetz besondere Rechte, die der Staat ihr gewähren muss.

Dies ist aber ein ständiges Spannungsverhältnis, so darf die Kirche nach der Rechtsprechung nichtchristliche Menschen nicht grundsätzlich als Arbeitnehmer ausschließen, nur wenn sie das besonders rechtfertigen kann. Außerdem gibt es eine Spannung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die diese starke kirchliche Priveligierung nicht kennt.

Ist rechtlich ok

Deine Fragestellung beinhaltet schon eine ganze Menge kirchenfeindliche Aussagen, die so nicht haltbar sind.

Meines Wissen ist der Islam alles andere als demokratisch gesinnt und unterdrückt besonders die Frauen. Und wie sieht es mit christlichen Lehrern an Koranschule aus? Ach nein, so liberal geht es dort dann doch nicht zu.

Und das Wort verfassungskonform passt so lange nicht zu Deiner Forderung, wie von den Ditib Imamen Hass in den hiesigen Moscheen gepredigt wird.

An dieser Stelle sollte der Rechtsstaat wirklich mal tätig werden, damit da tatsächlich mal verfassungskonform unterrichtet und gepredigt wird.


psimonp  02.12.2023, 20:03

das gilt auch alles für die kirche ... meist für die katholen- predigt gegen frauen, frauen dürfen nicht in kirchliche ämter, predigen hass auf der ganzen welt, werden angeführt von nem kleinen dummen absolutistischen despoten, glauben über dem weltlichen recht der staaten zu stehen, vergewaltigen frauen und kinder weltweit ungestraft. wo ist da was feindlich?

0
Huxxx  02.12.2023, 20:05
@psimonp

Warum bist Du denn hier, wenn zuhause alles so toll war? Da könntest Du Dich vielleicht besser ausleben

0
Ist rechtlich ok

Verfassungswidrig in Deutschland meinst du?

Die Kirche sogar hat einige eigene Artikel in der Verfassung.

Zudem musst du bedenken: Die Kirche gibt es schon länger als die Bundesrepublik, und sie wird auch noch bestehen, wenn die Bundesrepublik nicht mehr existiert.


laafd 
Fragesteller
 02.12.2023, 20:00

Bei den Austrittszahlen wohl kaum

1
omikron  03.12.2023, 11:21
@laafd

Nun, eine staatlich registrierte Kirchenmitgliedschaft ist weltweit ziemlich einzigartig. Deshalb muss man auf die Austrittszahlen nicht viel geben. Zudem halte ich die vielen Kirchenaustritte für eine (nicht völlig grundlose!) Zeiterscheinung.

0
Ist rechtlich ok

Der Vatikan hat einen eigenen Rechtskreis und ist juristisch von uns unabhängig.

Solange deren Schulen gar nicht über den Geltungsbereich von unserer Verfassung laufen, kann das denen komplett egal sein was da drin steht.


PlanckEinstein  02.12.2023, 20:59

Die völkerrechtliche Souveränität hat mit dem Status der Kirchen in Deutschland nichts zu tun. Was in Deutschland stattfindet, muss sich an deutsches Recht halten. Allerdungs hat die Kirche im Grundgesetz (Art. 4, 140 GG) eine Priveligierung, die dafür sorgt, dass einige allgemeine Regeln nicht für sie gelten.

0
diem235er  03.12.2023, 07:02
@PlanckEinstein

Ich meine das Kirchenrecht mit dem Codex Iuris Canonic das über alle Länder verteilt gleichsam gültig ist. Sie haben damit ihre eigenen zuständigen Gerichte.

In Art 140 GG, Art137 WRV wird das Kirchenrecht lediglich bestätigt und regelt keine Konkreten Arbeitsverhältnisse. In Art 2 GrO (Grundordnung des Kirchlichen Dienstes) wird das Arbeitsrecht geregelt, und betont in seiner Ausarbeitung den Sendungsauftrag des Kirchlichen Dienstes.

Damit kann ein Moslem die Anforderungen nicht wirklich erfüllen.

Diskriminierungen können trotzdem unter öffentlicher und Privatrechtlicher Angezeigt werden. Das will ich damit nicht verneinen.

0