Ist der Verkäufer verpflichtet den Hund zurück zu nehmen wenn er noch nicht abbezahlt ist?
Guten Tag
Wir haben uns einen Hund gekauft... Leider auch zu überstürzt... Es wurde gesagt das er nicht jedes Futter verträgt und somit probleme mit seinem Stuhlgang hat aber das Futter was er mit bekommen hat soll er vertragen. Er kam aber bei uns schon mit Durchfall an... Dann wurde gesagt wenn wir ne halbe Stunde mit ihm draußen sind möchte er spielen und springt einen an... Das war auch der Fall allerdings hat er dabei dann auch angefangen zu beißen und zu knurren und hat nicht mehr aufgehört damit.... Somit haben wir uns entschieden ihn wieder ab zu geben da wir auch noch ein kleines Kind haben und er ihn auch ins Bein gezwickt hat... Die Verkäufer haben sich aber geweigert ihn zurück zu nehmen deshalb musste er jetzt erstmal im Heim unterkommen :(
Er ist auch noch nicht abbezahlt also somit wäre der Verkäufer ja eigentlich auch noch der Besitzer und müsste ihn ja auch wieder zurück nehmen oder liege ich da falsch?
Und im Vertrag steht auch noch drin wenn die restlichen Raten nicht gezahlt werden kann der Verkäufer vom Verkauf zurück treten und der Hund kommt zu ihm zurück
Hat denn jemand noch einen Rat was man noch machen kann? Die Verkäufer sagen das sie den Hund nicht zurück nehmen werden da sie dazu nicht verpflichtet seien und werfen uns vor wir hätten ihn wegen der Größe wieder abgegeben :/
8 Antworten
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass ihr keinen schriftlichen detaillierten Kaufvertrag abgeschlossen habt. Denn ein Züchter war das ja nicht, wo ihr den Hund gekauft habt. Der hätte sie erstens niemals auf eine Ratenzahlung eingelassen, euch zweitens niemals übereilt einen Hund verkauft und würde ihn drittens, wenn es nicht klappt, sofort zurücknehmen.
Ein Rücktrittsrecht von einem Kauf gibt es im BGB eigentlich gar nicht - außer, die Sache (und dazu zählt auch der Hund im Kaufvertragsrecht) hätte Mängel, bzw. es würden zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Wenn es einen Kaufvertrag gibt, in dem stehen würde, dass das Eigentum an der Sache erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer übergeht - ja, dann müsste/sollte der Verkäufer die Ware wieder zurücknehmen.
Gibt es einen solchen Vertrag nicht, dann seid ihr verpflichtet, wie abgesprochen die Ware abzunehmen und die Raten zu bezahlen.
Armer, armer Hund!
Warum informieren sich die Leute eigentlich vor jedem Staubsaugerkauf intensiver, als vor der Anschaffung eines Lebewesens?! Verzeichnet den Kaufpreis als Lehrgeld und gebt den Hund ins Tierheim. Dort hat er die Möglichkeit Halter zu finden, die wissen, das ein Hund kein Spielzeug ist, das auf Knopfdruck funktioniert. Die Vorbesitzer scheinen sich ja auch nicht um den Verbleib des Hundes zu scheren. Zurücknehmen muss er den Hund nicht.
Der Hund kann nicht nur durchs Futter Durchfall bekommen, sondern auch durch Stress. Wenn der Durchfall anhält, gehört das Tier zum Tierarzt.
Das Knurren und Beißen hört sich für mich eher nach Überdrehen, als nach Aggressivität an. Solche Übersprungshandlungen werden ebenfalls durch Stress ausgelöst. Hier muss der Halter dafür sorgen, dass der Hund gar nicht erst so hochdreht. Das kann man in einer guten, gewaltfrei arbeitenden Hundeschule lernen. Aber es ist natürlich auch mit Arbeit verbunden...
Also, eigentlich ist doch alles gut. Es ist natürlich schade, dass der Hund jetzt offenbar im Tierheim ist, aber da hat er jetzt endlich mal die Chance, vernünftige Besitzer zu finden, was beim Vorbesitzer und euch offenbar ja nicht gegeben war.
Wenn du ein bisschen Mitgefühl für den Hund hast, wirst du gar nicht wollen, dass er wieder an den Verkäufer zurückgeht, weil die ja offenbar bereit sind, den Hund gegen Kohle an jeden zu verkaufen.
Sieh die von dir gezahlte Rate als Lehrgeld an und lerne deine Lektion: Hunde sind Lebewesen und keine Stofftiere, die einfach nur lieb und brav sind. Schafft euch wirklich besser keinen mehr an !
Hund gekauft und der ist nicht perfekt, also Umtausch? Wir reden hier von einem Lebewesen. Vor der Anschaffung nachdenken.
Im Vertrag steht wenn Ihr die Raten nicht zahlt, dann kann er vom Vertrag zurück treten und die Herausgabe des Tieres verlangen.
Heißt aber nicht, dass ihr das Tier umtauschen könnt. Euch wurde die Futterunverträglichkeit mitgeteilt.
Ich würde einen TA aufsuchen und das Tier gründlich untersuchen lassen.
Denk mal drüber nach, dass der Hund erstmal ankommen muss.
Ich könnte brechen wenn ich so was lese.
Einfach ins Tierheim abschieben.... Was seid ihr nur für Menschen? Haben se Dich auch ins Kinderheim abgeschoben weil du mal Durchfall hattest?
Oh Mann. Und wieder geht es auf Kosten des Tieres.
Wieso schafft man sich überstürzt ein Tier an und wieso gibt man bei dem kleinsten Problem auf?
Ein seriöser Züchter nimmt die Tiere zurück, woher habt ihr den Hund? Und wir alt und groß ist er denn? Wieso solltet ihr wegen der Größe überrascht sein, ihr habt ihn doch gesehen.
Joa, dann zahlt halt den ganzen Betrag für den Hund, ohne einen Hund zu haben, ich hoffe, das war euch eine Lehre. Ein Tier ist kein Gegenstand den man eben mal so entsorgt, wieso war euch das nicht vorher schon klar?
Was macht ihr eigentlich wenn euer Kind Durchfall hat?
Ja, später habe ich gelesen wie alt der Hund ist und wie der Kauf ablief.
Dann kommt das Kind ins Kinderheim... Ich könnte wirklich würgen und wenn ich die kommis der FS lese, erst Recht. Mein Dicker kam als problemhund, sollte eingeschläfert werden, da er nur gebissen hat (mich am Anfang 3 mal ins Krankenhaus). Heute erkennt man den Hund nicht wieder... Veterinäramt völlig begeistert 🤩. War ein harter Weg für alle... Belohnung... Einen super Hund. Was kann er für die Halter dieihn misshandelt haben? Nix
Ein seriöser Züchter würde sich nicht auf Ratenzahlungen einlassen und "testet" die Käufer vorher ausführlich.
Der Hund ist 8 Monate alt, also kein "süßer Welpe" mehr und in einem "anstrengendem" Alter - also musste er weg. Leider ist er bei Leuten gelandet, die sich vorher nicht informiert haben und heillos überfordert sind. Am Ende ist, wie so gut wie immer, der Hund der Leidtragende :(