Ist das berechtigt oder nicht?
Also folgendes Problem:
Ich hab in meiner Zentralklausur in Deutsch in einer anderen Handschrift geschrieben (die war ordentlicher als meine andern, ich hab mehrere Handschriften..). Meine Lehrerin meinte es ginge nicht und man könne mit der Schrift nicht erkennen was klein oder groß geschrieben ist, da es alles Großbuchstaben sind, sie ist auch deswegen zu meinem Stufenleiter gegangen und deswegen wurden mir alle sprachlichen Punkte (das wären nur 4 Punkte, aber ich hätte vllt auch nicht alle erreicht aber mind 2 von 4, was meine Note um eine ganze gesteigert hätte) und die eigentliche Note um eine gesenkt. Also resultierend bin ich von einer 1 zu einer 3 gekommen, ganze zwei Noten runter (es gab keine Tendenzen bzw plus oder minus). Es ist mir bewusst, dass sowas Konsequenzen haben kann, aber es geht hier um zwei ganze Noten! Hätten die mir nicht die sprachlichen Punkte abgezogen, hört ich wenigstens noch ne zwei trotz der Notensenkung! Wofür ist die. Notensenkung, wenn die mir die Punkte schon abgezogen haben? Wofür ist der Abzug, wenn die meine Note schon gesenkt haben (ich weiß dass ich sprachlich nicht komplett schlecht war)?
Ist das berechtigt? wie ist das geregelt ( evtl. Gesetzlich)? Dürfen die das? Man kann die Note doch nicht wegen der Schrift schlechter machen oder? Ich mein man kann doch erkennen, was groß und klein ist.. Oder??

7 Antworten
Du verwendet nur Grossbuchstaben, ... und Kleinbuchstaben sehen anders aus. ...a, b, g, h, ... Eine Aufgabe nicht verstehen ist halt auch "falsch". Für eine Klausur in Deutsch musst du schon die Rechtschreibregeln für Deutsch einhalten. In mathe wäre es wahrscheinlich egal.
Du kannst in einer Deutsch-Klausur nicht einfach alles in Großbuchstaben schreiben. Die Groß- und Kleinschreibung ist nun einmal auch ein Kriterium zur Beurteilung deiner Deutsch-Kenntnisse.
Die Regeln der deutsche Sprache habt ihr ganz sicher im Deutschunterricht besprochen.
Das war allerdings ein netter Versuch.
Noch sind wir aber nicht so weit, dass jeder schreiben kann, wie er Lust hat. Das kannst du bei den SMS an deine Freundin tun aber nicht in einer Klausur.
Doch, man kann die Note wegen sprachlicher Verstöße "schlechter machen" - also auch, wenn man nicht erkennen kann, ob hier Groß- oder Kleinschreibung vorliegt.
Eine Herabstufung von 1 auf 3 in der Gesamtzensur halte ich aber für völlig unangemessen, total überzogen und auch nicht für "gerichtsfest" - falls du es letztendlich auf eine Klage ankommen lassen möchtest.
Aber vielleicht kannst du auf anderem Weg eine Teilrücknahme der Herabstufung erreichen ...
Gruß, earnest
ich hab mehrere Handschriften ... ???
EINE genügt, und Lehrer können sie lesen!!!
Bei der Kleinschreibung sieht das 'B' 'b' ganz anders aus.. sie hat recht
Aber es gibt doch zB auch Leute, dessen Handschrift halt so ist..
Sie meinte meine Schrift wäre sehr unleserlich und ich sollte mich bemühen mein Schriftbild zu verbessern, also hab ich mal was anderes versucht .. Und ja ich weiß dass es Konsequenzen wegen der groß und Kleinschreibung gibt aber beides? Also Notensenkung UND sprachliche Fehler?