Ist Blasphemie illegal?
8 Antworten
Solange Du den "öffentlichen Frieden" damit nicht störst kannst Du so lange schimpfen und lästern wie es Dir gefällt.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie
Öffentlicher Friede: http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%B6ffentlicher-friede/%C3%B6ffentlicher-friede.htm
Blasphemie ist ein Delikt aus dem Kirchenrecht.
Heutzutage ist dieses nicht mehr automatisch weltliches Recht.
Was religiöse Fanatiker erzürnt, muss nicht gleich illegal sein.
Allerdings darfst Du Religionen nicht verunglimpfen und deren Anhänger beleidigen.
Sich in seinem religiösen Empfinden verletzt zu fühlen, kann aber subjektiv sein.
Hier sind Respekt und Toleranz vor Andersdenkenden gefragt.
Nun ja, auch wenn tödliche Terror-Anschläge unannehmbar sind, so fand ich doch die Karikaturen von Charlie Hebdo total geschmacklos - sowas hätte ich nicht veröffentlicht.
Die Veröffentlichung auch von Geschmacklosigkeiten ist nicht strafbewehrt, sondern Teil der Meinungsfreiheit.
Nein. In Deutschland gibt es keinen Straftatbestand "Blasphemie".
Gruß, earnest
Nein. Aber es gibt das Gesetz gegen Beleidigung von Weltanschauungen, welches den öffentlichen Frieden sichern soll.
Du darfst "beleidigen", aber du darfst damit nicht den "öffentlichen Frieden" stören, siehe § 166 StGB.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Rein theoretisch also ja.
Das ist nicht notwendigerweise "Blasphemie". Hier ist ja nicht unbedingt "Gott", Allah oder Zeus gemeint.
Doch, auch Religionen dürfen "verunglimpft" werden. Hier gilt aber die Maßgabe der "Störung des offentlichen Friedens" gemäß § 166 StGB. Für Beleidigungen von Menschen gilt § 185.