Ich muss als beschuldigter aussage machen wegen Verleugnung. Aber ein Freund war es. Muss ich ihm beschuldigen?

11 Antworten

Als Beschuldigter kannst und darfst Du per Gesetz die Aussage verweigern, musst also gar nichts aussagen!

Und wenn die "Einladung" tatsächlich von der Polizei kommt, musst Du dieser noch nicht einmal folge leisten, dort nicht hingehen.

Nette Menschen sagen aber dort ab, damit die nicht unnötig warten.

Ich muss als Beschuldigter Aussage machen

Nein muß man nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich bezweifle das mal, da du wissen müsstest -wenn du wirklich eine Vorladung bekommen hättest- dass es "Verleugnung" gar nicht gibt. Du sprichst vermutlich von Verleumdung und das müsste auf der Ladung korrekt stehen.

Du kannst dir in einem solchen Fall zwei Dinge überlegen.

Nichts tun, dann läuft die Geschichte mit einem ungewissen Ende weiter, das wirst du dann sehen.

Einen Anwalt nehmen, oder wenn du denn unschuldig wärst hingehen und den Sachverhalt aufklären. Dabei musst du dir allerdings im Klaren sein, wenn du andere widere besseren Wissens beschuldigst, kannst du dich erst recht strafbar machen. Spätestens bei den weiteren Ermittlungen wirst du dann gegen den "guten Freund" als Zeuge gehört, wenn sich das dann als wahr herausstellt.

Dann wirst vielleicht du verurteilt.

Du musst als Angeklagter garnichts sagen.


EisTeeWecker 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 10:32

Waa heißt gar nichts? Also ich muss überhaupt nichts dazu sagen einfach ich weiß von nichts sprich ich Lüge (weil ist ja gelogen wenn ich sage ich weiß von nichts?)

alarm67  31.05.2025, 10:37
@EisTeeWecker

Was verstehst Du unter " gar nichts sagen" nicht!?!?

Wer nichts sagt, lügt nicht, nicht wirklich schwer, oder?!?!

ZuumZuum  31.05.2025, 10:44
@EisTeeWecker

Als Beschuldigter mußt Du dazu gar nichts sagen. Es kann allerdings passieren das sie dich dann als Täter verknacken, wenn die Beweise und Indizien ausreichen. Du kannst auch lügen das sich die Balken biegen, aber niemals jemand Anderen direkt beschuldigen.
Sagst Du aus, wer es wirklich war, bist Du raus aus der Sache und bist danach nicht mehr Beschuldigter sondern Zeuge.

Den Straftatbestand Verleugnung gibt es nicht, Du meinst wahrscheinlich Verleumdung.

Was erwartet mich wenn ich die Wahrheit sage also auch das ich weiß wer das war aber ich sein namen nicht nenne weil ich ihm halt nicht anscheißen will.

Strafvereitelung nennt man diese Straftat dann, § 258 StGB, wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Der Versuch ist bereits strafbar.

Mußt Du selber wissen, ob dein Kumpel so ein guter Kumpel ist, das Du für ihn tief in die Brieftasche greifen würdest, oder sogar in den Knast gehst. Evtl. reicht die Strafe auch aus, das du vorbestraft bist. Viel Glück dann bei der Jobsuche.

Als Beschuldigter einer Straftat brauchst Du aber gar nichts auszusagen.


ZuumZuum  31.05.2025, 10:42

Als Beschuldigter einer Straftat brauchst Du aber gar nichts auszusagen.