Ich bin 18 und darf nicht wegfahren?

9 Antworten

Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit des Mündels. Anders sieht es aus, wenn Du z.B. entmündigt wurdest, und dir ein gesetztlicher Vormund zur Seite gestellt worden ist.

ich sehe das so:

Mit 18 Jahren bist Du juristisch erwachsen und brauchst keinerlei Genehmigung.

Es gibt Erwachsene, die aus irgendeinem Grund einen Vormund haben, auch wenn sie erwachsen sind. Ein Gericht hat z.B. beschlossen, dass diese Menschen nur eingeschränkt geschäftsfähig sind. In all solchen Fällen ist zu prüfen, auf welcher Gesetzeslage das Ausgehverbot beruht.

Wenn bei "dir" alles ok ist, dann ist das Jugendamt auch nicht mehr für Dich zu ständig im Sinne einer Aufsichtsperson.

Im übrigen ist das Internat für Dich da und nicht Du für das Internat. Check für alle Fälle mal die Hausordnung.

Es gibt auch in deinem Internat eine Hausordnung. An die musst du dich halten. Egal ob Ü18 oder nicht!

Es gibt Regeln. Wenn in den Regeln nichts davon steht, und dir die Erzieher keinen vernünftigen Grund nennen können warum nicht, würde ich einfach gehen.

Sei dir aber bewusst das jedes Handeln Konsequenzen mit sich bringt. Mit denen musst du dann leben, wie ein erwachsener Mensch.

karola12 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:07

Ich darf nicht weil ich das scheinbar mit dem Jugendamt klären müssen und die sich das erst genehmigen lassen müssen.. finde es trotzdem krass dass ich meinen Aufenthaltsort am Wochenende nicht selbst bestimmen kann.

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hydrahydra  12.09.2019, 23:27
@karola12

Du bist volljährig, da müssen dir deine Eltern nichts mehr genehmigen. Daran kann auch das Jugendamt nichts ändern.

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karola12 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:28
@hydrahydra

Nicht meine Eltern müssen mir was genehmigen sondern das Jugendamt

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Caila  14.09.2019, 03:08
@karola12

Was hat das Jugendamt überhaupt noch mit dir zu tun wenn du bereits 18 bist?

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TW1920  17.09.2020, 22:12
@karola12

Du hast mit 18 das vollständige Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich. Oder wurde dir dieses gerichtlich aberkannt? In bestimmten Fällen kann dies bei volljährigen Personen auf einen Vormund übertragen werden. darüber wüsstest du aber eigentlich bescheid.

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Du musst nicht mal werktags dort sein. Als Erwachsener darfst Du deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, außer Du bist entmündigt.

karola12 
Fragesteller
 12.09.2019, 23:04

Naja das läuft übers Jugendamt. Habe ich trotzdem das Recht ohne Konsequenzen zu fahren ?

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Nayes2020  12.09.2019, 23:05
@karola12

Ohne Konsequenzen? Das ist natürlich nicht möglich wenn man sich nicht an die regeln hält die einen aufgetan werden

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Dimido  12.09.2019, 23:05
@karola12

Du bist kein Jugendlicher. Du bist bereits volljährig und Erwachsen.

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mondfaenger  12.09.2019, 23:08

Dann ist sie wohl die längste Zeit in diesem Internat gewesen!

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