Hund hat den Postboten angefallen-was tun?

7 Antworten

Hallo,

weder Warnschilder noch ein Zaun oder eine andere "Vorrichtung" reichen aus, wenn man einen unkontrollierbaren Hund hat.

IMMER wird der Hundehalter die Schuld tragen!! Deshalb gibt es diese Gefährdungshaftung und deshalb sollte ein Hundehalter auch IMMER eine entsprechende Versicherung haben.

Wenn man weiß, dass der eigene Hund so reagieren kann, dann hat die PFLICHT, ihn IMMER so zu sichern, dass nichts passieren kann.

(Es hat sogar schon Urteile gegeben, wo ein gebissener Einbrecher Recht bekommen hat und Schadenersatz fordern konnte!!)

Wenn der Postbote euch also anzeigt, dann habt ihr ziemlich schlechte Karten. Das kann von "gar nichts passiert" über ein Schreiben des Ordnungsamtes mit künftigen Konsequenzen im Wiederholungsfall bis hin zu einer Anzeige reichen (wenn der Postboten tatsächlich eine Bisswunde etc. nachweisen kann).

Also Hund erziehen oder verhindern, dass er unkontrolliert mit anderen Menschen zusammen kommen kann.

melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:47

Boah, ein Einbrecher echt??? Er war ja komplett eingezäunt und hatte keine Möglichkeit mit anderen Menschen zusammen zukommen - es sei denn diese betreten ohne Genehmigung das Grundstück. Darf der Postbote das eigentlich, auch wenn der Postkasten und die Klingel sich außerhalb befinden?

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dsupper  20.05.2020, 12:11
@melon58

Ja, ein Postbote hat immer das Recht, ein Grundstück zwecks Postzustellung zu betreten; §§ 1004 Abs. 1, 242 BGB.

Und bitte stelle dir mal vor, ein kleines Kind würde das Grundstück betreten - wäre ja kein Problem, wenn es nicht sicher verschlossen ist - und der Hund würde es anfallen (jetzt nicht unbedingt bei dir - aber eben grundsätzlich!)

Daher gilt weder ein Schild noch ein Zaun als "sicher". Wer seinem Hund nicht 100 %ig vertrauen kann, der ist verpflichtet, ihn so zu sichern, dass nichts passieren kann - auch nicht, wenn andere Menschen sich "falsch" benehmen.

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RUBYNIA10  20.05.2020, 20:35
@dsupper

So erklärt , stimme ich dir zu 100 % zu .

Aber sollte man nicht auch in Betracht ziehen, dass der Postbote der Hund samt seiner Reaktion bereits kennt und dennoch ins Grundstück gegangen ist ? :)

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dsupper  20.05.2020, 21:10
@RUBYNIA10

Eigentlich nicht, denn ein Postbote sollte eigentlich darauf vertrauen dürfen, dass die Menschen ihre Hunde unter Kontrolle haben ...

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RUBYNIA10  20.05.2020, 23:29
@dsupper

Hm , eigentlich ...stimmt schon. Das hieße aber auch ,dass die Mehrheit aller Hundehalter ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben ...Ich persönlich kenne (noch) keinen Besitzer ,der das Phänomen "Postbote + Hund " nicht selbst kennt .. Meine Hündin lässt zwar jeden ins Grundstück, aber niemanden ohne mein "okay" wieder raus ...was durchaus nicht ungewollt ist. Unsere Zusteller würden aber auch nie einfach ins Grundstück gehen , weil immer einer von uns für sie erreichbar ist -auch telefonisch!

Im Schadensfall würde natürlich immer der Postbote Recht bekommen (!) , ein Einbrecher allerdings nicht AUFGRUND DES WARNSCHILDES " Vorsicht !Bissiger Wachhund!"...Eigene Erfahrung. ;)

Liebe Grüße! Ruby

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dsupper  21.05.2020, 11:52
@RUBYNIA10

so ein Warnschild hat keinerlei rechtliche Auswirkungen - ganz im Gegenteil. Wenn du so ein Schild aufstellst, bist du dir ja klar darüber, einen gefährlichen Hund zu besitzen. Also bist DU verpflichtet, alle anderen Menschen vor diesem Tier zu schützen.

Meine Hunde lieben unsere Postboten - Paketboten - meist haben die sogar ein Leckerli in der Tasche (eine Pflegehündin kann sich mit denen allerdings nicht anfreunden - aber die weicht lieber aus als auf Konfrontation zu gehen).

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"Selber schuld" würde ich nicht sagen. Er macht seinen Job und ihr lasst euern Hund frei rumlaufen, obwohl ihr wisst dass er aggresiv reagiert. Dann geht halt selbst einkaufen statt online zu bestellen.

Solange der Postbote nicht verletzt wurde, wird er auch keine Anzeige erstatten. Bin ich mir eigentlich ziemlich sicher. Rechtlich wäre er im Recht. Trotz des Schildes.

Gibt dazu auch Präzedenzfälle.

[...]Das Oberlan­des­ge­richt Hamm (AZ 27 U 218/94) entschied für den Postboten. Die Richter meinten, der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Postboten überwiege gegenüber dem Interesse des Tierhalters an der Unver­sehrtheit seines Dackels. Um sich vor angrei­fenden Hunden zu schützen dürfe ein Postbote durch einen Abwehr­versuch auch das Risiko in Kauf nehmen, dass das Tier dabei verletzt werde.

melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:35

Hm..also meint du unsere Schuld? Er ist nicht aggressiv - ganz und garnicht- nur diesen Postboten mag er irgendwie nicht. Aber der Postbote weiß doch dass der Hund so ist- ist ja nicht das erste mal dass er kommt- und trotzdem betritt er einfach so das Grundstück?

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Rolajamo  20.05.2020, 11:36
@melon58

Ja trotzdem eure Schuld. ihr habt die Verantwortung für das Tier. Dann darf er halt nicht draußen frei rumlaufen.

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ronnyarmin  20.05.2020, 11:38
@melon58
Er ist nicht aggressiv

Wach mal auf! Auch wenn er den Postboten, entgegen deiner Fragestellung, nicht angefallen hat, hat er sich ihm gegenüber aggressiv verhalten.

Es liegt in deiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nicht passieren kann.

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melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:40
@ronnyarmin

Okay ich respektiere deine Meinung: ob er angefallen wurde oder nur angebellt wurde habe ich nicht gesehen. Als ich ihn zurückgepfiffen habe ist er auch brav gekommen ABER nehmen wir an du hast einen Hund und es kommt eine wildfremde Person auf das Grundstück während du zB im Garten sitzt: wie wünschst du dir, dass der Hund reagiert?

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ronnyarmin  20.05.2020, 11:41
@melon58

Auf jeden Fall nicht so.

Nicht der Hund hat zu bestimmen, wer in eurem Haus willkommen ist, sondern du als sein Halter und Boss. Anscheinend bist du das nicht.

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Lillyxdxf  20.05.2020, 11:44
@melon58

Es ist eine sehr verzwickte Sachlage. Der Hund hat das recht auf seinem Grundstück frei rum zu laufen. Ein Hund beschützt sein revier, so ist das nunmal und durch die Warnschilder habt ihr euch auch abgesichert das man damit rechnen muss das sich ein Hund auf dem Grundstück befindet. Also soweit erstmal alles richtig gemacht.

Hier muss geklärt werden ob es für den Postboten notwendig war das Grundstück zu betreten oder nicht. Wenn ihr draußen (vor dem tor) eine funktionierende klingel habt dann seid ihr im recht. Da er hätte den Job ohne betreten verrichten können. Wenn nicht dann seid ihr verantwortlich. Es spielen noch viel merh fakten mit rein. Aber so sieht es grob aus. Wie gesagt klärt die Sachlage erstmal mit dem Postboten und bringt evtl eine ´Klingel draußen an somit niemand mehr euer Grundstück betreten muss.

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melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:45
@ronnyarmin

Da hast du sogar Recht - der Boss ist mein Vater zuhause :) Der Hund hört auch auf mich jedoch ist mein Vater schon ne andere Nummer da hört der Hund mal ganz anders.

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melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:51
@Lillyxdxf

Ja haben wir aber auch gleichzeitig eine große Baustelle am Nachbarsgebäude und ein Kleinkind daheim :D klingeln haben wir aber nicht gehört..

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Lillyxdxf  20.05.2020, 11:58
@melon58

Das muss halt alles abgeklärt werden. Er hätte klingeln müssen und wenn niemand gekommen wäre bei den nachbarn abgeben. Das betreten des grundstückes ist postboten auch nicht uneingeschränkt erlaubt und er wird in dem fall auch sicher kein recht bekommen. Außer er wurde komplett zerfleischt xd dann wird sicher das aggressions verhalten desa hundes infrage gestellt. Aber das beschützen des eigenen grund und bodens wird vor gericht auch nicht als unnatürlich oder schlechterzogen hingestellt.

Ein postbote ist bei einer Freundin von mir mal hinters Grundstück (da Klingel nicht gehört) und hat durch die scheiben geguckt. Hat auch ne anzeige bekommen wegen unbefugten betretens und spannerei (sie war leicht bekleidet). Dürfen also auch nur soweit wie nötig (bis klingel).

hängt einfach ein schild extra für postboten auf. da seid ihr sicherer mit.

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Bitterkraut  20.05.2020, 12:44
@Lillyxdxf
und durch die Warnschilder habt ihr euch auch abgesichert 

Ganz im Gegenteil! Die Warnschilder zeigen auf, dass das Besitzer sich über die Gefährlichkeit seines Hundes bewußt ist! Damit hat besonderen Sicherungsbedarf und besondere Verantwortung.

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Lillyxdxf  20.05.2020, 13:25
@Bitterkraut

Jedes tier ist potentiell gefährlich.

Dazu kommt noch das jeder hundebesitzer der ordentlich ist so ein schild hat. Diese schilder warnen nicht zwangsläufig vor gefählichem hund (gibts natürlich auch) sondern meistens nur "achtung Hund".

Ein hund ist in egal welcher größe gefählich. Es kommt immer auf die situation drauf an.

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Bitterkraut  20.05.2020, 14:26
@Lillyxdxf

Jeder Hundebesitzer, der was auf sich hält, sorgt dafür, dass sein Hund so ein nutzloses und eher kontraproduktives Schild nicht braucht. Du hast leider keine Ahnung von der Rechtslage! Im Streitfall wäre das Schild schädlich, es bedeutet, ich wußte, dass mein Hund gefährlich ist, trotzdem konnte jemand in den Garten kommen, weil dieser und der Hund nicht gesichert waren.

bitte hör auf, deinen Unsinn zu Verbreiten. Du liegst schlichtweg falsch.

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ronnyarmin  21.05.2020, 01:05
@melon58
Da hast du sogar Recht - der Boss ist mein Vater zuhause :)

Aus deiner Sicht mag das so sein. Eurer Hund sieht das anders, sonst hätte er nicht entscheiden, sein Territorium zu verteidigen.

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Wenn der Hund ihn nicht verletzt hat, dann passiert gar nichts.

Wenn er den Typen allerdings gebissen haben sollte, kann er natürlich Anzeige erstatten. Wir sind hier nicht in den USA, wo ihr auf eurem Grundstück jeden verletzen dürft. Also auch der Hund nicht.

melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:37

also gesehen hab ich nichts und ich denke mal wenn er ihn gebissen hätte er geschrien oder uns darauf angesprochen oder?

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BrascoC  20.05.2020, 11:39
@melon58

Ja, denke ich auch. Er hat sich wahrscheinlich nur erschrocken. Das nächste mal wird er wohl wieder klingeln ;-)

Aber dennoch würde ich mit dem Hund aufpassen. Wenn der doch mal jemanden beißen sollte, auch wenn jemand ungebeten das Grundstück betritt, dann könnte es teuer werden.

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melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:42
@BrascoC

Ohja das stimmt. Das war aufjeden Fall eine Lehre, möchte nur nicht, dass der Hund ein Maulkorb oder sowas bekommt und das auch noch im eigenen zuhause - das würde mir echt wehtun. Haben einen großen Garten, der komplett eingezäunt ist. Wäre blöd für ihn :/

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Du solltest dafür sorgen, dass der Hund die Zusteller nicht belästigt. Sonst kriegst du bald keine Pakete mehr sondern nur noch Benachrichtigungen, dass du das Paket abholen kannst bei der Post. Es ist dem Zusteller nicht zuzumuten, dass er jedesmal ruft und wartet, dass da vielleicht einer kommt, oder anruft und hofft, dass einer drangeht. Kostet doch alles seine Zeit.

melon58 
Fragesteller
 20.05.2020, 11:38

aber wie machen das Postboten die Klingeln? Die müssen ja auch warten? Es ist ein Einfamilienhaus daher lange warten müsste er eig nicht :/

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Naja wenn er ungefragt auf euer Grundstück kommt obwohl da ein Schild ist und er den Hund kennt ist das ja nicht eure Schuld. Und er hat ja nicht gebissen also ich denke es ist alles gut

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitzerin zweier Golden Retriever