Hund reißt Huhn außerhalb des Grundstücks

11 Antworten

Eine Schuldfrage wird bei derartigen Sachverhalten gar nicht gestellt. Der Halter haftet für das Tier gemäß § 833 S. 1 BGB verschuldensunabhängig:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

JolinaLynn 
Fragesteller
 15.03.2015, 17:17

Ich denke zwischen Mensch und Tier besteht ein Unterschied ;) 

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Haglaz  15.03.2015, 17:18
@JolinaLynn

Bitte das Zitat vollständig durchlesen, "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt [...]".

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Der Hühnerhalter muss sein Gebiet ausbruchsicher machen !

Aber wenn der Hund frei rumgelaufen ist, obwohl Leinenpflicht herrschte trägt ihr die Schuld

Haglaz  15.03.2015, 17:16

Der Hühnerhalter muss sein Gebiet ausbruchsicher machen !

Nein, eine derartige Verkehrssicherungspflicht besteht nicht. Es könnte höchstes über ein Mitverschulden nachgedacht werden, das ist vorliegend jedoch eher abwegig.

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Du als Hundehalter, dein Hund hat das Huhn gerissen was nicht hätte passieren dürfen. Zahl den Schaden und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

Hätte das Huhn Deinen Hund umgebracht, der Huhnhalter. ;-)

Natürlich ist es Deine Schuld.

Anaschia  15.03.2015, 18:49

Ha ha, die Begegnung mit dem Killerhuhn. Find ich gut. Wir haben früher immer Jagdhunde gehabt, Da hat der eine oder andere, auch schon mal ein Huhn oder eine Ente erlegt. Kann halt mal passieren, mit einer Entschuldigung und der Bezahlung des Tieres , schafft man meistens wieder Frieden.

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20amigo14  15.03.2015, 19:13
@Anaschia

oh jaaaaaa... ich kenne da eine gewisse Dackelmeute... Wir haben schon ettliche Hühner bezahlt...

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Kann es nicht rechtlich bewerten, aber meiner Meinung nach hat der Hund "schuld". Er kann/darf ja nicht einfach was reißen, was draußen rumläuft. Hätte ja auch eine Katze oder so sein können. Würde den "Schaden" auch begleichen - ist eine nette Geste.

Haglaz  15.03.2015, 17:14

Das ist nicht nur eine nette Geste, sondern ein einklagbarer Anspruch. Wenn man dieser nicht durch Leistung erlischt, kann durchaus auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

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JolinaLynn 
Fragesteller
 15.03.2015, 17:15

Das ist auch das Einzige, was wir machen können. Stimmt, reißen darf ein Hund nichts, aber ich finde es ein wenig verantwortungslos, da der Hof mitten im Wald liegt und Fuchs und Co sicher auch ihren Spaß haben. Na, ich rufe später mal dort an ;)

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Narva  15.03.2015, 17:46
@JolinaLynn

aber ich finde es ein wenig verantwortungslos, da der Hof mitten im Wald liegt und Fuchs und Co sicher auch ihren Spaß haben


Fuchs und Co. reisen im Moment keine Hühner, jedenfalls nicht wenn sie in Ihrer natürlichen Umgebung leben, die Gefahr das sie sich an Geflügel vergreifen besteht erst wieder wenn die Fähe einen Wurf Junge gross zieht, wozu es im Moment noch zu früh ist...wenn das der Fall ist wird sicher auch dieser Hühnerhalter seine Hühner einsperren. Meine Hühner laufen im Moment auch noch frei rum obwohl ich mitten in Wald und Flur wohne.

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