Hund falsch angemeldet inklusive Hund weg nehmen?
Tag zusammen. Meine Freundin hatte damals unseren gemeinsamen Hund, den wie zusammen gekauft haben unter einer falschen Rasse angemeldet. Der Kaufvertrag läuft über ihren Namen. Auch angemeldet ist er über ihren Namen bei der Stadt, da ich damals nur davon ausgegangen bin, das wir uns trennen würden. Allerdings hat das Wohlergehen des Hundes bei mir oberste Priorität. Wir hatten das bis jetzt immer so gemacht, das sie den Hund von Montag bis Donnerstag hat und Ich dann das Wochenende von Freitags bis Sonntag. Sie droht mir aber zurzeit sehr oft, mir den Hund weg zu nehmen, um komplett mit mir abschließen zu können, ohne an den Hund zu denken, der mich sehr liebt und umgekehrt genauso. Ihm geht es bei mir immer super und es gibt auch nichts, was ich mehr liebe. Gibt es eine Möglichkeit, den Hund richtig über meinen Namen bei der Stadt anmelde, auch wenn der Kaufvertrag über ihren Namen läuft und er zurzeit auch über ihren Namen, allerdings falscher Rasse angemeldet ist ? Wie stehen meine Chancen, das ich dann der Besitzer werde ?Denn ich könnte Kompromisse eingehen und sie auch weiterhin den Hund sehen lassen, weil der Hund auch Gefühle hat, was sie anscheinend nicht kann. Ich möchte den Hund richtig anmelden und für immer da sein. Danke schonmal im voraus !
5 Antworten
Tiere waren Sachen, sind aber keien mehr das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt nun in § 90a Tiere.
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wichtig sit dabei Satz 2. Das regelt insbesondere Eigentum, Übertragung und Haftung. Hier gilt das Sachrecht.
Eure Vereinarungen sind in Ordnung; der Vertag zwischen dem Verkäufer und deiner (ex-)Freundin kam wirksam zustande, wurde so gelebt und wurde nicht angefochten.
Wenn eine falsche Rasse angegeben wurde, so ist das dabei erst mal ohne Belang, auch wenn es einen von dir vorgetragenen Irrtum gem § 119 BGB darstellen könnte. Dabei stellte sich nämlich die Frage, ob ihr diesen Hund bei einem anderen Rasse anders geregelt hättet. Davon ist wohl kaum auszugehen. Ob und wieweit bei der Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit entstanden ist, ist belanglos. Unbedeutend is auch der Vortrag, dass du damals nur davon ausgegangen bist, das ihr euch nicht trennen würdet. Es war so vereinbart.
Jetzt könntest Du denken, noch vortragen, dass du das alles nicht gewollt und geusst hast, aber dannwürder man dir entgegenhalten, dass ihr es ja auch so gelebt und durch konkludentes Verhalten unter Beweis gestellt habt.
So, jetzt ist alles gesagt, außer dass Du ja darum bitten kannst, denHunde öfter zu holen und Gassi zu gehn. Was hindert Dich daran?
Hallo!
Ich glaube dir , daß du den Hund sehr magst ...dennoch ist deine Freundin die Besitzerin.
Willst du wirklich so schäbig sein und deine Freundin wegen einer fehlerhaften Angabe bloß stellen? ...und was meinst du , wie wohl die Behörde denken wird , wenn du damit dort ankommst und einen Hund vermeintlich "richtig" anmelden willst , dessen Besitzer
nicht du bist ?
Und wenn deine Freundin von dem Ganzen erfährt , ist sowieso absolute Sendepause .
Du solltest lieber versuchen , sie um einen Kompromiss zu bitten , solange das noch möglich ist.
Gruß
Ruby
Die Rechtslage ist simpel:
Sie steht im Kaufvertrag, Du nicht. Demnach ist es ihr Hund.
Dem Hund zuliebe wäre es das beste, nicht mehr ständig hin und her gereicht zu werden. Also, lass los, auch wenn es schwer ist.
Auch für Tiere wird das Sachenrecht angewandt, gleichwohl sind sie keine.
Rechtlich ist der Hund das Eigentum deiner Freundin. Er kann ihr nur vom Tierschutz/ Veterinäramt weggenommen werden. Du wirst wohl nur deine Freundin überzeugen können. Viel Glück
Der Hund gehört deiner Freundin. Wenn Sie ihn dir nicht überlassen will, muss sie das auch nicht. Ob sich jemand für den Formmangel im Vertrag interessiert, sei mal dahin gestellt. Allein deshalb wird man ihr den Hund jedoch nicht wegnehmen, wenn sonst kein Grund besteht. Du kannst keinen Hund auf dich ummelden, der einer anderen Person gehört. Ich rate dir, mit deiner Freundin einen Kompromiss zu finden.
"uch wenn der Kaufvertrag über ihren Namen läuft "
Nein. Rechtlich gehört der Hund ausschließlich ihr und du hast da keine Handhabe.
Kannst maximal angeben, dass die Rasse falsch ist, dann erwartet sie aber maximal ein Bußgeld.
Du wirst nicht der Besitzer ohne ihr Einverständnis.
Aber heißt es nicht eigentlich immer, da der Hund vor Gericht als "Sache" gilt, das man mit dem Kaufvertrag nur der Käufer ist ? Also ich theoretisch eine Chance hätte, wenn ich den Hund neu und vorallem richtig anmelde ?
Ja der Hund gilt als Sache und deine Freundin ist der Käufer. Deshalb ist sie die Eigentümerin und kann dich von der „Nutzung“ der Sache, also des Hundes, ausschließen. Du hast an dem Hund keinerlei Rechte weil du nicht der Käufer und damit nicht der Eigentümer bist. Rein rechtlich kannst du ihn daher auch nicht auf dich anmelden, es ist nicht dein Hund. Und weil der Hund eben wie eine Sache behandelt wird, ist es irrelevant ob du dich um ihn kümmerst und er dich liebt.
Klar ist er Besitzer, zumindest wenn der Hund bei ihm ist. Er ist aber nicht Eigentümer. Besitz und Eigentum ist nicht das gleiche und der Besitz ist für die Frage auch egal
Ja gut, das will ich ja auch nicht. Das Wohl des Hundes steht an erster Stelle. Das Problem ist aber, das ich meinen Hund ebenfalls nicht verlieren will. Gibt es da echt keine Möglichkeiten ? Auch nicht mit dem ummelden ?