Hund falsch angemeldet inklusive Hund weg nehmen?

5 Antworten

Tiere waren Sachen, sind aber keien mehr das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt nun in § 90a Tiere.

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Wichtig sit dabei Satz 2. Das regelt insbesondere Eigentum, Übertragung und Haftung. Hier gilt das Sachrecht.

Eure Vereinarungen sind in Ordnung; der Vertag zwischen dem Verkäufer und deiner (ex-)Freundin kam wirksam zustande, wurde so gelebt und wurde nicht angefochten.

Wenn eine falsche Rasse angegeben wurde, so ist das dabei erst mal ohne Belang, auch wenn es einen von dir vorgetragenen Irrtum gem § 119 BGB darstellen könnte. Dabei stellte sich nämlich die Frage, ob ihr diesen Hund bei einem anderen Rasse anders geregelt hättet. Davon ist wohl kaum auszugehen. Ob und wieweit bei der Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit entstanden ist, ist belanglos. Unbedeutend is auch der Vortrag, dass du damals nur davon ausgegangen bist, das ihr euch nicht trennen würdet. Es war so vereinbart.

Jetzt könntest Du denken, noch vortragen, dass du das alles nicht gewollt und geusst hast, aber dannwürder man dir entgegenhalten, dass ihr es ja auch so gelebt und durch konkludentes Verhalten unter Beweis gestellt habt.

So, jetzt ist alles gesagt, außer dass Du ja darum bitten kannst, denHunde öfter zu holen und Gassi zu gehn. Was hindert Dich daran?

Hallo!

Ich glaube dir , daß du den Hund sehr magst ...dennoch ist deine Freundin die Besitzerin.

Willst du wirklich so schäbig sein und deine Freundin wegen einer fehlerhaften Angabe bloß stellen? ...und was meinst du , wie wohl die Behörde denken wird , wenn du damit dort ankommst und einen Hund vermeintlich "richtig" anmelden willst , dessen Besitzer

nicht du bist ?

Und wenn deine Freundin von dem Ganzen erfährt , ist sowieso absolute Sendepause .

Du solltest lieber versuchen , sie um einen Kompromiss zu bitten , solange das noch möglich ist.

Gruß

Ruby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Rechtslage ist simpel:

Sie steht im Kaufvertrag, Du nicht. Demnach ist es ihr Hund.

Dem Hund zuliebe wäre es das beste, nicht mehr ständig hin und her gereicht zu werden. Also, lass los, auch wenn es schwer ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verkauf von Hundetransportsystemen

Auch für Tiere wird das Sachenrecht angewandt, gleichwohl sind sie keine.

Rechtlich ist der Hund das Eigentum deiner Freundin. Er kann ihr nur vom Tierschutz/ Veterinäramt weggenommen werden. Du wirst wohl nur deine Freundin überzeugen können. Viel Glück

Genesis0 
Fragesteller
 23.10.2022, 20:56

Ja gut, das will ich ja auch nicht. Das Wohl des Hundes steht an erster Stelle. Das Problem ist aber, das ich meinen Hund ebenfalls nicht verlieren will. Gibt es da echt keine Möglichkeiten ? Auch nicht mit dem ummelden ?

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ABombe  23.10.2022, 20:59
@Genesis0

Der Hund gehört deiner Freundin. Wenn Sie ihn dir nicht überlassen will, muss sie das auch nicht. Ob sich jemand für den Formmangel im Vertrag interessiert, sei mal dahin gestellt. Allein deshalb wird man ihr den Hund jedoch nicht wegnehmen, wenn sonst kein Grund besteht. Du kannst keinen Hund auf dich ummelden, der einer anderen Person gehört. Ich rate dir, mit deiner Freundin einen Kompromiss zu finden.

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"uch wenn der Kaufvertrag über ihren Namen läuft "

Nein. Rechtlich gehört der Hund ausschließlich ihr und du hast da keine Handhabe.

Kannst maximal angeben, dass die Rasse falsch ist, dann erwartet sie aber maximal ein Bußgeld.

Du wirst nicht der Besitzer ohne ihr Einverständnis.

Genesis0 
Fragesteller
 23.10.2022, 20:53

Aber heißt es nicht eigentlich immer, da der Hund vor Gericht als "Sache" gilt, das man mit dem Kaufvertrag nur der Käufer ist ? Also ich theoretisch eine Chance hätte, wenn ich den Hund neu und vorallem richtig anmelde ?

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ElliLara  23.10.2022, 21:08
@Genesis0

Ja der Hund gilt als Sache und deine Freundin ist der Käufer. Deshalb ist sie die Eigentümerin und kann dich von der „Nutzung“ der Sache, also des Hundes, ausschließen. Du hast an dem Hund keinerlei Rechte weil du nicht der Käufer und damit nicht der Eigentümer bist. Rein rechtlich kannst du ihn daher auch nicht auf dich anmelden, es ist nicht dein Hund. Und weil der Hund eben wie eine Sache behandelt wird, ist es irrelevant ob du dich um ihn kümmerst und er dich liebt.

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Genesis0 
Fragesteller
 23.10.2022, 21:11
@ElliLara

Gekauft haben wir beide den Hund ja. Also ich habe genauso viel bezahlt und mit der Züchterin haben wir immernoch Kontakt. Nur leider wird das wohl nichts bringen, weil ich mich damals nicht hab mit eintragen lassen...

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RUBYNIA10  23.10.2022, 21:11
@Genesis0

Durch dein "richtig anmelden" wollen ändert sich doch nicht der Besitz ...du kannst den Hund nicht "anmelden" , da du nicht der Besitzer bist .

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ElliLara  23.10.2022, 21:36
@Genesis0

Nein das ändert auch nichts. Es ist allein relevant wer im Kaufvertrag als Käufer steht. Ob du bezahlt hast ist da leider egal.

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ElliLara  23.10.2022, 21:40
@RUBYNIA10

Klar ist er Besitzer, zumindest wenn der Hund bei ihm ist. Er ist aber nicht Eigentümer. Besitz und Eigentum ist nicht das gleiche und der Besitz ist für die Frage auch egal

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