Kein Sachkundnachweis und Hund ist schon 10 Jahre alt?

3 Antworten

Ich hab das dazu im Internet gefunden.

Wenn du den Sachkundenachweis nicht vorlegen kannst, obwohl du aufgrund des Hundegesetzes deines Bundeslandes dazu verpflichtet bist, kann die zuständige Behörde dir im schlimmsten Fall die Erlaubnis zur Haltung des Hundes entziehen. Dies gilt insbesondere für gefährliche Hunde. Ohne erforderlichen Sachkundenachweis kann außerdem ein Bußgeld verhängt werden, da du damit deine Pflichten als Hundehalter nicht erfüllt hast. Die Höhe des Bußgeldes wird individuell von den Städten und Gemeinden bestimmt und liegt in der Regel zwischen 100 und 200 Euro pro Verstoß. Spätestens bei der Anmeldung deines Hundes wird ein fehlender Sachkundenachweis zum Problem, sofern er für die Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich ist.

Auch wen die Rasse kleiner sein sollte, braucht man sobald ein Hund über 40cm groß ist, diesen Sachkundenachweis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe selbst eine Hündin

ich glaube nicht dass ihr euch da auf was großes einstellen müsst. ihr als privatleute habt ja keinen plan von diesen regelungen und man kann von euch nicht erwarten dass ihr euch in diesen sonderfällen so auskennt weil die rasse ja unter 40cm ist. würde zur sicherheit mal zum anwalt (schaden tuts auf keinen fall). der soll ggü dem amt argumentieren dass es deren pflicht gewesen wäre euch drauf aufmerksam zu machen, das haben sie aber ganze 10 jahre nicht und da euer hund ja nicht der angreifende part war glaube ich kaum dass ihr da groß probleme haben werdet

LukaUndShiba  20.10.2023, 12:08

Was hat das damit zu tun ob man privat ist oder nicht? Man informiert sich über sämtliche Richtlinien und es fällt einem ja irgend wann auf wie groß der eigene Hund wird

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edcba54321  20.10.2023, 12:48
@LukaUndShiba

ist hier wichtig falls es zu einem Verfahren kommt, weil die stadt/behörde hier als Person des öffentlichen Rechts auftritt und das verfahren dann nicht nach Privatrecht verhandelt wird. Ist rechtlich enorm wichtig zu unterscheiden. Die Behörde hat als Person des öffentlichen Rechts bestimmte Pflichten und hat sogenannte Grundsätze des Verwaltungshandelns. Wenn die Privatperson (in unserem Fall die Hundehalter) nachweisen kann bzw aussagt, dass die Gemeinde/Behörde gegen einen dieser Grundsätze verstoßen hat, bekommt die Gemeinde/Behörde schuld. Diese Ausnahme, dass dieser eine Hund über 40cm gewachsen ist, ist so spezifisch, dass nicht erwartet werden kann, dass der Hundehalter das als Besondres aufnimmt und sich entsprechend informiert ob hier spezielle Regelungen greifen. (andres wäre es wenn die Hunderasse über 40cm fix wäre, weil dann setzt man voraus dass die Hundehalter sich mit den vorgaben auseinandersetzt wo das ja dann klar geregelt ist). Dadurch ist es die Aufgabe der Behörde, den Hundehalter darauf hinzuweisen (bereits bei Anmeldung des Hundes), dass bei der Überschreitung der 40cm Sonderregelungen greifen. Das hat sie aber nicht getan. also greift meiner Einschätzung nach (habe das im Beruf gelernt, hab öffentliches Recht gelernt) der Grundsatz des Vertrauenshandelns. Dieser besagt, dass man sich auf die Korrektheit einer Aussage einer Behörde verlassen können muss, weil nicht erwartet werden kann, dass ein gewöhnlicher Mensch diese spezifischen Sonderregelungen weiß. Wenn unsere Hundehalter hier nachweisen können, dass das Amt jederzeit Kenntnis hatte oder erlangen konnte, dass der Hund über 40cm groß ist, sie aber nicht auf die Sonderregelung hingewiesen haben tragen die Hundehalter hier keinerlei Schuld und müssen keine nachträglichen Folgen befürchten

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William1307  20.10.2023, 12:58

Öhm, nein. Es ist nicht die Verantwortung von anderen Leuten jemanden darauf hinzuweisen. Es ist die Verantwortung, jedes Hundebesitzer sich darüber zu informieren.

Aber im aktuellen Fall denke ich auch nicht, dass irgendetwas großartiges passieren wird.

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edcba54321  20.10.2023, 13:01
@William1307

grundsätzlich muss man sich damit als hundehalter damit auseinandersetzen ja. aber nicht mit enorm spezifischen einzelfällen und sonderregelungen. das ist ein unterschied. man muss als hundehalter wissen wie die grundsätzlichen regelungen sind. aber es wird rechtlich nicht von hundehaltern vorausgesetzt, dass sie bei der anmeldung des hundes jeden möglichen sonderfall mit abchecken. da hat definitiv die behörde die aufgabe, den hundehalter zumindest mal auf bestehende sonderregelungen hin zu weisen

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William1307  20.10.2023, 13:04
@edcba54321

und woher soll die Behörde wissen, dass der Hund größer geworden ist als geplant?

Das weiß nur der Besitzer. Und er sollte wissen dass Hunde über 40 cm einen Sachkundenachweis brauchen.

Das Ordnungsamt hat ja darauf hingewiesen, als es den Hund gesehen hat.

Aber man kann ja wohl nicht erwarten, dass die Ämter überall klingeln und schauen, ob der Hund größer geworden ist als geplant.

Man kann halt nicht immer einfach die Verantwortung auf andere abschieben

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edcba54321  20.10.2023, 13:05
@William1307

die behörde muss die hundehalter bei der anmeldung drauf hinweisen, dass für hunde über 40cm sachkundenachweise benötigen und die hundehalter dementsprechend handeln müssen wenn es dazu kommt dass der hund größer als 40cm ist

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William1307  20.10.2023, 13:07
@edcba54321

ja, das ist aber Standard. Wenn in dem Bundesland ein Sachkundenachweis erforderlich ist, dann kümmere ich mich darum als Hundehalter. Und dann merke ich auch, dass mein Hund größer ist als 40 cm.

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Erst mal gibt es für Minis keinen seriösen Züchter. Mini aussies. Sie sind im VDH nicht anerkannt. Und nur weil die Hunde normalerweise kleiner sind, bedeutet es nicht das ihr verschont bleibt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da kann einiges auf euch zu kommen. Aber vermutlich wird es eine saftige Geld Strafe