Hilfe beim Auszug vom Staat??
Hallo, ich bin w/17 Jahre alt und mache zurzeit mein Abi. Ich möchte jetzt anfangen zu studieren. Den Studiengang den ich mir ausgesucht habe gibt es nicht in meiner Stadt (außer an der Hochschule aber ich habe mich informiert und denke eine Uni passt schlichtweg besser zu mir) und ich möchte deshalb aus meinem Elternhaus ausziehen. Nun komme ich aus einem sehr konservativen Haushalt wo mein Vater mich nicht vor der Ehe ausziehen lassen will und auch nicht sehr erfreut ist über meine Studienwahl da es sich seiner Meinung um einen "Männer- Beruf" handelt. Allgemein habe ich kaum Freiheiten was für mein Alter echt absurd ist. Ich erwarte nicht, dass meine Eltern much bis spät in die Nacht rauslassen, aber vor jedem Treffen gibt es ein riesiges Drama, in die Bibliothek gehen um zu lernen musste ich mir hart erkämpfen und auch als ich einen Probetag für einen Sommerjob hatte, wurde es so dargestellt als hätte ich das schlimmste überhaupt gemacht. Andere Eltern würden sich wahrscheinlich über so eine vernünftige Tochter, die Arbeit sucht oder lernen geht freuen aber für meinen Vater ist das das allerletzte?!?! Da ist mir das Ausziehen für's Studium gerade Recht. Mein Vater hat mir aber gesagt er wird mir keinen Cent zahlen wenn ich ausziehe und ich solle mir etwas anderes in unserer Stadt suchen. Ich halte es aber kein weiteres Jahr in meiner Familie aus! Zum Anfang des Studiums wäre ich aber noch nicht volljährig, weshalb meine Eltern ja theoretisch noch über mich entscheiden können. Ich habe überlegt an meinem Geburtstag einfach auszuziehen, weiß aber nicht wie ich mir das finanzieren soll.
Meine Frage wäre: gibt es in solchen Fällen irgendwelche Unterstützung vom Staat? Ich würde natürlich mir einen Studentenjob suchen aber weiß nicht, ob das Geld dann so für's Leben reicht. Ich bin leider nicht Bafög berechtigt,da meine Eltern genug verdienen. Was kann man da machen? Es kann doch nicht sein, dass ich mich einfach geschlagen geben muss. Und ja, die Eltern sind verpflichtet für ihr studierendes Kind zu zahlen aber dann wahrscheinlich auch nur, wenn sie mit der Studienrichtung usw. Einverstanden sind, oder?
Vielen Dank schonmal in voraus!
4 Antworten
Das Familiengericht wird ganz sicher für Dich entscheiden, dass deine Eltern deinen Unterhalt bis Studiumsende bezahlen müssen. Zudem kannst du per Antrag dein Kindergeld abzweigen. KfW-Kredit käme noch hinzu.
Leider haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungrecht bis zu deinem 18. Geburtstag. Daher solltest du ander örtlichen Hochschule dein Studium beginnen und dann nach dem 1. Semester an die Universität wechseln.
Zunächst sind deine Eltern hier unterhaltspflichtig.
Mein Vater hat mir aber gesagt er wird mir keinen Cent zahlen wenn ich ausziehe
Dann muss ihn ggf. ein Gericht darauf hinweisen, dass er dazu verpflichtet ist, das geht bis hin zu einem vollstreckbaren Titel, bei dem der Gerichtsvollzieher kommt.
Die Eltern sind verpflichtet für ihr studierendes Kind zu zahlen aber dann wahrscheinlich auch nur, wenn sie mit der Studienrichtung usw. Einverstanden sind, oder?
Nö. Das ist unabhängig davon, die müssen nicht nur Unterhalt zahlen wenn du nach ihrer Pfeife tanzt, wäre ja noch schöner.
Alternative Möglichkeit: KfW-Studienkredit und zusätzlich jobben. Besser als es nicht machen zu können.
Schlicht und ergreifend, Deine Eltern sind Dir im Rahmen einer Ausbildung / Auszug wegen Studiums im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Barunterhalt verpflichtet, allerdings musst Du auch Bafög beantragen, um Deine Eltern u.U. wirtschaftlich zu entlasten. In diesem Zusammenhand schulden Dir die Eltern auch die nötigen Auskünfte.
Mache ihnen deutlich, dass Du ( auch wenn Du dies nicht wirklich möchtest ) sie hinsichtlich des Barunterhaltes auch verklagen kannst - sprich die Eltern können sich nicht ungedingt weigern.
Wobei Dir derzeit noch Deine Minderjährigkeit im Weg steht - in diesem Zusammenhand solltest Du Dich u.U. ratsuchend ans Jugendamt wenden, um zu erfahren welche Möglichkeiten es in diesem Zusammenhang gibt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-wenn-kind-kein-bafoeg-beantragt-202356.html
Ist das Kind verpflichtet, BAföG zu beantragen?Viele Studierende stellen sich die Frage: „Bin ich dazu verpflichtet, BAföG zu beantragen?“ Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Die Rechtsprechung vertritt hierzu eine klare Meinung. Soweit BAföG-Leistungen in Betracht kommen und gewährt werden, müssen diese in Anspruch genommen werden (u.a. OLG Celle in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamFR 2012, 517). Die Beantragung von BAföG ist, sofern der Antrag nicht von vornherein aussichtslos ist, zumutbar (OLG Hamm FamRZ 2014, 565).
Deine Eltern sind unterhaltspflichtig und nicht der "Staat". Die Allgemeinheit kann nicht für jeden zahlen, der es zu Hause nicht aushält.
Wenn Du Kohle sehen willst, musst Du Deine Eltern wohl oder übel auf Unterhalt verklagen.