Hilfe beim Auszug vom Staat??

4 Antworten

Das Familiengericht wird ganz sicher für Dich entscheiden, dass deine Eltern deinen Unterhalt bis Studiumsende bezahlen müssen. Zudem kannst du per Antrag dein Kindergeld abzweigen. KfW-Kredit käme noch hinzu.

Leider haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungrecht bis zu deinem 18. Geburtstag. Daher solltest du ander örtlichen Hochschule dein Studium beginnen und dann nach dem 1. Semester an die Universität wechseln.

Zunächst sind deine Eltern hier unterhaltspflichtig.

Mein Vater hat mir aber gesagt er wird mir keinen Cent zahlen wenn ich ausziehe 

Dann muss ihn ggf. ein Gericht darauf hinweisen, dass er dazu verpflichtet ist, das geht bis hin zu einem vollstreckbaren Titel, bei dem der Gerichtsvollzieher kommt.

Die Eltern sind verpflichtet für ihr studierendes Kind zu zahlen aber dann wahrscheinlich auch nur, wenn sie mit der Studienrichtung usw. Einverstanden sind, oder?

Nö. Das ist unabhängig davon, die müssen nicht nur Unterhalt zahlen wenn du nach ihrer Pfeife tanzt, wäre ja noch schöner.

Alternative Möglichkeit: KfW-Studienkredit und zusätzlich jobben. Besser als es nicht machen zu können.

Schlicht und ergreifend, Deine Eltern sind Dir im Rahmen einer Ausbildung / Auszug wegen Studiums im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Barunterhalt verpflichtet, allerdings musst Du auch Bafög beantragen, um Deine Eltern u.U. wirtschaftlich zu entlasten. In diesem Zusammenhand schulden Dir die Eltern auch die nötigen Auskünfte.

Mache ihnen deutlich, dass Du ( auch wenn Du dies nicht wirklich möchtest ) sie hinsichtlich des Barunterhaltes auch verklagen kannst - sprich die Eltern können sich nicht ungedingt weigern.

Wobei Dir derzeit noch Deine Minderjährigkeit im Weg steht - in diesem Zusammenhand solltest Du Dich u.U. ratsuchend ans Jugendamt wenden, um zu erfahren welche Möglichkeiten es in diesem Zusammenhang gibt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-wenn-kind-kein-bafoeg-beantragt-202356.html

Ist das Kind verpflichtet, BAföG zu beantragen?

Viele Studierende stellen sich die Frage: „Bin ich dazu verpflichtet, BAföG zu beantragen?“ Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Die Rechtsprechung vertritt hierzu eine klare Meinung. Soweit BAföG-Leistungen in Betracht kommen und gewährt werden, müssen diese in Anspruch genommen werden (u.a. OLG Celle in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, FamFR 2012, 517). Die Beantragung von BAföG ist, sofern der Antrag nicht von vornherein aussichtslos ist, zumutbar (OLG Hamm FamRZ 2014, 565).

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig und nicht der "Staat". Die Allgemeinheit kann nicht für jeden zahlen, der es zu Hause nicht aushält.

Wenn Du Kohle sehen willst, musst Du Deine Eltern wohl oder übel auf Unterhalt verklagen.


Bernd1Stromberg  25.05.2025, 11:30

So ist es. Oder KfW-Studienkredit nehmen und jobben.