Hausverwaltung reagiert nicht, was tun?

4 Antworten

Dein Vorgehen ist aber auch unprofessionell.

Alle Mängel sind sofort dem Vermieter nachweisbar zu melden, am besten durch Einwurfeinschreiben, da hast du den Zugangsnachweis. Siehe auch§536 c BGB.

Die Mangelbeseitigungforderung ist mit einer Frist zu versehen, damit duden Vermieter in Verzug setztenkynnst, wenn die Frist nicht eingehalten wird - für diesen Fall kündigst du die Ersatzvornahme an und recnest die Kosten gegen die Miete auf. Das weiß dann schon mal der Vermieter.

Sind die Mängel erheblich, kannst du mit dem Eingang der Meldung beim Vermieter die Miete angemessen mindern und zwar taggenau bis zu Mangelbeseitigung. Somit ist keinen Ankündigung notwendig. Siehe dazu auch § 536a BGB

Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Wohnung während deiner gesamten Mietzeit mangelfrei zu halten.

Mängel, die bereits bei Mietbeginn dir bekannt waren, können nicht mit einer Mietminderung gerügt werden .

Anrufen, e-Mail, whats-App., persönliche Gespräche, sind alle redundant.

Per Einschreiben eine Mängelbeseitigung mit Aufstellung verlangen- Frist setzen mit Ankündigung einer Mietkürzung- dann Miete kürzen.DARAUF wird man sehr schnell reagieren,,

Helfen kann dir der Mieterbund- die wissen genau, was zu tun ist.

Oder ein Anwalt- leider nicht kostenlos

Gerhart  01.05.2021, 15:46

Mietkürzung ist problematisch, nur erhebliche Mängel berechtigen dazu.

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Userhm  01.05.2021, 16:56
@Gerhart

Undichte Fenster SIND erhebliche Mängel- unf es ist DEIN Geld, das du mit der Heizung nach draussen bläst.

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Als was reagiert denn die HV nicht ? Als HV für die Eigentümergemeinschaft oder als HV für die Mieter ?