Hausverwaltung reagiert nicht, was tun?
Hallo,
die Hausverwaltung reagiert überhaupt nicht - kein einziges Lebenszeichen!
Wir haben viele Mängel in unserer Wohnung. Egal bei welchem Anliegen, es wird sich einfach nicht drum gekümmert.
Das größte Problem sind die undichten Fenster, wodurch Wasser massiv in die Wohnung eindringt. Und dadurch mussten wir unser Teppich wegschmeißen, weil es sich sehr aufgewölbt hat. Außerdem wird es im Winter sehr kalt, weil eben die kalte Luft durchdringt.
Dieses Problem haben wir schon vor paar Jahren (!!) angesprochen, aber rein gar nichts wurde unternommen!
Vor paar Monaten hatten wir noch ein Problem und haben Emails geschrieben. Auf Emails von paar Monaten wurde nicht mal geantwortet. Auf Anrufe gehen sie nur sehr sehr selten ran und wenn, dann leiten sie zur Email weiter wo man ja aber keine Antwort bekommt. Also richtig inkompetent.
Das macht mich wirklich sehr wütend.
Was kann man da tun? wie sollte ich vorgehen?
Danke im Voraus
4 Antworten
Dein Vorgehen ist aber auch unprofessionell.
Alle Mängel sind sofort dem Vermieter nachweisbar zu melden, am besten durch Einwurfeinschreiben, da hast du den Zugangsnachweis. Siehe auch§536 c BGB.
Die Mangelbeseitigungforderung ist mit einer Frist zu versehen, damit duden Vermieter in Verzug setztenkynnst, wenn die Frist nicht eingehalten wird - für diesen Fall kündigst du die Ersatzvornahme an und recnest die Kosten gegen die Miete auf. Das weiß dann schon mal der Vermieter.
Sind die Mängel erheblich, kannst du mit dem Eingang der Meldung beim Vermieter die Miete angemessen mindern und zwar taggenau bis zu Mangelbeseitigung. Somit ist keinen Ankündigung notwendig. Siehe dazu auch § 536a BGB
Der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet, die Wohnung während deiner gesamten Mietzeit mangelfrei zu halten.
Mängel, die bereits bei Mietbeginn dir bekannt waren, können nicht mit einer Mietminderung gerügt werden .
Anrufen, e-Mail, whats-App., persönliche Gespräche, sind alle redundant.
Per Einschreiben eine Mängelbeseitigung mit Aufstellung verlangen- Frist setzen mit Ankündigung einer Mietkürzung- dann Miete kürzen.DARAUF wird man sehr schnell reagieren,,
Helfen kann dir der Mieterbund- die wissen genau, was zu tun ist.
Oder ein Anwalt- leider nicht kostenlos
Als was reagiert denn die HV nicht ? Als HV für die Eigentümergemeinschaft oder als HV für die Mieter ?
ICH würde der Hausverwaltung eine Frist setzen, dann eine Mietminderung machen.
Mietkürzung ist problematisch, nur erhebliche Mängel berechtigen dazu.