Hausverwaltung reagiert nicht trotz Fristsetzung?

3 Antworten

Es gibt also eine WEG, deren Verwalter ist aber für Nebenkostenabrechnungen nicht zuständig. Das ist allein eine Sache des vermietenden Wohnungseigentümers.

Ich denke, der Verwalter wird irgendwo wohnen, also vielleicht mal klopfen (Maske nicht vergessen), und fragen, was los ist. Ist er doch lediglich der Vertreter der Eigentümer.

Wasserablauf ist bei uns eine Sache des ET, denn es ist ja seine Balkonfläche.

Und Versammlungen, alle ET dürfen sich treffen und das als Versammlung niederschreiben. Wenn einer rumzickt, dann eben mit Urteil vom Amtsgericht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hängt vom Vertrag mit der Hausverwaltung ab. Wenn der Vertrag als einfacher Auftrag geschlossen worden ist (könnt ihr ggf. mit einem Anwalt für Vertagsrecht kurz klären), könnt ihr der Verwaltung den Auftrag mit sofortiger Wirkung entziehen und eine andere Verwaltung beauftragen.

Wie wäre es mit verklagen wegen Untätigkeit?