Hausverbot im Supermarkt?

5 Antworten

Hallo, als ich das gelesen habe ist bei mir wieder der Vorhang zugefallen aus Reflex, sagt dieser Chef ja das ist Belästigung sexuelle Belästigung Demütigung Erniedrigung und so weiter nicht gefallen lassen anzeigen, ja aber du hast dir geschrieben das verläuft im Sand weil keiner sich traut den Mund aufzumachen ja aber das ist der Fehler das soll mehrere Leute was sagen, überrede sie dazu vielleicht irgendwie dass die ihr Mund auch aufmachen weil wie ich schon sagte, und das sagt die Frau vom Chef sie ist doch selber schuld was? Ich kann das einfach nicht glauben, auch wenn das im Sand verlaufen ist wie du geschrieben hast aber nicht gefallen lassen sowas das macht er vielleicht bei anderen auch vielleicht ist er ja auch wer für mich ist dieser Mann nicht ganz normal, und ich finde es für inakzeptabel wie er noch auch seine alberne Emotionen zur Schau stellt dieser Chef ja, aber nicht gefallen lassen ich weiß negativ Polizei in Deutschland ist es egal bei solchen Sachen aber nicht gefallen lassen wenn du im Rechtsschutz bist nimm dir einen Anwalt und mach es zivilrechtlich, weil sonst kommen solche Menschen was das da getan haben immer davon und das darf halt eben nicht passieren, ich habe jetzt keine Satzzeichen gemacht weil ich war etwas aufgebracht als ich das gelesen habe ich hoffe du kannst es trotzdem lesen entschuldige, und ich hoffe dass deine Tochter sich davon wieder bald erholt, aber was dieser Chef da gemacht hat, mir fehlt einfach nur noch die Worte!

Polo131082 
Fragesteller
 10.02.2023, 01:02

Dankeschön für deine Worte.

Ja es macht einen nur Traurig. Das sowas immer noch passiert, und immer noch so viele den Mund halten deswegen.

Wir können von der Staatsanwaltschaft nix tun , da alle sagen . Sie haben nix gesehen oder nein ich weiß von nix . Traurig

Ja ich werde morgen meinen Anwalt fragen.

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Lausejunge597  10.02.2023, 01:12
@Polo131082

Ja tut mir leid was passiert ist aber wie ich schon sagte auch wenn es auch eine Belastung ist aber nicht gefallen lassen weil sonst kommen diese Typen die was auch noch naja etwas mehr Geld haben vielleicht wie andere immer davon, und ich habe schon so lange keine Ruhe gegeben bei dieser negativpolizei in dieser Stadt hier, die wollen sich um einen misshandeltes Kind im Nachbar Hochhaus nicht mal kümmern die kamen erst nach einer Stunde hier an, als ich sie alarmiert habe weil ich habe draußen gesehen wie eine Mutter ihr Kind brutals geschlagen hat das war denen völlig egal völlig desinteressiert die waren mir gegenüber unfreundlich schon die ganze Zeit, und als ich diesen negativ Polizisten gesagt habe was diese Frau oder diese Mutter getan hat ach ein Klaps hat ein Kind noch nie geschadet

Ich habe zuerst gedacht ich habe einen Knacks in der Akustik aber nicht Mono sondern Stereo, als ich gesagt habe die hat ihn voll ins Gesicht und auf den Hinterkopf geschlagen einen ca 7 bis 8 Jährigen und die hat ihn schon zweimal mit ihrem Damen Ledergürtel verfolgt ich habe das gesehen vom dritten Stock hier da er sich hinter diesem Baum versteckt da hat sie eh nichts getan nur als ich auch das erwähnt habe ja sind einfach wieder verschwunden denen war der Altmühlsee oder der Brombachsee bei den Corona Ansammlungen das war im Oktober 2020 wichtiger als ein misshandeltes Kind das haben wir auch wortwörtlich gesagt aber die haben einen Fehler gemacht ich habe mir ein Diktiergerät genommen als ich die alarmiert habe und habe das aufgenommen wir sind mit mir nicht mal in das Haus rein die haben ihre Pflicht nicht erfüllt und dann habe ich sie bei der Dienstaufsicht angeschwärzt kam aber auch nichts dabei heraus also du siehst doch auch die dienstags nicht hat nichts dagegen unternommen verzeihung ich schreibe manchmal recht viel weil bei solchen Sachen ja da kommt mir nur noch der Kaffee hoch

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Frank6188  10.02.2023, 05:56

Leider ist dies bei allem Verständnis der falsche Tipp. Wenn die Strafanzeige im Sande verlaufen ist, wird eine zivilrechtliche Anklage nichts bringen und nur Geld kosten. Man wird sich auf die Beweislast der Strafanzeige berufen, welche offiziell nichts ergeben hat. Ohne Unterstützung durch weitere Zeugen könnte es der Fragestellerin sogar passieren, selbst eine Anzeige wegen Rufmord zu kassieren. Ich finde das auch nicht gut, aber dies ist die Realität und auch keine Theorie, ich habe ähnliches schon mitgemacht.

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Mimchen1969  04.04.2023, 19:52

Kleiner Tipp, Kommata und Punkte helfen einen Text lesbarer zu machen ;-)

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Das Hausverbot dürfte rechtswirksam sein. Ein Hausverbot bedarf im Regelfall keiner Begründung (BGH, Urteil vom 29. Mai 2020, V ZR 275/18, Rn. 17, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2021, 4 W 243/21). Im Übrigen hast du hier mit deinem Auftreten möglicherweise sogar eine Begründung geliefert, egal wie nachvollziehbar dein Verhalten sein mag.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Sie hat das Hausrecht und darf dir bzw. euch den Zutritt verweigern. Dagegen hast du keine Handhabe.

Was den Poklatscher betrifft ... Eine Anzeige ist im Sande verlaufen, weil die Aktion wahrscheinlich als zu geringfügig und nicht als im öffentlichen Interesse bewertet wurde. Du allein kannst wahrscheinlich auch daran nichts mehr verändern.

Natürlich könnten auch die Azubis eine Anzeige erstatten und das Ganze würde publik werden. Aber das werden sie wohl nicht tun, um ihren Ausbildungsplatz nicht zu gefährden. Das wäre ihre Entscheidung, unabhängig von deiner Tochter.

Ich würde wahrscheinlich versuchen, das Thema abzuschließen. Deine Tochter arbeitet dort ja nicht mehr. Einkaufen könnt ihr dort auch nicht mehr. Es ist, wie es ist.

Dass seine Ehefrau einen erheblichen Teil der Schuld auch bei deiner Tochter sieht, kann nur sie selbst begründen. Ich vermute, dass sie sehr darunter leidet, dass ihr Mann jungen Mädchen / Frauen nachstellt. Sie kann ihn nicht verlassen, kommt aus dieser Situation nicht ohne Weiteres heraus, kann es dennoch nicht ertragen, es mitansehen zu müssen. Ihre Frustration und Eifersucht lenkt sie dabei weg von ihrem Mann, um weitermachen zu können - in ihrer Ehe und mit der beruflichen Existenz.

Ich würde versuchen, die Angelegenheit loszulassen, zumal eine gerichtliche Lösung nicht in Aussicht steht. Es kostet nur immer mehr Energie.

Frank6188  10.02.2023, 05:53

Ja, recht schwierig, Recht haben und Recht bekommen geht oft auseinander. Ich kann die FS gut verstehen, aber finde es gut, dass du ihr die Wahrheit eröffnest, auch wenn dir diese selbst nicht gefällt.

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geheim007b  10.02.2023, 08:12

Egal wie oft das "Sie hat das Hausrecht" wiederholt wird... es ist FALSCH. Ein absolutes Hausrecht gibt es nur für die Privatwohnung (oder im geschlossenen Betrieb), öffnet man aber seinen Laden dem öffentlichen Publikumsverkehr braucht es _SACHLICHE_ Gründe für ein Hausverbot. Die sind nicht gegeben, daher -> Hausverbot nicht durchsetzbar.

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geheim007b  10.02.2023, 08:15
@geheim007b

und da ich auch jetzt schon wieder die fülle der Antworten absehen kann von denen die mir das einfach nicht glauben wollten:

https://www.anwalt.org/hausverbot/

"Ein Hausverbot erteilen können Supermarkt, Einzelhandel und Co. also nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt."

Ist es zum Beispiel der einzige Supermarkt im Ort reichen nicht mal mehr einfache sachliche Gründe aus

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isilang  10.02.2023, 10:15
@geheim007b

Die FS hat allerdings "rot gesehen", was als Grund ausreichend sein könnte. Weiterhin gibt es keine Zeugen für den Vorfall, die anderen Azubis werden wahrscheinlich ebenfalls nicht aussagen.

Ich sehe hier keine Aussicht auf Erfolg für die FS.

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geheim007b  10.02.2023, 10:18
@isilang

je nach auftreten kann es durchaus sein, bezog sich mehr auf die generelle Aussage dass sie das Hausrecht hat (und damit quasi alles könne). Wobei (siehe andere Antworten hier) sich evt. auch die Rechtsinterpretation geändert hat... muss ich mal prüfen. Mein Stand ist dass diese sachlichen gründe in jedem Fall vorliegen müssen (generell gesehen)

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isilang  10.02.2023, 10:28
@geheim007b

Die FS kann sich anwaltlich beraten lassen. Das würde ich ihr auch nahelegen, wenn sie dort einkaufen "muss". Vielleicht gibt es ja doch Wege.

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Rotfuchs716  15.04.2023, 01:52

Die Überreaktion von dir und deiner Tochter ist die Ursache des Hausverbots. Ich würde dem Geschäftsführer des Ladens nicht verübeln, dass er Menschen die ihn ins Gefängnis bringen wollten nicht mehr sehen will da. Dies unabhängig davon ob er selber wirklich fehlbar war.

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Ja, das darf sie, selbst wenn es keinen Grund gäbe.

Frank6188  10.02.2023, 05:57

Ein Grund vorhanden sein, sonst kann man niemanden den Zutritt zu einem Geschäft verwehren.

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Schimeck  10.02.2023, 08:09
@Frank6188

Von einem Hausverbot spricht man, wenn jmd. einem anderen es ausdrücklich verbietet, sein Haus, seine Wohnung, sein Lokal, seinen Geschäftsraum oder sein Grundstück zu betreten oder darauf zu verweilen. Kurz gesagt: Grundsätzlich darf man auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen.

https://www.juraforum.de/

Außerdem siehe dazu: OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2021, 4 W 243/21

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Frank6188  10.02.2023, 09:16
@Schimeck

Da irrst du dich. Wenn man einen Geschäftsraum hat, der allgemein (!) zugänglich ist und keine Einzelkontrolle (Club, Diskothek) vornimmt, kann man niemanden pauschal den Zutritt verwehren. Das resultiert noch aus der Zeit als vor Läden und Gaststätten stand: Juden unerwünscht.

Gerade in der heutigen Zeit, hätte eine Klage wegen Diskriminierung richtig Erfolg.

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Frank6188  10.02.2023, 09:17
@Schimeck

Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ (LG Bonn 10 O 457/99). Es gibt also keine Türsteher, die Ausweise oder Frisuren kontrollieren.

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Schimeck  10.02.2023, 10:04
@Frank6188

Dein Urteil ist veraltet, aber egal, ich streite mich nicht weiter rum.

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Frank6188  10.02.2023, 10:24
@Schimeck

Es ist was länger her, verliert aber nicht die Gültigkeit.

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Schimeck  10.02.2023, 10:26
@Frank6188

Doch, sicher verliert sowas auch an Gültigkeit, spätestens mit der Rechtsprechung durch das OLG Dresden aus dem Jahre 2021.

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Frank6188  10.02.2023, 10:33
@Schimeck

Hast du dir dieses auch mal durchgelesen? Ich ja : "Unter Einhaltung des Diskriminierungsverbots kein sachlicher Grund nötig". Der erste Teil des Satzes schließt eine wahllose Anwendung im vornherein aus. Und bestätigt genau das, was ich gesagt habe. Du musst jemanden gegenüber ein Hausverbot aussprechen und muss dies begründen können, denn sonst wird er dich wegen Diskriminierung verklagen. Einfach "du kommst hier nicht rein" wie an einer Discotüre funktioniert in einem allgemeinen zugänglichen Supermarkt nicht

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Schimeck  10.02.2023, 10:37
@Frank6188

Im Gegensatz zu Dir habe ich nicht nur den einen Satz gelesen, ich habe mir schon die Mühe gemacht, den ganzen Text zu lesen. Teile dieses Textes findest Du hier direkt unter meiner Antwort in einer anderen Diskussion.

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Frank6188  10.02.2023, 10:45
@Schimeck

Es reicht zusammen gefasst in einem Satz, dazu brauche ich keinen Roman zu lesen. Es bleibt dabei, dass niemand mir pauschal den Zutritt zu einem allgemein zugänglichen Ort ohne besonderen Grund verwehren darf.

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Schimeck  10.02.2023, 10:46
@Frank6188

Nö, aber wie oben bereits gesagt: ich streite mich nicht weiter rum.

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Frank6188  10.02.2023, 10:55
@Schimeck

Weil du deine Fälle schwimmen siehst. Im zweiten Diskussionsstrang hier hat der andere Nutzer es dir auch deutlich erklärt. Du befindest dich im Unrecht und fertig. Die Fragestellerin hat mit ihrem Auftritt einen Grund zum Hausverbot gegeben, ein allgemeines gibt es nicht, da kannst dich jetzt auf den Kopf stellen wie du möchtest.

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Schimeck  10.02.2023, 10:58
@Frank6188

Sorry, dass ich nicht nur, wie Du, Überschriften und Schlagzeilen lese. Im Gegensatz zu Dir mache ich nicht die Ausnahme zur Regel. Die Ausnahme, die da wäre, einziges Geschäft am Platz.

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Frank6188  10.02.2023, 12:28
@Schimeck

Ich brauche keine Überschriften zu lesen, da mich das Thema schon früher weitfächernd beschäftigt hat, da ich zu einer Minderheit gehöre, denen man eventuell den Zutritt zu einem allgemeinen zugänglichen Geschäftsraum verweigern könnte. Um mich dagegen wehren zu können, habe ich mich schon immer mit den Gesetzestexten dazu beschäftigt. Kaufmännisch macht es natürlich überhaupt keinen Sinn, jemanden ohne Grund zu verbieten den Geschäftsraum zu betreten. Von daher ist deine Diskussion eh Makulatur. Wenn man pauschal etwas gegen eine Gruppe hat, um einen Zutritt verweigert, würde ich in meinem Fall auf jeden Fall klagen und Recht bekommen. Da kannst du jetzt noch zehn Mal hier rumlabern, EU Antidiskriminierungsgesetze werden dein Dresdner Oberlandesgerichtsurteil jedes mal brechen.

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Schimeck  10.02.2023, 12:46
@Frank6188

Dir ist schon klar, dass Du Dich hier an möglicher Diskriminierung hochziehst, die weder Bestandteil der Frage noch meiner Antwort waren. Weder ging es um Hautfarbe, Herkunft noch sonst was dergleichen. Also findet auch keine Diskriminierung statt! Das ist lediglich eine der von mir benannten Ausnahmen, die ein grundloses Hausverbot aushebeln würden. Nochmal, Du macht die Ausnahme zur Regel!

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geheim007b  10.02.2023, 08:16

falsch. Es braucht einen sachlichen Grund. Ein absolutes Hausrecht gibt es NUR in geschlossenen Betrieben oder in der Privatwohnung.

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Schimeck  10.02.2023, 08:18
@geheim007b

Falsch, man darf lediglich nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Was Du meinst bezieht sich auf öffentliche Einrichtungen, aber nicht auf ein Geschäft.

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geheim007b  10.02.2023, 08:22
@Schimeck

https://www.anwalt.org/hausverbot/

"Ein Hausverbot erteilen können Supermarkt, Einzelhandel und Co. also nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt."

Ist es zum Beispiel der einzige Supermarkt im Ort reichen nicht mal mehr einfache sachliche Gründe aus.

Es ist ein unterschied ob es geschlossene Räume sind, oder "dem öffentlichen publikumsverkehr" geöffnete Räume. Hier gilt u.a. der gleichheitsgrundsatz.

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Schimeck  10.02.2023, 08:24
@geheim007b

...Bei Einhaltung von Diskriminierungsverboten kein sachlicher Grund für Ausspruch eines Hausverbotes erforderlich...

OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2021, 4 W 243/21

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Schimeck  10.02.2023, 08:32
@geheim007b

Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.4.2018 (1 BvR 3080/09) hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung jedoch modifiziert. Weil es ein objektives Verfassungsprinzip, wonach Rechtsbeziehungen zwischen Privaten von diesen prinzipiell gleichheitsgerecht zu gestalten seien, nicht gebe, bedürfe die Erteilung eines Hausverbots nicht schon dann eines sachlichen Grundes, wenn der Hausrechtsinhaber die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr ohne Ansehen der Person öffne, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheide

Zitat aus OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2021, 4 W 243/21

Da können wir uns jetzt hin und her streiten, letztendlich wird die Fragestellerin sowieso mit ihrem Auftreten im Geschäft einen Grund geliefert haben.

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geheim007b  10.02.2023, 08:55
@Schimeck

das Thema gesellschatliche Teilhabe wäre interessant wenn es der einzige Laden im Umkreis wäre. Ich les mal bei Gelegenheit ein paar Urteile quer, das letzte mal als ich mich da tiefer eingearbeitet hatte war 2011 im Rahmen der Stadionverbotsregeln bei Fußballvereinen (und die Frage wie solche sachlichen Gründe aussehen müssen).

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Schimeck  10.02.2023, 10:08
@geheim007b

Das es natürlich bei jeder Entscheidung auch Ausnahmen geben kann, eben wie Du sagst, einziges Geschäft am Platz, da stimme ich Dir natürlich zu. Wie gesagt, Einzelheiten gibt die Fragestellerin nicht preis, ihr Auftritt dort vor Publikum dürfte aber ausreichend sein, um ein Hausverbot auszusprechen.

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geheim007b  10.02.2023, 10:16
@Schimeck

könnte durchaus sein, genau wie das bezichtigen einer Straftat (wobei die Anzeige fallen gelassen wurde). Mich stören nur so pauschale aussagen wie dass jeder ganz frei entscheiden kann wen er rein lässt, meines kenntnissstandes ist das eben nicht der Fall (wobei ich mir mal das Urteil anschauen werde).

Anwalt.org und wikipedia bestätigen meine Rechtsauffassung, wobei wikipedia sich wiederum auf ein Urteil aus 2010 vorm BGH beruft und damit einen Sachstand hat wie ich als ich mich wirklich damit beschäftigt hatte :). Da ich kein Anwalt bin und mich ständig damit beschäftige kann es wirklich sein dass ich da einer veralteten Rechtsauffassung aufliege, mal schauen :)

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Rotfuchs716  15.04.2023, 01:54
@geheim007b

richtig, aber ich denke der Ladeninhaber selber zumindest hätte einen sachlichen Grund.

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Ich kann deine Reaktion sehr gut nachvollziehen, aber muss dir ehrlich raten, du hast verloren und wirst kein Recht bekommen. Jedes weitere Vorgehen kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Ohne Beweise durch Bilder, Videos und weitere Zeugen hast du keine Chance. Man hätte dies erst unaufgeregt sammeln müssen, bevor man den Chef damit konfrontiert. Ich kann deine Emotionen verstehen, weiß aber aus Erfahrung, dass man in Deutschland nicht so schnell Recht bekommt, auch wenn man sich im Recht befindet. Am besten ist jetzt Gras über die Sache wachsen zu lassen, als Schutz für euch und zu warten, ob noch mal jemand gegen Chef protestiert. Dann könnte man sich einklinken.