Hausverbot?

3 Antworten

Eine Kündigung wäre ggf. aus personenenbedingten Gründen denkbar.

Wenn dein Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, dich anderweitig einzusetzen. Aus meiner Sicht ähnlich, wie ein Lkw Fahrer, der seinen Führerschein verliert.

Je nachdem, wie du dich gegenüber dem Chef verhalten hast und was genau zum Hausverbot geführt hat, würde auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage kommen.

Das alles spielt aber nur dann eine Rolle, wenn du überhaupt Kündigungsschutz hast.

Das ist rechtlich deutlich möglich! Ein Kumpel von mir hat ein ähnliches Problem. er hat auch bei einem Kunden Hausverbot.

Zur Lösung des Problemes gibt es exakt 2 Möglichkeiten:

  • Der Arbeitgeber setzt ihn an einer Stelle ein, wo er mit diesem Hausverbot nicht kollidiert. also bei anderen Kunden
  • Der Arbeitgeber setzt ihn garnicht mehr ein.

Letzteres kann dann zur betriebsbedignten Kündigung führen. Nehmen wir einfach mal an, die betreffende Person ist Gas und Wasserinstallateur und der Kunde ein Privathaushalt. Dann kann der Chef, sofern der Kunde überhaupt noch die Dienste der Firma in Anspruch nehmen möchte, einen anderen Mitarbeiter hinschicken.

wenn kein anderer Mitarbeiter da ist, der das machen kann oder wenn der Kunde die Firma (meistens ist das dann der fall) garnicht mehr auf der Baustelle sehen will, kann dies eben wie gesagt auf Grund der Geschäftsschädigung Grund für die Kündigung sein.

lg, Anna

PS: im vorliegenden Fall hat ein Kollege die arbeiten beendet, danach hat der betreffende Kunde die Firma nicht weiter beauftragt. der chef hats hingenommen, dem Mitarbeiter aber eine eindeutige Abmahnung ausgesprochen. kommt so was also noch mal vor, wird er es leichter haben, den Mitarbeiter zu kündigen!

Du dürftest weiterhin zur Firma b gehen, nur nicht mehr dann in die Firma a, der weg dorthin gilt nicht als "Hausverbot"