Gilt Mindestlohn auch für Minderjährige?
2 Antworten
Nein, außer sie hätten bereits eine Ausbildung abgeschlossen.
Allerdings ist es auch nicht verboten Minderjährigen den Mindestlohn oder mehr zu zahlen.
Nein, minderjährige unter 14 dürfen nicht arbeiten und ab 14 bis 18 gibt's kein Mindestlohn.
"Arbeitnehmer" unter 18 kann man so viel zahlen wie der Arbeitgeber will bzw ausgemacht hat, da gibt's kein mindestens
Minderjährigen sollen in die Schule (Ausbildung) und nicht in den Arbeitsmarkt.
Das ist die gesellschaftliche Haltung dazu - und keine Sauerei.
Wann endet die Schulpflicht?
Und warum sind Eltern dann noch Unterhaltspflichtig und bekommen sogar Kindergeld?
Mit Abschluss der 9. Klasse endet die Schulpflicht. Dazu kommen 3 Jahre Berufsschulpflicht. Wer also mit 15 keine mittlere Reife oder Abitur macht kommt auf den Arbeitsmarkt.
So einfach ist es nicht:
- Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht in NRW bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Ein Schuljahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli.
- Ausnahmen:
- In bestimmten Fällen kann die Berufsschulpflicht vorzeitig enden, beispielsweise wenn eine Ausbildung abgeschlossen wurde oder die obere Schulaufsichtsbehörde eine Befreiung erteilt.
Letzteres ist sehr selten.
Okay, mit der Rechtslage in NRW kenne ich mich leider nicht aus; ich komme aus Bayern.
Bildung ist Ländersache. Vermutlich gibt es da einige, wenn auch kleine, Unterschiede.
Das wäre aber gravierend. Aber Ländersache ist generell richtig.
"Also gilt er erst ab 18?"
"Korrekt"
Nein.
Minderjährige haben nach dem Mindestlohngesetz MiLoG dann Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Das dürfte zwar nur selten der Fall sein, der Gesetzgeber hat das aber ausdrücklich so geregelt.
"Also wäre 2.59 Euro/Stunde legal? Brutto?"
"Ja, alles legal."
Nein.
Wenn ein Entgelt weniger als 2/3 des regional und branchenüblichen Entgelts beträgt, ist es sittenwidrig und damit illegal - und das dürfte bei dem Beispiel von 2,59 Euro/Stunde der Fall sein.
Wäre so eine Befreiung z.B. bei Hochbegabten, die bereits studieren?
Nein. Jedenfalls nicht generell. Vielleicht auf Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde.
Das wäre aber Quatsch, denn ein Studium ist ja eine Ausbildung.
Und die paar studierend Minderjährigen haben mit sich selbst genug zu tun und kümmern sich kaum um den Mindestlohn der anderen.
Also gilt er erst ab 18?