Gilt diese Regelung für alle Sparkassen?


24.05.2024, 13:43

*Bin nicht der Bevollmächtigte, sondern der Vollmachtgeber. Habe leider die Begriffe verwechselt :D

3 Antworten

Wenn du volljährig bist und nicht unter Betreuung stehst, dann geht das natürlich.

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Du kannst mit 18 Jahren überall ein Bankkonto eröffnen, wo Du es eben haben willst. Du brauchst dazu keine Erlaubnis eines Familienmitgliedes.

Bevollmächtigte dürfen grundsätzlich nie Konten oder anderes im Namen der anderen Person eröffnen. Sowas dürfen nur gesetzliche Betreuer, denen der Finanzbereich mit in der Betreuungsurkunde übertragen worden ist.

Das gilt so für sämtliche Banken.

Auf deinen Namen darfst du natürlich Konten eröffnen wie du möchtest.


Inkognito-Nutzer   24.05.2024, 13:33

"Auf deinen Namen darfst du natürlich Konten eröffnen wie du möchtest."

Als Bevollmächtiger? Ich habe keinen gesetzlichen Betreuer. Ein Familienmitglied hat nur die Bankvollmacht über mein Konto bei der Sparkasse x.

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LePetitGateau  24.05.2024, 13:35
@Inkognito-Fragesteller

Du bist doch gar kein Bevollmächtiger, wenn du sagst ein Familienmitglied hat die Vollmacht für eines deiner Konten. Du bist Vollmachtgeber wenn du grad einen Knoten bei den Begrifflichkeiten haben solltest ;)

Wieso solltest du auf deinen Namen keine Konten eröffnen dürfen?

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Inkognito-Nutzer   24.05.2024, 13:42
@LePetitGateau

Achso, der Bevollmächtige ist der jenige, der die Vollmacht über das Bankkonto hat.

Da mein Familienmitglied die Vollmacht über mein Bankkonto, ist mein Familienmitglied der Bevollmächtige.

Hatte das leider falsch verstanden und verwechselt :D

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Inkognito-Nutzer   24.05.2024, 13:50
@LePetitGateau

Die Frage hätte lauten müssen, ob ich als Vollmachtgeber ohne Unterschrift meines Bevollmächtgen ein Bankkonto über meinen Namen eröffnen darf bzw. was ich generell beachten muss, weil mein Familienmitglied die Bankvollmacht hat bzw. der Bevollmächtiger ist?

Ich bin volljährig und habe keinen gesetzlichen Betreuer.

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