Gibt es in Diskotheken/Clubs Geräte, die verhindern, dass jemand am Masterfader ausrutscht und die Besucher wegen zu hoher Lautstärke Hörschäden bekommen?
Ich habe in der Wikipedia gelesen, dass für den Lärmschutz "Limiter" (also "Begrenzer") eingesetzt werden: "Diese Geräte kommen in Diskotheken und auf Veranstaltungen zum Einsatz und werden meistens von den Behörden als Auflage zur Begrenzung des Schalldruckpegels gefordert. Diese besonderen Begrenzer (Schallpegelbegrenzer) sind verplombbar, sodass der Pegel nicht durch von außen zugängliche Bedienelemente manipuliert werden kann. Sie dürfen nur von zugelassenen Sachverständigen oder durch Messstellen gemäß §§ 26, 28 BImSchG eingepegelt werden."
- Verstehe ich das also richtig, dass so ein Limiter die Lautstärke automatisch begrenzen würde, sollte ein betrunkener Gast ans Mischpult kommen und die Lautstärke voll aufdrehen?
- Bei welcher Lautstärke muss denn abgeregelt werden? Im Gesetzestext finde ich keine Dezibel-Angaben.
- Wie muss man sich das technisch vorstellen? Wird ein Limiter an das Mischpult angehängt, über den dann die Lautsprecher angeschlossen werden?
3 Antworten
Event Corp hat das im Vermietpark
Levaliza von RC
https://www.youtube.com/watch?v=zVVwqlgAoMw&t=106s
Sonst gibt es Meßmikrofone sowie eine technische Anleitung Lärm. 99 dB sollten eingehalten werden mit DB Meß
Der Limiter begrenzt den maximalen Schalldruckpegel der PA.
Der Limiter kann sofern erlaubt, auch Elektronisch realisiert sein, sodass zB die Software im Mischpult Kompressor etc. einfach den Schalldruckpegel begrenzt.
Es gibt aber auch Limiter durch die das Signal per Kabel einfach nur durchgeschleift wird bevor es zur PA gelangt. Die Verstärkung der PA darf in so einem Fall natürlich nicht mehr steuerbar sein, sodass der Komplette Signalpfad nach dem Limiter fix ist, sonst könnte man nach dem Limiter ja einfach einen neuen Gain einsetzen.
https://m.thomann.de/at/behringer_mdx2600_v2.htm
Das ist zB ein Kompressor mit eingebauten Limiter. Der ist aber nicht verplombbar und dient daher Primär dem Schutz der Lautsprecher.
Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber "verkehrssicherungspflichtig" dass in einer Disco jemand ausrutschen kann, darf schon mal gar nicht passieren. Da haftet der Inhaber grundsätzlich.
Und wer wegen Lärm befürchtet, einen Hörschaden zu bekommen, sollte solche Orte meiden, die zu "gefährlich" sind.
Wenn dann alle Leute darauf verzichten, wird der Lärm automatisch gedämpft.
Das Gehör wird aber nicht geschädigt, von einem kurzen Ausrutscher. Sonst dürfte man sich ja gar nicht in der Nähe eines Flughafens aufhalten.
Nein es gibt aber behördliche Grenzwerte welche auch nicht durch einen ausrutscher oder übereifrigen DJ überschritten werden dürfen, daher gibts eben solche verplombbaren Limiter.
Ich glaube mit ausrutschen war hier gemeint, dass der DJ versehentlich den Master voll aufdreht wodurch die PA einen zu hohen Schallpegel erreichen würde.